Zulässig bei Vertretung die Stunden zu kürzen? ( Reinigung )
Hallo Zusammen,
Wir benötigen Eure Hilfe und Ratschlag. Wir Arbeiten für eine Reinigungsfirma und sollen im Vertrungsfall Überstunden leisten. Die Zeit wird im Vertretungsfall noch gekürzt. Ist dies Zulässig?? Denn der Auftraggeber bezahlt volle Stunden. Als Beispiel 1 Kraft ( 4 Std ) soll eine Vertrtungkraft in ( 3 Std ) machen. Was können Wir als Mitarbeiter dagegen tuen? Denn Vorarbeiter sowie die Objektleitung stehen für solche Fragen nicht zu verfügung. Entweder Gewerkschaft oder Betriebsrat Informieren
2 Antworten
Es muss doch eine Lösung geben. Der Einkäufer zahlt die volle Summe an Unsere Firma und Wir sollen Arbeiten leisten die jmd in Seiner vollen Zeit bekommt. Wir müssen dazu sagen, dass ganze ist seitdem eine neue Vorarbeiterin da ist. Der Kunde ist über solche Sachlagen nicht Informiert. Wäre es sinnvoll den Einkäufer darüber zu Informieren oder halte an 1.Stelle über die Gewerkschafft. Für mich ist das reine abzocke
Diese Reinigungsfirmen sind Abzocker. Wenn Du was machst was denen nicht passt bist Du draußen.