Zugang zum Internet und Keller?

6 Antworten

Wenn ich alle Antworten und Beiträge von Dir dazu lese muss ich jetzt zu folgendem Schluss kommen.

  1. Das Haus hat einen Mehrheitseigentümer, der es auch verwaltet.
  2. Dir gehört in dem Haus eine Eigentumswohnung, die Du vermietet hast.
  3. Da Du einen Vermieter hast, hast Du in dem Haus auch noch irgendwas gemietet.
  4. Dein Mehrheitseigentümer schreibt Dir vor, dass Du als Vermieter von mehreren jetzt Heizöl bestellen musst, weil er Urlaub macht.
  5. Und Dein Mieter läßt Dich nicht in den Keller zum Internetanschluss. Oder ist es ein Mieter des anderen Eigentümers.
  6. Was noch fehlt, ist die Hausverwaltung. Die müßte es nämlich auch geben, wenn es in dem Haus mehrere Eigentumseinheiten gibt.

Kläre bitte doch nochmal auf, was hier evtl. falsch verstanden wurde und wie es nun wirklich mit den Eigentumsverhältnissen steht. Ich bin ziemlich verwirrt.

HeinrichThomas 
Beitragsersteller
 28.05.2018, 14:38

Also das Haus gehört einer Person und ich habe in diesem haus eine Eigtentumswohnung.es ist ein Einfamilienhaus mit Grundtück.

Mir gehören von diesem haus nur der 1und 2 Stock.
Laut dem Eigentümer habe ich keine Recht und auch kein Recht auf denn zugang zum Keller.Ich kann auch nicht einfach im Erdgeschoss ein Loch in die Wand bohrern ohne die zustimmung des Eigentümers.
Und ich würde mir diese Weisen das er mir denn Zugang zum Keller wegen heizöl und Heizanlage und dem Internet ausdenken.
Und hätte keine einzige Rechtliche Grundlage.
Ich wollte mich auch darum kümmern das ich meine eigne Mühltonne habe.
Das geht auch nicht weil ich nur Eigentümer einer Wohnung bin aber nicht eingentümer des Hauses und Grundstückes.
Ich stehe aber als Eigentümer der Wohnung im Grundbuchamt.
Hausverwaltung gibt es dort keine weil es ein Einfamilienhaus ist udn ich die Wohnung von meinen Eltern gerebt habe.

Es ist etwas nicht gerade einfach.

bwhoch2  28.05.2018, 18:01
@HeinrichThomas

Am Ende kommst Du damit rüber, dass es ein Haus ist, von dem Du eine Wohnung von den Eltern geerbt hast. Ich nehme mal stark an, dass der Rest des Hauses von einem Geschwister geerbt wurde.

 Bist Du in Österreich oder in der Schweiz? Nein? Also in Deutschland, dann wird es vermutlich so sein:

Dein Geschwister, also Bruder oder Schwester, hat das Haus geerbt und für Dich wurde im Grundbuch ein Wohnrecht eingetragen, was ein Nutzungsrecht ausschließlich für die Wohnung umfasst. Das ist dann so, wie Eigentum an der Wohnung, aber gibt Dir keinerlei Rechte sonst am Haus. So würde sich die bescheidene Situation erklären, in der Du gerade bist.

Wärest Du wirklich Eigentümer einer Wohnung in dem Haus, dann wärst Du zwangsläufig auch Miteigentümer des Grundstücks und des Hauses.

Im Rahmen einer Teilungserklärung könnte genau geregelt sein, was zum Sondereigentum (abgeschlossene Wohnung) und zum Miteigentum gehört und auch, wer was nutzen darf und was nicht.

Eine solche Regelung, wie Du sie erklärt hast, würde niemals ein Notar ausarbeiten.

