Muss ein Privatweg mit Durchfahrtsrecht vom Schnee geräumt werden?

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Schneeräumen muss derjenige, der die Verkehrssicherungspflicht hat. Dies ist in den der Baulasterklärung und den Grundbucheinträgen zugrunde liegenden Verträgen zu regeln, was meistens vergessen wird. Dann ist der Eigentümer des Grundstückes und nicht die Nutzungsberechtigten in der Verkehrssicherungspflicht. Das macht erfahrungsgemäß immer Ärger, die Vertragspartner sind aber selber Schuld, wenn sie das nicht vorher schriftlich regeln.

Die Behörden helfen Euch nicht, wenn ihr keine Vereinbarungen habt; sie wenden sich immer an den Grundstückseigentümer. Erfahrungsgemäß habt ihr auch vergessen zu regeln, wer die Grundsteuer für die Wegefläche zahlt, oder??

andrea2405 
Beitragsersteller
 22.01.2012, 21:48

Hm, das weiß ich leider nicht. Das Grundstück gehört meiner Mutter und die hat es vor mehr als 40 Jahren gekauft, den Nachbarn gab's aber damals schon. Ich muss da jetzt mal genauer nachfragen. Aber Grundsteuer bezahlen wir für das ganze Grundstück.

Seehausen  22.01.2012, 21:52
@andrea2405

Siehst Du, da wird es auch zur Verkehrssicherungspflicht keine Verträge geben. Dann hilft nur verhandeln, auch über die Grundsteuerzahlungen! Zwangsweise durchsetzen kannst Du da aber nichts!

Das müsste eigentlich vertraglich geregelt sein, vielleicht im Grundbuch stehen, wahrscheinlich wird die Instandhaltung, die Pflege auf alle gleichmässig aufgeteilt, z.B. jede woche ein Wechsel wer fegt (Blätter im Herbst, Schnee im Winter). Das müsste im Grundbuch von Euch stehen, weil Euer Grundstück mit dem Wegerecht belastet ist. Dann gibt das Nachbarschaftsrech, das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. musste mal nach Nachbarschaftsrecht / Wegerecht googlen, wenn es keinen Vertrag, keinen Eintrag im Grundbuch gibt.

Seehausen  22.01.2012, 21:48

Leider nicht ganz richtig; im Grundbuch wird die Verkehrssicherungspflicht nicht eingetragen. Alle anderen (vernünfzigen) Regelungsvorschläge müssten vor Grzundbucheintragung vertraglich geregelt werden.

andrea2405 
Beitragsersteller
 22.01.2012, 19:58

ok, danke.

Durchfahrtsrecht ist eine eingetragene Baulast , dort könnte näheres verankert sein ! Notar und Katasteramt !

Seehausen  22.01.2012, 21:46

Beides falsch; Katasterat ist überhaupt nicht zuständig und weder im Grundbuch noch im Baulastverzeichnis wird die Verkehrssicherheitspflicht festgelegt!

Was haben die Nachbarn mit diesem Weg zu tun? Wenn es ein Privatweg ist musst du Ihn eigentlic hnicht räumen aber wenn die Nachbarn nur so zu Ihrem Haus kommen musst du glaube ich räumen

andrea2405 
Beitragsersteller
 22.01.2012, 19:55

Meine beiden Nachbarn müssen durch den Weg durch, um zu ihrem Haus zu kommen.

elch9025  22.01.2012, 19:59
@andrea2405

Ruf mal morgen beim Landratsamt an und frag nach

Seehausen  22.01.2012, 21:49
@elch9025

Die wissen das nicht und brauchen das auch nicht zu wissen!!

Gib deinen Nachbarn, die Durchfahrtsrecht haben, die Genehmigung, dass sie dort selbst Schnee räumen dürfen - sie nutzen ja deinen Weg.

andrea2405 
Beitragsersteller
 22.01.2012, 19:55

Ich glaube, wenn wir nichts machen würden, dann würden sie sicher von selbst anfangen zu räumen, damit sie durchkommen. :-)