Wer ist für privaten Gehweg verantwortlich?
Wir haben momentan ein kleines Problem mit unserer Stadtverwaltung. Wir haben vor 3 Jahren ein Grundstück erworben, dass an einem Gehweg liegt. Nach genauer Betrachtung der Flurkarte stellte sich raus, dass von den ca. 45m Gehweg ca. 30m zu unserem Grundstück gehören.
Der Gehweg besteht aus ziemlich lädierten Betonplatten. Die Stadt scheint uns nun nach und nach die Erneuerung aufdrücken zu wollen. Zunächst wurde festgelegt, dass wir für unsere "zweite" Überfahrt das Pflastern des Gehwegs übernehmen müssen. Des Weiteren sollen wir auch den Rückbau der "ersten" Überfahrt übernehmen. Natürtlich dürfen an den Übergängen keine Stolperstellen etc. sein. Über kurz oder lang ist da bald die gesamte Fläche zu pflastern, damit der Gehweg begehbar bleibt.
Wir hatten nun auch schon Ärger mit Nachbarn, weil im Winter der "private" Teil des Gehwegs nicht geräumt war oder weil unsere Autos dort geparkt wurden. Gleichzeitig stellen aber auch Nachbarn ihre PKW dort ab. Da würde man am liebsten einen Zaun ziehen.
Im Prinzip ist die Situation momentan so, dass wir den Gehweg instandhalten und Grundsteuer, Gewässerumlage etc., zahlen müssen, aber gleichzeitig diesen Teil unseres Grundstücks auch noch räumen und streuen müssen und nicht mal zum Parken nutzen können. Können wir von der Stadt einen Kauf des Weges oder wenigstens eine Art Entschädigung verlagen?
8 Antworten
Hi,
natürlich könnten Sie der Stadt anbieten, den Gehweg komplett zu kaufen. Ob die Verwaltung bzw. der Stadtrat darauf eingeht, hängt von Ihrer Argumentation und deren Einsicht/Verständnis ab. Aber es gibt dafür keinen Anspruch.
Eine Entschädigung wäre u.U. möglich, wenn Ihnen diese Tatsache beim Kauf verschwiegen worden wäre. In dem Grundbuch sollte der Teil des Weges, der zum Grundstück gehört, mit vermerkt sein. Falls dies nicht im Kaufvertrag bzw. im Grundbuch vermerkt wurde, sodass Sie es vorher hätten einsehen können, dann hätten Sie gute Chancen eine Entschädigung zu bekommen. Sollte es aber so sein, dass diese Tatsache offenkundig bereits im Grundbuch vermerkt war, dann sehe ich kaum eine Möglichkeit hier eine Entschädigungszahlung zu bekommen.
Maßgelblich ist, was der Bebauungsplan für diese Wegefläche aussagt ! Ist diese Fläche als öffentliches Straßenland (auch Gehweg) ausgewiesen, kannst du von der Gemeinde die Widmung und Übernahme der Verkehrssicherungspflicht verlangen. Ist es nicht als Verkehrsfläche festgesetzt, kannst du sie einzäunen und selbst dort parken.
Schneeräumen musst du in jedem Fall einen Fußweg vor deinem Grundstück, egal wem dieser gehört.
Stellt sich erst einmal die Frage wer den Gehweg dahin gebaut hat. Wenn die die Stadt gewesen ist, sind sie auch für den Gehweg verantwortlich. Nächste Frage wäre, ob der Weg grundbuchlich gesichert ist. Ich würde da mal einen Anwalt fragen.
lässt sich jetzt ohne Ortskenntnis nicht einfach beantworten, wenn der Gehweg auf eurem Grundstück liegt, ist zu prüfen, ob ihr nicht die Nutzung anderer ausschließen könnt.
Aber wie gesagt, ohne genaue Kenntnisse, nicht zu beantworten. Wie ist das mit dem Sondernutzungsrecht, Wegerecht etc.
ein schild mit dem hinweis: privatweg, nutzung auf eigene gefahr, kein winterdienst hilft vor unliebsamen überraschungen, dann ist kein parken fremder zulässig und sie können ihren weg sprichwörtlich einrahmen!! das ist ihr gutes recht! keiner kann sie zwingen ihren privatweg zu pflastern ect. aber schilder sind wichtig.
die 15m würd ich versuchen zu kaufen oder im grundbuch ein notrecht eintragen lassen wenn es für die zufahrt unumgänglich ist. wenn der kaufantrag von der stadt abgelehnt wird eine pacht aushandeln, das ist auch so gut wie gekauft.