Zufahrtsweg EFH - ideelle Teilung - Regenwasserproblem?

1 Antwort

Ich denke nicht, dass Landesrecht noch näheres regelt. Der Rahmen eurer Gemeinschaft ist im BGB §§ 741 bis 758 geregelt.

So wie du das beschreibst: Als Anlieger würde ich dem auch nicht zustimmen. Füllst du den Weg nur auf, hätte ich Befürchtung, dass mein Hausgrundstück „geflutet“ wird.

Ältere Leute haben nicht selten Angst vor Veränderung. Vielleicht ist es auch eine Kostenfrage und ihr könntet die volle Finanzierung von eurer Seite zusichern? Aber nicht ohne den Rat eines Baufachmannes. Evtl muss hier auch die Entwässerung neu oder mit geregelt werden.

Alternativ kann man sich vielleicht beim Baulastträger der öffentlichen Straße erkundigen: wenn durch die Ausfahrt von eurer Zufahrt durch den Schmutz eine Verkehrsgefährdung zu befürchten ist. ( man kann auch zur Befestigung gezwungen werden, oder durch den Bebauungsplan sogar gezwungen sein)

Wenn ihr einfach macht, kann Mit- Eigentümer vermutlich auf Rückbau klagen.