habe ich ein recht auf lich in meinem kellerraum
Beziehe zum 01.03.13 eine neue Mietwohnung. Alle Kellerräume von den Vermietern haben Licht nur meine Räume nicht. Der Vormieter hatte welches diese wurde aber entfernt weil laut Vermieter Licht im Kleller nicht erlaubt ist. Können Sie mir sagen ob Licht im Keller Pflicht ist und ob mann mir verbioeten kann im Keller Licht zu legen.
VG Rita Bergmann
7 Antworten
Eine Batteriebetriebene Campinglampe tut es auch und ist um ein vielfaches günstiger als ein Rechtsstreit. Auf Gute Nachbarschaft.
Hallo und Guten Morgen Im generellen ist es nicht verboten, Wir sind ja nicht in den Zeitalter, wo man mit einer Kerze, den Keller betreten muss. Rede mit dem Vermieter darüber
Licht im Keller ist sicher nicht verboten. Soll man sich im Dunkeln verletzen?
Wenn ein Stromanschluß vorhanden ist - warum legst Du Dir nicht selbst eine Lampe rein?
da der von dir genannte Bezugszeitpunkt 01. März in Vergangenheit liegt, wirst du vermutlich bereits die Wohnung bezogen haben.
Selbstverständlich wäre es nützlich sowohl im Keller Licht und eine Steckdose vorzufinden.
Wenn allerdings dieses nun fehlt und dir auch nicht ausdrücklich deren Installation zugesagt wurde, musst du das so hinnehmen oder auf eigene Kosten vornehmen.
Eine Verpflichtung besteht nicht. Warum nun in dem Keller kein Licht installiert werden darf, müsste dir dein Vermieter nachvollziehbar begründen können. Generell gibt es kein Verbot.