Hausmeister tauscht Kellerschloss aus und gibt neuen Mieter den Schlüssel. Was können wir tun?
Kurz und knackig
zu der Wohnung in der meine Freundin wohnt gehört auch ein Kellerraum in dem Sie Sachen die man eben in einem Keller lagert gelagert hat.
Jetzt hat unser Hausmeister im Mai 2018 das Schloss aus ihrer Kellertür ausgetauscht (ohne Bescheid zu sagen oder eine Nachricht zu hinterlassen) obwohl darin Sachen von ihr waren/sind
und hat den Kellerraum einem anderen Mieter zur Verfügung gestellt. Bedeutet wir kommen nicht mehr an Ihre Sachen ran.
Nach vielen anrufen und persönlichen Aufforderungen das Schloss wieder auszutauschen hat sich nichts getan.
was können wir tun ?
8 Antworten
Sicher, dass der Hausmeister das Schloss ausgetauscht hat? Wenn euch das erst jetzt aufgefallen ist, woher wisst ihr, dass das Schloss bereits im Mai ausgetauscht wurde? Oder wenn euch das bereits im Mai/Juni 2018 aufgefallen ist, warum habt ihr bisher nicht mehr unternommen außer den Hausmeister aufzufordern? Einfach so tauscht der Hausmeister das Schloss doch nicht aus - da ist doch was faul. Das fehlen aber Einzelheiten in der Geschichte. Bevor man zu Mietminderung oder was auch immer rät, wäre es sinnvoll den Rest der Geschichte zu kennen. Wohnt deine Freundin überhaupt noch dort?
Wenn genau dieser Keller bei Mietbeginn vereinbart und zugewiesen wurde, ist er im Besitz der Freundin und der HM hat faktisch Hausfriedensbruch und Einbruch begangen. Beides ist strafbar. War denn der Keller nicht verschlossen? Hat er das Schloss aufgebrochen oder wie konnte der Schlosstausch überhaupt möglich sein?Die Freundin sollte sich nun an ihren Vertragspartner (des Mietvertrages) wenden (den Vermieter) und ihn auffordern, binnen drei Tagen ihr den Keller wieder zur Verfügung zu stellen. Der HM ist nicht befugt, Keller zu entziehen und Anderen zu übereignen. Die Frd. sollte auch Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch und Einbruchdiebstahl erstatten (möglicherweise fehlt etwas von ihrem Eigentum).
Wann habt ihr denn gemerkt das ein neues Schloss eingebaut wurde?
Da fehlt aber ein Teil der Geschichte.
Wir haben es im Juli gemerkt als wir in den Keller wollten und die Koffer für einen Urlaub holen wollten und da der Schlüssel nicht mehr in das Schloss gepasst hat.
wir haben daraufhin den Hausmeister angerufen da und dies von der Hausverwaltung und vom Unternehmen die das Haus vermietet geraden wurde
der hat sich dafür auch entschuldigt und sagte er dachte dass der Keller keinem gehöre und er das Schloss schnellstmöglich wieder austauschen würde aber es hat sich nichts getan obwohl wir ihn mitlerweile des Öfteren dazu aufgefordert haben das Schloss zu tauschen.
Die Schlüssel haben wir noch nie verloren.
Wow Mai 2018. Da wurde aber lange auf dem Baum gepennt.
Keller war mitvermietet aber nicht nutzbar? --> Mietminderung.
Das ist völlig wurscht. Wenn der Keller mitvermietet war, darf der Vermieter die Schlösser nicht tauschen, erst recht nicht ohne Ankündigung. Da muss er sich andere Möglichkeiten einfallen lassen, wenn was schwerwiegendes seitens der Mieter vorgefallen ist.
Ein Hausmeister kann auf Anordung des eigentümers Handungen ohne ankündigungen vornhemen. sind diese Umgesetzt kann muss aber nicht der Vermieter Informiert werden.
Wenn z.B. Schlösser ausgetauscht wurden weil andere Mieter Ihre schlüssel zu oft verloren haben und so das gesamte Zentralsystem oder teile davon ausgetauscht werden müssen ,bedarf das keiner Benachrichtigung . Lediglich den Mietern muss dann gegen Unterschrift die neuen Schlüssel ausgehändigt werden. auch hier ist keine ankündigung notwendig . Bin selbst Eigentümer eines Hauses mit Mehren Mietparteien. Musste auch schon das Zentrale Schließesystem Austauschen weil einige Mieter Ihre Schlüssel dazu zu oft verloren haben. Mein Hausmeister hat jedem Mieter aber dann auch neue Schlüssel ausgehändigt wo jeder Mieter Unterschreiben musste. Bei Verlust muss somit ( Vertraglich geregelt) der Mieter eine Teilzahlung für den Austausch des Schließsystemes in Zukunft zahlen. so ein Schließsystem ist nicht billig. Kann schnell mal 1000€ und mehr kosten ( je nach Hersteller und System und Anzahl der Schließzylinder)
Okay, dass sind Ausnahmen, aber der Mieter hat ja keine neuen Schlüssel bekommen, obwohl er/sie mehrmals angefragt bzw. kontaktiert hat. Und anscheinend ist ja nicht das komplette System gewechselt worden, da ja wohl nur die Kellertüre betroffen ist.
Mir fehlt zuviel in der Geschichte. Wohnt die Freundin überhaupt noch da? Warum fällt es denn erst jetzt auf bzw. warum hält man so lange die Füße still? Irgendwas stimmt an der Geschichte nicht.
Stimm ich dir voll zu 😁
Also mal der Reihe nach: Die Freundin hat eine Wohnung gemietet zu der ein Keller gehört. Der Keller steht im Mietvertrag. Jetzt hat ein Hausmeister ohne Abstimmung mit Vermieter, Mieter und Hausverwaltung das Schloss ausgetauscht und einem anderen Mieter den Zugang zum Keller gewährt.
Wenn da jetzt nichts anderes noch dazu kommt, würde ich folgendes machen: Miete kürzen für den Zeitraum, indem der Keller nicht nutzbar war und der Vermieter Bescheid wusste. Frist setzen am Hausmeister (höchstens eine Woche), schriftlich, Einwurfeinschreiben, den Zugang zur gemieteten Räumlichkeit wieder herzustellen. Kopie an Vermieter und Hausverwalter. In dem Schreiben auch auf die Konsequenzen hinweisen. Anwalt, Anzeige, Schadenersatz …
Ich denke mal das es noch andere Gründe hat die der Fragesteller nicht nennt die dazu geführt haben. so einfach mir nichts dir nichts tauscht ein Hausmeister die Schlösser nicht aus . Alles hat seinen Grund !