Ratten im Keller - wer haftet, wer ist verantwortlich für die Räumung?
Wir haben seit längerem ein Problem im Keller unserer Mietwohnung. Schon seit längerer Zeit traten zu Regenzeiten unangenehme Gerüche im Treppenhaus auf. Daraufhin wurde die Wohnungsgesellschaft kontaktiert (immer telefonisch) und auf diese Problematik aufmerksam gemacht. Irgendwann kam der Hausmeister vorbei, schaute sich das an und sagte er schickt einen Handwerker vorbei. Zwei Monate später kam ein Anruf vom Handwerker, der sagte, dass er noch mal anruft, um einen Termin zu vereinbaren (ist nicht geschehen). Einige Zeit später tauchte im Treppenhaus eine Ratte auf. Ich rief bei der Wohnungsgesellschaft an, der Hausmeister kam schnell vorbei, die Ratte war nicht auffindbar. Vor kurzem nun fand ein Nachbar eine tote Ratte vor den Kellerräumen. Nach mehrerenTelefonaten (seitens der Nachbarn und mir) wurden Kammerjäger rausgeschickt und die Ratte entfern (Dauer ca. 3 Wochen). Weitere drei Wochen später war nun heute eine beauftragte Firma im Haus, der, für das Übel verantwortliche Abflussrohr, reparieren wollte. Dabei tauchen zwei Probleme auf: 1. Wir sind direkt wieder auf eine lebende Ratte gestoßen und haben schnell das Weite gesucht. 2. Der Kellerraum (vollgepackt mit alten Möbelstücken und Klamotten) muss freigeräumt werden.
Nun meine Frage: Muss ich den Keller selbst freiräumen, trotz noch andauerndem Rattenbefall und wahrscheinlich vorhandener Kadaver? Wer haftet für den entstandenen Schaden im Kellerraum?
Ich habe schon versucht mich in Foren zu informieren, habe aber bezüglich meiner Problematik keine passende Antwort gefunden...
7 Antworten
Dein Keller- deine Aufgabe dort auszumisten. Ganz klare Sache wenn ihr die Ratten los werden wollt. Wenn der Vermieter nicht zuckt in einem Schreiben sich nochmals auf die vorangegangenen Un/Geschehnisse beziehen, die Reparatur des Rohres und Beseitigung der Ratten verlangen bis zum Tag X, d.h. Fristsetzung von 2-3 Wochen. Ansonsten wenn nix geschieht, eine Mietminderung von einigen % androhen ab dem Zeitpunkt der Fristverstreichung...und dann die Miete mindern.
Jeder Mieter muß seinen eigenen Kellerraum frei räumen. Die Kosten für die Reperatur des Abflussrohres trägt der Vermieter.
Nö, den Keller musst Du nicht selbst freiräumen. Du kannst natürlich andere damit beauftragen und diese dann von Deinem Budget bezahlen. Was die Beseitigung der Ratten betrifft ist der Vermieter in der Pflicht. Aber trotzdem ist es doch logisch, dass man hier unterstützt und natürlich den eigenen Kellerraum zugänglich macht. Das nennt sich Gemeinwohl zumal auch wohl jeder ein Interesse daran haben sollte dass diese Plage dauerhaft beiseitigt wird.
Aber Du kannst das Vorhaben ja noch etwas blockieren und jemanden suchen der Deinen Kellerraum frei räumt.
Für den Schadnagerbefall haftet keiner, warum auch? Für die Bekämpfung ist der Vermieter zuständig, und das hat er ja auch veranlaßt. Für eine Räumung ist immer der Eigentümer verantwortlich, denn ihm gehört ja das Zeugs. Beachte in der nächsten Abrechnung die Kosten und Lasten des Hausmeisters, denn diese aktuelle Kümmerei habt Ihr ja nicht zu bezahlen..
Wenn der Keller Euch gehört, mußt Du den Keller frei räumen. Die Reparatur muß der Vermieter zahlen.