Kann Vermieter zu Verfügung gestellten Keller zurück fordern?
Mein Vermieter hat mich aufgrund einer Renovierung einer im Haus befindlichen Wohnung gebeten meinen Kellerraum leerzuräumen da in diesem Keller arbeiten an diversen Rohrleitungen durchgeführt werden sollen.
Nun habe ich inoffiziell erfahren dass der Vermieter mir diesen seit zehn Jahren zur Verfügung gestellten Keller nunmehr nicht mehr zurückgeben möchte da sie ständig diese Rohrleitungen zugänglich haben wollen.
Nun meine Frage:
Darf der Vermieter aus o.g. Gründen , eine Mietgenossenschaft, mir den Keller wegnehmen ohne mir dafür Ersatz zu stellen?
9 Antworten
Wenn der Keller Gegenstand des Mietvertrages ist, kann er dir nur mit einer Vertragsänderung entzogen werden. Dann müsste natürlich auch die Miete korrigiert werden. Vorübergehend ist der Raum natürlich frei zu geben, wenn dort Arbeiten erforderlich sind.
dass der Vermieter mir diesen seit zehn Jahren zur Verfügung gestellten Keller
Ich vermute, der Keller ist nicht im Mietvertrag aufgeführt und somit nicht Bestandteil der Mietsache. Du sagst er habe ihn dir "zur Verfügung gestellt". Das sagt für mich aus, dass er ihn dir unentgeltlich zur Verfügung gestellt hat. Dann kann er den Keller auch zurückfordern, ohne Ersatz dafür stellen zu müssen. Ist der Keller aber im Mietvertrag aufgeführt, kann er das nicht, sondern muss Ersatz stellen.
habe ich inoffiziell erfahren dass der Vermieter mir diesen seit zehn Jahren zur Verfügung gestellten Keller nunmehr nicht mehr zurückgeben möchte
Dann solltest Du erst mal abwarten bis etwas "Offzielles" kommt.
Außerdem musst Du mal genau gucken, was in Deinem Mietvertrag zu dem Keller steht oder auch nicht steht.
Wenn er Dir den Keller nur "bis auf Weiteres" zur Verfügung gestellt hat, dann wirst Du wohl kein Anrecht darauf haben.
Es könnte sein, dass die Rohrleitungen aus irgendwelchen Gründen ja auch tatsächlich offen zugängig bleiben müssen ......
Doch, es stehen sogar 2 Keller drinnen.
Es kommt darauf an was genau im Mietvertrag steht.
Sollte dort z.B. :
Vermietet wird.. mit zwei Kellern
Dann kann/ darf man Dir die Keller nicht wegnehmen.
Es kann sich aber auch um eine Leihe handeln also nur nur Verfügung gestellt, dann dürfte er Dir die Räume wegnehmen.
Also was steht im Mietvertrag?
Ist der Keller laut Mietvertrag mit gemietet?
Wenn ja und es wird ein Ersatzraum gestellt, kein Problem.
Wenn ja, es wird kein Ersatzraum gestellt, sollte die Miete entsprechend gekürzt werden.
Wenn nein, hast du keine Rechte an dem Raum.
Ja sogar 2 Kellerräume