Darf meine Teamleitung bereits geleistete Stunden streichen?

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Hallo Idaho.

Was Deine Teamleitung da macht, verstößt gegen den §611 BGB. In diesem Paragraphen wird geregelt, dass Dienste (Deine Arbeitsleistung), zu der Du Dich verpflichtest und in diesem Fall abgeleistet hast vom Arbeitgeber auch ebenso verpflichtend zu vergüten sind. Der Dienstvertrag ist zweiseitig zu betrachten, wonach nicht nur Du zur Erbringung deiner Arbeitsvertraglichen Pflichten verpflichtet bist, sondern eben auch der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, eine Gegenleistung zu erbringen - in diesem Fall die Auszahlung deines Entgelts. Du hast Deinen Teil des Vertrages bereits eingehalten, es ist sozusagen also der Arbeitgeber "am Zug".

Ob Deine Anwesenheit überflüssig ist oder nicht, darüber sollte sich der Arbeitgeber Gedanken machen, bevor er Dich für den Dienst einteilt. Das ist das unternehmerische Risiko, das der Arbeitgeber zu tragen hat.

Ich vermute, dass Du Teilzeitkraft auf flexibler Stundenlohnbasis bzw. auf Abruf bist. Hier wäre eventuell auch Folgendes hilfreich/wissenswert:

Wirst Du vom Arbeitgeber eingeteilt, hat dies unter Beachtung einer 4tägigen Frist zu erfolgen. Teilt Dir der Arbeitgeber z.B. 2 Tage vor Dienstantritt oder gar am selben Tag mit, dass Du arbeiten sollst, hast Du das Recht, nein zu sagen. Der Arbeitgeber **muss* Dir den Diensbeginn also vier Tage im Vorraus mitteilen. Dies ist in §12 (2) TzBfG (Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge). In §12 (1) TzBfG ist zudem geregelt, dass Deine Arbeitszeit 10 Stunden wöchentlich nicht unterschreiten darf und mindestens für je 3 aufeinanderfolgende Stunden abgerufen werden muss.

Weiterhin für Dich hilfreich:

Solltest Du gerade in der Arbeit sein und der Arbeitgeber sagt, Dein Dienst sei nicht mehr benötigt, hast Du das Recht dazu zu sagen, dass Du dennoch weiter arbeiten willst - immerhin bist Du für diese Zeit zu der Du gerade in der Arbeit bist auch eingeplant und bist eigentlich auch dazu verpflichtet diesen Dienst zu leisten. Auch das lässt sich wirksam aus §12 TzBfG ableiten.

Bei einem solchen Verhalten des Arbeitgebers ist es schade, dass Ihr keinen Betriebsrat habt - dieser ist gemäß §1 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) ab 5 ständigen, wahlberechtigten Arbeitnehmern im Betrieb, zu wählen. Das Gesetz macht hier auch keine direkte Wunschveranstaltung daraus. Es geht davon aus, dass Betriebsräte ausnahmslos installiert werden.

Solltet Ihr Euch nicht dazu entschließen, einen Betriebsrat zu wählen, rate ich Dir auf jeden Fall Mitglied einer passenden Gewerkschaft zu werden (je nach Sektor, in dem Du arbeitest, ist es eine andere Gewerkschaft). Gewerkschaften beraten Dich in Sachen Arbeitsrecht und vertreten Dich gegebenenfalls auch (kostenlos für Mitglieder) vor Gericht. Ansonsten empfehle ich einen vertrauenswürdigen Arbeitsrecht-Anwalt aufzusuchen, der Arbeitnehmer (!!!!) vertritt.

Ich hoffe, ich konnte ein Wenig weiterhelfen.

MfG

Martinek

Martinek1107  02.08.2010, 01:24

Danke schön für den Stern :)

Ich würde dir, wenn der Umgang mit Mitarbeitern im Betrieb so üblich ist, sowieso irgendwann kündigen und mich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

Kündigen ist momentan schlecht, aber mich wehren möchte ich schon. Vor allem wurde vorher gesagt, dass es okay sei, wenn wir bei Ferienaktivitäten mit 2 Betreuern sind.

Nachträglich geht das gar nicht. Dies wäre sogar eine Urkundenfälschung (Straftat).

Die kann dir nicht einfach geleistete Stunden streichen. Dann hätte sie dich nach Hause schicken müssen. Laas dir das von der Kollegin unterschreiben.

Idaho 
Beitragsersteller
 30.07.2010, 18:03

Gibt es einen Paragraphen im BGB oder Arbeitsrecht nach dem ich mich richten kann?

toedti2000  31.07.2010, 22:52
@Idaho

Ein solcher Paragraph sollte bereits aus deinem Arbeitsvertrag hervor gehen. Hans hat hier übrigens Unrecht. Selbst wenn du nach Hause geschickt werden würdest, müsste der Arbeitgeber dir die normalerweise geplante Zeit bezahlen. Anders wäre es, wenn er dich fragen würde und du dann einwilligst, nach Hause zu gehen. Ansonsten sollte dir §611 BGB weiterhelfen.

DerHans  02.08.2010, 09:54
@toedti2000

Selbstverständlich hätte ihr Aufwan,d also Hin- und Rückfahrt, dann auch gezahlt werden müssen, wenn sie vergeblich zur Arbeit kommt.