Darf Vermieter verlangen, dass Halogenfluter für Hof über einen Mieterzähler getragen wird?
Wir sind vor knapp über zwei Jahren in ein Miethaus aus zwei Parteien, auf einem Grundstück mit insgesamt vier Häusern eimgezogen. Wir wohnen in einem der vorderen Häuser und zurückversetzt in dem Grundstück liegen die anderen beiden Häuser, dazwischen, somit liegt ein großer Innenhofbereich mit der Durchfahrt zu den hinteren Häußern im Dunkeln. Dafür befindet sich an unserem Haus ein Halogenflutlicht mit 350 Watt mit Bewegungsmelder zur Ausleuchtung.
Was wir allerdings bis zu einem elektrischen Problem vor einiger Zeit nicht wussten: Der Fluter ist allein an unserem Stromzähler mit angeschlossen, ist sehr oft aktiv, da unsere Nachbarn auch sehr oft noch Abends im Außenbereich beschäftigt sind. - im Winter friert auch all zu oft dr Bewegungsmelder ein, so dass wir vor einiger Zeit einfach das Außenlicht abgeschaltet haben, da wir nicht mehr bereit sind den Strom dafür komplett zu tragen.
Der Vermieter weigert sich aber, etwas zu ändern, ein getrennter Stromzähler ist ihm zu teuer. Nun werden wir von den Nachbarn "angemacht", da diese im Dunkeln stehen (aber wir ja auch) und der Vermieter nicht bereit ist eine günstigere Form (wie z. B. ein LED Fluter) zu investieren.
Was ist die Pflicht des Vermieters, da, wie geschrieben, das Grundstück nun einmal dunkel und damit potentiell unfallträchtig ist?
Was ist unsere Pflicht bzw. unser Recht, da wir noch nicht einmal darauf hingewiesen wurden, dass das Licht über unseren Zähler läuft?
Und bitte keine Kommentare nach dem Motto, es sind ja nur ein paar Cent... Das ist lächerlich in Zeitem, in denen über Standby Abschaltungen diskutiert wird und ein Halo-Fluter so viel Strom verbraucht wie die kleine Stufe einer Mikrowelle. - und keiner würde auf die Idee kommen über Stunden täglich (und darauf summiert es sich) diese in Betrieb zu lassen...
Vielen Dank vorab für Eure Mühe
Peter
18 Antworten
Der Vermieter ist schlicht und ergreifend dazu verpflichtet, diese Beleuchtung über die allgemeinen Umlagen aller Mieter abzurechnen! Solange Ihr allein dafür zur Kasse gebeten werdet, habt Ihr auch das Recht, allein über den Betrieb zu entscheiden!
Allgemeine Stromkosten dürfen nicht auf einen einzelnen Mieter umgelegt werden. Der Vermieter muß für die allgemeinen Stromkosten einen zusätzlichen Stromzähler einbauen oder eine andere Regelung finden, wie er die Stromkosten auf die Allgemeinheit umlegen kann.
er darf ihn nur über euren zähler laufen lassen wenn der verbrauch mit extra zähler erfasst wird der dann von eurem abgezogen wird aber anteilig dann wieder zum tragen kommt wenn alle parteien gleichmäßig belastet werden.so ein zähler ist doch heute kein problem mehr,ist nicht größer wie ein sicherungsautomat und lässt sich in jede verteilung einbauen.sollte in 30 min erledigt sein,ca 50 euro mit einbau
Die Kosten für Allgemeinbeleuchtung muss auch von allen Mietparteien bezahlt werden.
Ob Ihr rückwirkend etwas zurückverlangen könnt,wäre zu prüfen.
Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einschreiben)
Setze ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.
Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].
Wenn die Frist abgelaufen ist,setzen sie ihm eine kurze Nachfrist und kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie Die Miete kürzen werden.
In einem Mietshaus musst du sogar für einen Fahrstuhl anteilige Kosten tragen, wenn du parterre wohnst. Das sind Solidarkosten.
Richtig lesen bitte: die Beleuchtung ist an den Stromzähler des Fragestellers angeschlossen, d.h. er trägt die Kosten allein!!!!
Hast Du überhaupt die Frage richtig gelesen und verstanden? Wohl kaum...