Ich nehme an, dass Du erst einmal genau klären solltest, welcher Art Dein Eigentum wirklich ist. Ist es, wie ich vermute nur ein Wohnrecht, was für Dich im Grundbuch eingetragen wurde, kannst Du die unschöne Situation dadurch auflösen, dass Du mit dem anderen EIgentümer die Auflösung dieses Rechts vereinbarst. Natürlich nur gegen eine sehr hohe Abfindung, die es Dir ermöglicht, adäquaten Ersatz anzuschaffen oder zu finanzieren.

Falls Du tatsächlich als Eigentümer genannt bist, solltest Du Dir beim Grundbuchamt mal die Teilungserklärung zeigen lassen. Wenn Du dann rechtlich nicht ausreichend Bescheid weißt, gehe zu einem Rechtsanwalt, der sich in Haus- und Grundeigentumsfragen gut auskennt und lass alles genau klären.

Vampire321  17.06.2018, 12:40
@HeinrichThomas
Also das Haus gehört einer Person und ich habe in diesem haus eine Eigtentumswohnung.es ist ein Einfamilienhaus mit Grundtück.

was denn nun? Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus ? Vermieter oder Eigentümer? Mieter oder Verwaltung... Widersprüche und fragen ?

Wenn du im Haus eine ETW hast, dann gehört mit Sicherheit das Haus nicht dem "Hauseigentümer", denn er wäre vermutlich auch nur ein Eigentümer einer oder mehrer ETW + Eigentümer von Sondereigentum. Zudem müsste es einen WE-Verwalter geben, der die Geschicke der Eigentümergemeinschaft lenkt und somit auch für die Heizölbestellung zuständig ist.

Dein Keller ist in der Teilungserklärung erfasst. Du musst Zugang zum Keller immer haben.

Gerhart  28.05.2018, 12:31

...und dann wuselt da noch ein "Mieter" im Haus herum. Oder hast du dich vertan?

Merkwürdig.

Wieso kümmerst Du Dich als Mieter um die Heizmittelbestellung? Das ist eigentlich Vermieterangelegenheit. Wenn Du Kellerräume laut Mietvertrag hast, dann kann er Dir auch den Zugang nicht verweigern.

deruser1973  28.05.2018, 09:35

Er schreibt NICHT, dass ER Mieter ist....

daZap  28.05.2018, 09:36
@deruser1973

Stimmt. Könnte ja auch der Hausmeister sein, da er ja schreibt "Mieter gewährt keinen Zugang". Habs einfach angenommen.

HeinrichThomas 
Beitragsersteller
 28.05.2018, 09:37

Das Haus gehört dem Vermieter und die Wohnung im dem Haus gehört mir.Das habe ich noch vergessen dazu schreiben.

bwhoch2  28.05.2018, 13:12
@HeinrichThomas

Wenn Du einen Vermieter hast, dem das Haus gehört, dann gehört Dir nicht die Wohnung. Du hast sie lediglich gemietet und sie ist derzeit in Deinem Besitz, aber sie gehört Dir nicht.

Warum sollst Du als Einzeleigentümer Heizöl bestellen, wenn es einen Vermieter/Verwalter gibt? Wie viele Wohnungen hat das Haus denn?

Seit wann schreibt ein Vermieter dem Eigentümer vor, was er zu tun hat?

Darf mir der Mieter denn zugang zu meinem Internetanschluss und zum Keller verweigern.

Der Mieter darf seine Wohnung im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung nutzen. An der Hausinstallation hat er nichts verloren.

Wer ist denn nun Mieter und Vermieter. Das müsstest du erst mal auseinander halten.

Der Hausanschlusskasten muss natürlich beiden Nutzern zugänglich sein.

Und wieso sollst du im Namen des Vermieters Heizöl bestellen? Das kann er doch auch vor seinem Urlaub selbst tun.

HeinrichThomas 
Beitragsersteller
 29.05.2018, 15:27

Also dem Vermieter gehört das Haus.Und die Wohnung die meinen Eltern gehört hat haben mir meine Eltern Vererbt.Ich stehe auch mit meinem Wohnrecht auf Lebneszeit im Grundbuchamt
Also bin ich für die ganze was im Haus ist verantwortlich.Auch zum beipsiel für das heizöl oder Internet