Wer ist für das Reinigen des Siphons in der Spüle verantwortlich, wenn er verstopft ist? Mieter oder Vermieter?
7 Antworten
Für den frei zugänglichen Siphon ist der Mieter zuständig.
Bei Duschen oder Badewannen ist es häufig so, dass der Mieter nicht ohne weiteres daran kommt, um ihn z. B. auszubauen, wenn auch andere Reinigungsmethoden nicht mehr helfen.
Hier wäre eindeutig der Vermieter zuständig, die Reparatur durchzuführen bzw. in Auftrag zu geben, was aber noch nicht heißt, dass am Ende nicht doch der Mieter zahlen muss. Kommt darauf an, was die Verstopfung verursacht hat.
Warum sollte der Vermieter für die Rohrreinigung (hier Siphon - nicht Abwasserrohre ! ) verantwortlich sein. Abgesehen davon hat der Mieter Kleinreparaturen bis zu einem vertraglich festgelegten Betrag selbst zu tragen. Der Vermieter ist ja auch nicht zuständig, wenn der Mieter die Wohnung verschmutzt.
Immer der, der den Dreck reingemacht hat, also der Mieter. Ist doch klar, wie schwarzer Kaffee. Wenn Die Schüssel im Bad voll ist, kommt auch nicht der Vermieter vorbei, um zu spülen.
Der Mieter kommt für alle Kosten auf, die für Verstopfungen vom Waschbecken, Wanne, Dusche, Toilette bis zum Hauptstrang entstehen.
Diese Verstopfungen entstehen in der Regel durch "Entsorgung" von Gegenständen, die nicht ins Waschbecken, Dusche, Wanne oder WC gehören.
Deshalb Siebe auf die Abflüsse setzen, um Haare und Fremdkörper gar nicht erst hinunterzuspülen.
Beim WC darauf achten, dass keine Feuchttüchter entsorgt werden. Diese lösen sich nicht auf und sind häufig Grund für Verstopfungen von WC's.
Vor der Wand: Mieter Ab der Wand (Rohr): Vermieter
Also ist das dein Job, da der Siphon unter der Spüle sitzt