Bekommt man als Reinigungskraft Lohnfortzahlung falls die Arztpraxis geschlossen bleibt, wenn ihr Chef krank ist?

3 Antworten

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Egal ob Vollzeit-, Teilzeit- oder Minijob, die Arbeitsgesetze gelten überall.

Du hast nach vier Wochen ununterbrochener Betriebszugehörigkeit Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit, Du bekommst Entgeltfortzahlung, wenn ein Feiertag auf einen Tag fällt, an dem Du ohne Feiertag hättest arbeiten müssen, Du hast ein Recht auf bezahlten Urlaub usw.

Wenn Dein Chef krank wird und Du deswegen nicht arbeiten kannst, obwohl Du arbeiten willst, muss er Dich bezahlen, als hättest Du gearbeitet. Er ist dann in Annahmeverzug nach § 615 BGB.

Warum machst Du Dir jetzt schon einen Kopf, was passiert, wenn der Chef krank ist? Es kann doch durchaus sein, dass in der Praxis trotzdem Arbeit anfällt, weil andere Mitarbeiter Arbeit erledigen bei der man den Arzt nicht braucht

eggenberg1  19.02.2020, 20:06

die realität sieht aber leider ganz anders aus . ein 449 € kraft bekommt zwar den zustehenden urlaub , aber wenn sie nicht arbeitet ,also an feiertagen oder der cheff nicht da ist, wird sie auch nicht bezahlt . sogar im krankheitsfall wird oftmasl nicht bezahlt daist eine sofortiger gelber schein sehr wichtig .

wenn irgend möglich sollteman dannauf steuerkarte arbeiten kommt auch der zukünftigen rente zu Gute und dann ist alles klarer ,was die gesetzliche handhabung angeht

Hexle2  20.01.2020, 08:29

Danke fürs Sternchen

blumenFee47 
Beitragsersteller
 19.01.2020, 08:00

Das hat jemand von der jetzigen Kraft erfahren. Sie hat natürlich den Praxisschlüssel und hat gearbeitet. Sie bekam es angeblich nicht bezahlt. Diese meinte auch das sie nicht informiert wurde das die Praxis zu ist.

Ist schwierig zu glauben...

Hexle2  19.01.2020, 08:08
@blumenFee47

Der § 615 BGB regelt den "Annahmeverzug".

Im Arbeitsvertrag wird vereinbart, wie viele Wochenstunden ein AN arbeiten muss. Diese Anzahl von Arbeitsstunden muss der AG aber auch geben.

Tut er das nicht, weil z.B. zu wenig Arbeit da ist, er die Praxis/den Laden schließt, weil er krank ist, ist das das Problem des AG und nicht das des AN.

Der AN muss dann (auch wenn er nicht arbeitet) so bezahlt werden, wie er hätte arbeiten müssen, wenn man ihn nicht an der Arbeit "gehindert" hätte.

Das Problem dürfte hier sein, dass es sich um einen Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften handelt und das Kündigungsschutzgesetz nur in ganz wenigen Ausnahmen greift.

Da trauen sich viele AN nicht, ihre Rechte in Anspruch zu nehmen und ggf. zu klagen.

Recht haben und Recht bekommen ist leider oft nicht eines.

blumenFee47 
Beitragsersteller
 19.01.2020, 08:11
@Hexle2

Danke dir, dann weiß ich Bescheid falls der Fall eintritt.

Hexle2  19.01.2020, 10:46
@blumenFee47

Bitte, sehr gerne und alles Gute

blumenFee47 
Beitragsersteller
 19.01.2020, 11:39
@Hexle2

Danke😊

blumenFee47 
Beitragsersteller
 19.01.2020, 07:49

Danke, leider komme ich mit diesem Paragraphen nicht zurecht.

Bist du direkt bei ihm angestellt? Das wird dein Lohn weitergezahlt. Es ist Aufgabe des AG den MA zu beschäftigen und für Arbeit zu sorgen. Der AN stellt nur seine Arbeitskraft zur Verfügung.

blumenFee47 
Beitragsersteller
 19.01.2020, 10:25

Danke. Ja ich bin direkt über den Arzt beschäftigt. Keine Reinigungsfirma.

Muminpapa  19.01.2020, 13:17
@blumenFee47

Dann hast du erstmal Anrecht auf Geld. Ein Problem ist vermutlich die Umsetzung.

er muss dir normalerweise geld weiterhin zahlen ob er dir dann den schlüssel hinterlässt und du da putzt oder keine ahnung was du machst bleibt ihm überlassen,

theoretisch kann er dich auch bezahlt nachhause schicken wenn er krank ist aber ob er das dann auch tut ist die andere frage.