Zulage als hausmeisterservice?

4 Antworten

Was ist bei Dir "Nachtarbeit"?

Nachtarbeit nach § 2 Arbeitszeitgesetz ist die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien von 22 bis 5 Uhr.

Außerdem muss die Nachtarbeit im Sinne dieses Gesetzes mehr als zwei Stunden während dieser Nachtzeit ausgeübt werden.

Bei Nachtarbeit muss der AG dem AN entsprechend mehr (bezahlten) Urlaub geben oder Zuschläge bezahlen.

Für Sonn- und Feiertagsarbeit sieht das Gesetz keine Zuschläge vor. Die gibt es wenn es arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich vereinbart ist oder eine entsprechende Betriebsvereinbarung gilt.

Das Gesetz schreibt für Sonntagsarbeit allerdings freie Ausgleichstage innerhalb von zwei Wochen vor. Bei Feiertagsarbeit beträgt der Ausgleichszeitraum acht Wochen.

  1. Was steht in deinem Arbeitsvertrag dazu?
  2. Wie begründet dein Chef seine Nichtzahlung?
  3. Ich bezweifle, dass es für dich einen Tarifvertrag gibt
1ichbins2 
Beitragsersteller
 20.01.2017, 12:01

Danke erst mal für die schnelle Antwort, in meinem Arbeitsvertrag steht nicht wegen nachtschicht oder sonn-Feiertags zuschlägt. Meine Chefin sagt nachtschicht zahlen Sie halt nicht zu sonn-feiertag hat sie nichts mehr gesagt da sie einfach aufgelegt hat .Tarifvertrag gibt es keinen 

Gesetzliche Schichtzuschläge gibt es in der Regel nicht. Eine Ausnahme gibt es jedoch: die Nachtarbeit. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts kann für Sonn- und Feiertagsarbeit deshalb kein gesetzlicher Anspruch geltend gemacht werden (BAG 5 AZR 97). Das Arbeitsrecht sieht hingegen vor, dass ein solcher Anspruch sehr wohl aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung, einer betrieblichen Übung bzw. dem individuell vereinbarten Arbeitsvertrag hervorgehen kann.

 

http://www.arbeitsrechte.de/schichtzulage/

Hättest du vorher im Arbeitsvertrag aushandeln müssen ! Mfg.