Kann ich einen abschließbaren Kellerraum verlangen?

13 Antworten

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Da jetzt zwei andere Keller frei wurden, bitte den Vermieter dir einen anderen Keller zuzuweisen. Ich nehme an, dass evtl. im Mietvertrag nicht drin steht, dass genau dieser Keller zu genau deiner Wohnung gehört. Versuche also, dass dem Vermieter begreiflich zu machen, sei höflich und nett und sag ihm, du hast da diverse Sachen die recht teuer waren und dort gelagert werden müssen. Ich durfte mir einen Keller aussuchen, da vier frei waren. Fraglich ist auch, ob die Versicherung im Falle von Diebstahl aus dem Keller leistet, da im Prinzip für jedermann zugänglich. Du hast vielleicht noch dazu ein teures Fahrrad … . Konsultiere dich doch mal mit deiner Haushaltversicherung, was die zu dem Fall meint, dann hast du mehr Argumente.

stinker27 
Beitragsersteller
 09.11.2009, 17:49

Ich habe den Vermieter (leider eine Wohnungsgesellschaft) heute mittag mal angeschrieben mit der Bitte, entweder den Gashahn zu verlegen oder mir einen anderen Keller zuzuweisen. Und leider ja, dieser Keller gehört zu dieser Wohnung (die sind nummeriert). Und tatsächlich steht da auch ein 4000€ Fahrrad :-D kannst du hellsehen? ^^

Das kannst du verlangen,es sollte nur jeder wissen wo ein Schlüssel für einen evtl.Notfall zu finden ist.Pierrot

stinker27 
Beitragsersteller
 09.11.2009, 10:41

Was nutzt es mir, wenn jeder weiss, wo der Schlüssel ist? Dann kann ich den Keller ja auch auflassen ;-)

WEer muss an den Gashahn, nur Vermieter? Dann abschliessen und ihm einen Schlüssel geben.

Wenn Ihr Mietvertag einen solchen Raum beinhaltet, dann ja. Der Gaszähler ist im Übrigen kein Hindernis. Es muß nur gewährleistet sein, dass der Vermieter oder sein Beauftragter die gelegentliche Ablesung des Zählers vornehmen können.

stinker27 
Beitragsersteller
 09.11.2009, 10:40

Wie schon kommentiert, es geht NICHT nur ums Ablesen, dort ist auch der Gashahn zum Zudrehen im Notfall.

firstguardian  09.11.2009, 11:33
@stinker27

Der Notzugang kann über dien Notschlüssel gewährleistet werden, den man wie in solchen Fällen üblich neben der Kellertüre in einem Notkasten mit leicht zerstörbarer Glascheibe aufhängt. Ersparen Sie mir nur das Argument, dass da jeder mit Gewalt rankommt! Kellertüren kann auch jeder Aufbrechen, wenn er will! Im Übrigen sind Sie der Fage ausgewichen, ob Ihen im Mietvertag ein abschließbarer Kellerraum zugesichert wurde!

stinker27 
Beitragsersteller
 09.11.2009, 17:45
@firstguardian

Im Übrigen bin ich NICHT Ihrer Frage ausgewichen, ob mir im Mietvertrag ein abschließbarer Kellerraum zugesichert wurde. Ich schrieb "Wie oben bereits kommentiert...", wenn Sie den obigen Kommentar gelesen hätten, steht da folgendes: "Im Mietvertrag steht nix über den Kelleraum, lediglich, dass er zur Wohnung gehört." Das mit dem Notkasten ist allerdings eine super Idee! Da bin ich noch gar nicht drauf gekommen!

firstguardian  09.11.2009, 19:27
@stinker27

Dann hat sich Ihr Anspruch in Luft aufggelöst und ich habe mit meinem Verdacht "den Nagel auf den Kopf getroffen"!

Es ist dein Recht! Greif zu!