6 Tage Arbeitswoche, ist das zulässig?
Meine Nachbarin hat einen neuen Job angefangen im Einzelhandel. Sie arbeitet 30 Stunden in der Woche. Sie dachte das sie dann dementsprechend Freizeit hätte. Denkste. Sie arbeitet 6 Tage für 5 Stunden pro Tag. Sie erzählte mir das die Firma, wo sie arbeitet, dem Einzelhandelstarifvertrag angeschlossen ist. Der Betriebsrat hätte das auch abgesegnet. Ist das denn zulässig? Im Prinzip ist sie Teilzeitkraft. Steht ihr da nicht mindestens ein freier Tag zu??
9 Antworten
Eigentlich müsste der 30 Stunden Vertrag so ausgerichtet sein, dass deine Freundin 5 Tage die Woche á 6 Stunden arbeitet.
Guck mal hier nach:
Ich habe mich mal weiter umgehört, da ich viele andere kenne die im Einzelhandel arbeitet. Und alle sagten mir die nur 30 Stunden oder weniger arbeiten, das sie immer einen bis zwei Tage frei in der Woche hätten. Dadurch natürlich die anderen Tage etwas länger arbeiten. Meine Nachbarin arbeitet schon sehr lange im EH und das wäre ihr noch nie passiert
Das stimmt nicht. Je nachdem, wie der Vertrag lautet, so muss gearbeitet werden.
ja einzelhandel ist ein hartes pflaster. da sind überstunden und auch ne 6 tages woche nichts neues mehr.obwohl ich die 6 tages woche aber auch nicht befürworte irgendwann reicht es doch oder? ich mein man braucht trotz wirtschaftskriese und arbeitsmarkt auch etwas freizeit. in der gastro gibt es jetzt ja auch immer öfter die 6 tages woche.
Warum sollte das nicht zulässig sein? Auch ich habe eine 6-Tage-Woche. Bei 38,5 Stunden sind das dann jeden Tag etwas weniger, als wenn Du die Stunden in 5 Tagen arbeiten würdest.
Warum hat sich Deine Nachbarin nicht vorher erkundigt, wie sie arbeiten muss. Das ist doch eine wichtige Frage, die vorher geklärt werden sollte und nicht hinterher.
Zulässig ist es auf jeden Fall, sie hat keinen Anspruch auf einen freien Tag.
Was bei anderen Arbeitgebern ist, muss hier nicht auch gelten. Sie sollte dann mit dem neuen Arbeitgeber reden und ihn fragen, ob sie jede Woche einen freien Tag haben kann. Sie müsste dann aber von jemandem vertreten werden.
Sie hatte gefragt, aber nur eine ausweichende Antwort bekommen. Sie hatte immer mindestens einen freien Tag bei anderen Arbeitgebern.
Der Samstag ist offiziell ein werktag-es ist zulässig. Aber deine Gesamtarbeitszeit darf eben die im Vertrag festgeschriebene Stundenanzahl nicht überschreiten-übermäßige Überstunden müssen bezahlt werden.
Hat sie nicht genügend Freizeit bei täglicher Arbeitszeit von nur 5 Stunden?
Das gibt das Arbeitszeitgesetz aber nicht her. Hier geht es mehr um die maximal mögliche Arbeitszeit und die Sonn- und Feiertagsruhe. 6 Tage hintereinander arbeiten widerspricht nicht dem Arbeitszeitgesetz, sofern die Regelungen für Sonn- und Feiertage eigehalten wird. Und das sollte im Regelfall im Einzelhandel üblich sein.