Schneefräsen auch am Sonntag erlaubt?
Es gibt ja gewisse Zeiten und Tage (sprich Sonn- und Feiertage) an denen keine stark lärmenden Tätigkeiten wie z.B. Rasenmähen erlaubt ist.
Im Gegensatz zum Rasenmähen ist es aber die Pflicht jedes Haus- und Grundstückbesitzers, im Winter gewisse Wege und Bereiche schneefrei zu halten. Diese Pflicht gilt auch an Sonn- und Feiertagen, wenn auch etwas später.
Darf man daher zu diesem Zweck auch an besagten Tagen eine Schneefräse einsetzen?
6 Antworten
Das hier dient ja der Sicherheit...daher denke ich schon, dass das auch Sonntags möglich ist.... muss ja nicht um 7 Uhr morgens sein....
Nein, an Sonn- und Feiertagen muß Du auf die gute alte Schneeschaufel zurück greifen.
Darum geht es doch überhaupt nicht!
Wenn ich DAS hier so lese, dann denke ich doch, dass die anderen recht haben:^^
Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann im Einzelfall Ausnahmen von den Einschränkungen des Absatzes 1 zulassen. Der Zulassung bedarf es nicht, wenn der Betrieb der Geräte und Maschinen im Einzelfall zur Abwendung einer Gefahr bei Unwetter oder Schneefall oder zur Abwendung einer sonstigen Gefahr für Mensch, Umwelt oder Sachgüter erforderlich ist. Der Betreiber hat die zuständige Behörde auf Verlangen über den Betrieb nach Satz 2 zu unterrichten. Von Amts wegen können im Einzelfall Ausnahmen von den Einschränkungen des Absatzes 1 zugelassen werden, wenn der Betrieb der Geräte und Maschinen zur Abwendung einer Gefahr für die Allgemeinheit oder im sonstigen öffentlichen Interesse erforderlich ist.
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_32/__7.html (Absatz 2)
Und du bist mir einer :D
Denn warum hat Landesrecht hier nichts zu suchen, wenn doch schon ein Bundesgesetz auf dies verweist?
Ja ja, richtig zu lesen ist schon eine Kunst, gell.^^
Scheinbar nicht, wenn man denn anderen Antworten glauben darf.
War gestern oder vorgestern Thema in einer Fernsehsendung (weiß leider nicht mehr, in welcher - irgendeine Verbrauchersendung).
Dort wurde ausdrücklich gesagt, dass diese Maschinen an Sonntagen nicht benutzt werden dürften.
Komisch nur, daß das sonst hier anscheinend niemand weiß bzw. etwas anderes sagt. Das hätte ich dann schon gerne etwas genauer. Wenn du die Sendung erst gestern oder vorgestern gesehen hast, dann mußt du doch auch noch wissen, wie sie geheißen hat. Oder zumindest auf welchem Programm sie lief. Ansonsten hat diese Aussage nicht viel wert.
Abgesehen davon mag es vielleicht zumutbar sein, kleinere Flächen ohne maschinelle Hilfsmittel schneefrei zu halten, aber ganz sicher nicht große Flächen oder lange Wege. Wer hier zum Schneeräumen verpflichtet ist, der wird sich sein Hilfsmittel wohl noch frei wählen dürfen. Der Winterdienst fährt ja auch am Sonntag und macht entsprechend Lärm.
Ich hab´s:
Zwar funktioniert an meinem PC z.Z. der Ton nicht, ich bin mir aber ziemlcih sicher, dass es diese Sendung war (Schneefräsen ab 2:58).
Falls ich mich geirrt habe, melde Dich noch mal.
Ok, hast recht. Ist dann wohl ein weit verbreiteter Irrglaube, daß man Schneefräsen immer einsetzen darf. Allerdings gilt auch hier: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Wenn man werktags um 6Uhr morgens die Fräse einsetzt, wird wohl keiner was sagen, weil es noch vor 7Uhr ist. Kann ja nicht immer später in die Arbeit kommen, nur weil ich erst ab 7Uhr fräsen darf. Und was nützt mir die Fräse, wenn ich sie nicht da benutzen kann, wenn ich sie brauche? Ein wenig mehr Flexibilität könnte man sich da vom Gesetzgeber schon erwarten.
Rasen mähen musst Du nicht unbedingt am Sonntag, aber zum Schnee räumen bist Du verpflichtet. Also sollte es auch Dir überlassen sein, welche Hilfsmittel Du einsetzt. Ich würde nur nicht zu "Unzeiten" mit der Maschine arbeiten. Halte einfach die gesetzlichen Ruhezeiten wie unter der Woche ein. Wenn sich jemand beschwert, drück ihm eine Schaufel in die Hand und sag er soll Dir helfen.
Um ganz sicher zu gehen, kannst Du Dich auch bei Deiner Stadt- / Gemeindeverwaltung erkundigen.
Ja. Ich würde aber wenigsten nicht zu früh anfangen und mittags eine Pause einlegen. Da man auch am Sonntag verpflichtet ist die Gehwege zu reinigen, darf man auch die Schneefräse einsetzen.
der unterschied ist der,rasenmähen ist keine pflicht aber schneeräumen und deshalb darfst auch maschine dazu einsetzen da ist der sonntag keine ausnahme
Na, soweit kommts noch ... dann bin ich einmal gespannt, wie Gemeinden, Städte, Straßen- u. Autobahnmeistereien die Straßen mit der Handschippe räumen, weil die im Winterdienst eingesetzten Schneepflüge lt. Papieren LKWs über 7,5 Tonnen sind und für diese das Sonn- u. Feiertagsfahrverbot gilt... LOL