Zugang zum Kellerraum nur nach Absprache mit Hausmeister?
Vor etwa 2 Monaten gab es ein Feuer in unserem Wohnblock. Für eine vorrübergehende Zeit war der Keller und die Tiefgarage für niemanden zugänglich. Nun sind die Reparaturarbeiten fast abgeschlossen. Doch jetzt heißt es, dass die Garage und auch die Kellerräume nur noch in Begleitung mit dem Hausmeister zu begehen sind. Einen Schlüssel für den Zugang zum Keller soll auch niemand mehr kriegen. Der Keller ist aber Teil des Mietverhältnisses und ich muss fast täglich dort rein. Allerdings ist der Hausmeister sehr selten zu erreichen. Ist es zulässich, dass man die Regel so aufstellt oder habe ich vielleicht sogar das Recht, dass ich jederzeit uneingeschränken Zugang zu meinen persönlichen Sachen im Keller kriegen muss?
10 Antworten
Ist es zulässich, dass man die Regel so aufstellt
Nein, das ist nicht zulässig:
oder habe ich vielleicht sogar das Recht, dass ich jederzeit uneingeschränken Zugang zu meinen persönlichen Sachen im Keller kriegen muss?
§ 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags .
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten
Wende dich an den Mieterschutzbund. Ich bin mit aber ziemlich sicher, wenn der Kellerraum Teil des Mietverhältnisses ist, darfst du ihn nutzen, wann immer du willst. Du könntest somit auch eine Mietminderung verlangen bzw. ein Schreiben an deinen Vermieter schicken, das du Mietminderung vornimmst, wenn du die Kellerräume nicht mehr nutzen darfst.
Da du auch für den Kellerraum Miete zahlst, darf dir niemand (außer natürlich in Notfällen) den Zutritt zu deinem Kellerraum verwehren oder auch nur erschweren.
Da Du auch für den Keller Miete zahlst, muß der Keller für Dich zugänglich sein. Dann mach jetzt mal ein Faß auf und rede mit dem Verwalter des Wohnblocks. Wenn Du nicht umgehend einen Schlüssel für Deinen Keller bekommst, wird das Folgen haben.
Es ist nichts richtig, das ein Hausmeister dabei sein muss. Wenn du diese Kellerräume angemietet hast und dafür zahlst, darfst auch du alleine in deiner Kellerräume gehen, wann immer du das für richtig hälst.
Wenn das so richtig waere, kann kommt vielleicht als naechstes die Vorschrift, dass man die Kueche nur betreten darf, wenn ein Hausmeister dabei ist, danch dann noch das Bad usw usw... Am Ende klingelt man an der Haustuer und darf seine eigene Wohnung nur noch mit Hausmeister betreten, und das nur fuer wenige Stunden am Tag.
So geht das wirklich nicht.