Darf der vermieter die Waschküche und Keller einfach abschliesen?
Hallo. Mein Vermieter verschliesst ständig die waschküche und ich habe keinen zugang zum keller oder zur waschküche in der zeit darf er das obwohl nichts in der hausordnung noch im mietvertrag etwas darüber vermerkt ist?
13 Antworten
du merkst, hier gibt es viele "experten"
helfen kann man dir aber nur mit mehr informationen. ist ein anhang hausortnung beim mietvertrag, ist dein keller ein kellerverschlag oder der gesamte keller? ist es ein einfamilienhaus, ein mehrfamilienhaus oder ein zweifamilienhaus mit vermieter im haus? gehört dir die waschmaschine oder ist lt. mietvertrag die nutzung einer im besitz des vermieters befindlichen maschine zugesagt? ist eine zahlregelung für fremde maschine und strom getroffen usw.
du siehst, ein so einfaches problem kann viele haken haben. darum rate ich einem mieterverein beizutreten. gegen einen jahresbeitrag erhälst du dann kostenlose rechtsberatung. nimm alle unterlagen, besonders den mietvertrag mit.
das kann lang werden und steht oft an mehreren stellen des vertragsvordruckes.
steht im keller ihre waschmashiene, ihr eigentum? dann müssen sie entweder ihre maschiene raus oder er gibt ihnen einen schlüßel dafür. ambesten die frage beim mieterschutz bund stellen mit dem mietvertrag in der hand, ein solcher gesprächstermin kostet nicht die welt bis gar nix und sie bekommen über den gesamten mietvertag klarheit.
Hast du ihn denn mal gefragt warum er abschliesst und wie du in deinen Keller bzw. in die Waschküche kommen sollst? Er wird ja wohl seine Gründe haben.
Wenn du im MV einen Keller mitgemietet hast, ist der VM verpflichtet, dir Zugang zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gewähren und den Keller schließt DU ab und nicht der Vermieter.
Ist die Nutzung der Waschküche ebenfalls im MV geregelt, muss auch hier jederzeit Zugang vorhanden sein.
Ist das nicht der Fall kannst du die Miete mindern.
Such mal persönliches Gespräch und je nachdem was raus kommt, machst du schriftlich beide Mängel geltend und kündigst Mietminderung an.
hast du keinen Schlüssel? Wenn in deinem Mietvertrag eine Kellernutzung angebeben ist, mußt du auch Zugang zum Keller haben. In wie weit man den Keller überhaupt abschließen darf regelt die Feuerverordnung. Fluchtwege müssen jederzeit zugänglich sein ohne Schlüssel benutzen zu müssen
Wenn Dir im Mietvertrag die Nutzung der Kellerräume zugesichert ist, mußt Du auch Zugang haben.
Wenn darüber nichts im Mietvertrag steht, hast Du keinen Zugang.
laut mietvertrag habe ich den keller gemietet un d zahle auch dafür und dir waschküche ist im keller.
ja, Obelhicks bin deiner Meinung. Aber um besser beurteilen zu können sollte imm er Frager wie hier z.b. seinen Vertragstext abtippen betreffs Keller und Waschgelegenheit.