Anmeldefrist für Zugang zum Hauptabsperrhahn im Keller der Vermiterin?
Moin moin, Ich möchte an der Spüle in meiner Mietwohnung etwas reparieren, dafür muss aber der Hauptabsperrhahn für das Wasser zu meiner Wohnung abgestellt werden. Da dieser aber im Keller des Hauses ist, dieser allein der Vermieterin gehört, möchte ich gerne Wissen in welchem Umfang sie mir, oder von mir gewählten Dritten, Zugang für Reparaturmaßnahmen gewähren muss. Und wieviel Tage vorher muss ich mich anmelden? Wann MUSS sie mir Zugang gewähren. Wann bleiben die Kosten an Ihr hängen, wenn ich kein Zugang bekomme.
6 Antworten
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/w1/wasserhahn.htm
Merke Dir diese Seite, denn sie gibt auch sonst gut verständlich Auskunft.
So weit ich im Kopf habe muss einem Mieter grundsätzlich jederzeit Zugang zu den Hauptanschlüssen für seine Wohnung haben. Da geht es also nicht um irgendwelche Fristen, die Du einhalten musst sondern darum, dass Dir der Zugang nicht verwehrt werden kann.
Nun besteht bei einem Zwei-Familien-Haus ein Sonderkündigungsrecht gegenüber dem Mieter, wenn der Vermieter mit im Haus wohnt. - Kannst Du da auch drin nachlesen. - Es macht also schon alleine deswegen keinen Sinn, den Kamm hoch zu stellen und auf irgendwelche tatsächlich bestehenden Rechte zu pochen.
Empfehlenswert ist, in einem Fall wie dem geschilderten einen Tag vorher persönlich Bescheid zu geben und die Zeit abzusprechen. Das ist wohl zumutbar. Und dann hängt es eben von der eigenen sozialen Kompetenz ab, wie es weiter geht.
Das liegt schlicht daran, dass mir der richtige Suchbegriff nicht einfällt. Aber es darf auch selbst auf dieser Seite durchgelesen werden. Oder z.B. bei anwalt.de zum Thema Mietrecht.
Es ist zu vermuten, dass deine Wohnung keine eigene Wasseruhr besitzt und du also auch in deiner Wohnung keine Absperrvorrichtung für die Wasserzufuhr hast.
Reparaturen an der Spüle brauchen aber im Abwasserbereich keine Absperreinrichtung. Wenn du aber den Wassereinlauf in die Spüle wechseln willst, dann muss der Hauptschieber im Keller absperrt werden. Dazu muss die Vermieterin wenichstens 48 h zuvor in Kenntnis gesetzt werden und den Zugang zum Hauptschieber gestatten. Der Zeitraum der Unterbrechung der Trinkwasserversorgung ist ebenfalls anzugeben. Es macht aber keinen Sinn an Dritte der Rep.Auftrag zu geben, ohne dass die Vermieterin den Termin betätigt hat.
Ich möchte an der Spüle in meiner Mietwohnung etwas reparieren, dafür muss aber der Hauptabsperrhahn für das Wasser zu meiner Wohnung abgestellt werden.
Das wage ich zu bezweifeln. Warum sollten die anderen M im Haus deswegen ohne Notwendigkeit auf Toilettengänge, Duschen, Händewaschen oder Kaffeekochen verzichten müssen?
Das Wasser kannst du unmittelbar an den Eckventielen abstellen; das sind die beiden (für Warm- und Kaltwasser erforderlichen) Teile auf dem Foto, in die die Anschlüsse für den "Wasserhahn" (Armatur) deines Spülbeckens münden:
Vorsicht: Die Ventile sind meist schwergängig und der Knopf aus Plastik bricht schnell ab. Besser man zieht den ab (ggf. dort vorhandene Schraube erst lösen!) und dreht den dann sichtbaren Messing-Vierkant des Ventils mit passendem Schraubenschlüssel vorsichtig zu - nicht anknallen, das beschädigt die innenliegende Dichtung und ergäbe Undichtigkeiten!
Wie immer gilt: Wenn man sich nicht wirklich auskennt oder genau weiß, was man macht, überlässt man Reparaturen an den Installationen des VM ihm oder (s)einem Fachmann - für Folgeschäden haftest du vollumfänglich :-O
G imager761
.... sie wird gar nichts müsen, denn für solche Vorhaben sind ja die Eckventile da!
Es gibt nicht überall Eckventile, bei mir z.B. nicht.
.... dann sind solche Dinger bekannt und im Kommentar wird gefragt nach deren Aussehen?
Gar nicht. Du kannst in deiner Küche mittels der Eckventile das Wasser abstellen. Dafür musst du nicht über den Hauptabsperrhahn das Wassser im ganzen Haus stilllegen. Deine Nachbarn werden sich bedanken.
Wie sehen diese Eckventile denn aus?
Lese auf der von Ihnen angegeben Seite leider keine Antwort auf meine Frage heraus.