Zu viel genommenen Urlaub aus dem Vorjahr verrechnen?

6 Antworten

Hallo? Du möchtest einerseits im letzten Jahr mehr Urlaub haben (Grund egal, auch wenn es ein Familiendrama war), aber dafür dieses Jahr bloß nichts geben?

Überleg Dir eine Regelung, abarbeiten, Urlaub, was auch immer.. Wenn Du auf bockig stellst, wird es das bald mit einem verständnisvollen AG gewesen sein.


Dein AG hätte Dir gar n icht mehr Tage geben brauchen, also reagiere auf sein Verständnis auch korrekt.

Mein Chef gibt bei so was wohl unbezahlten Urlaub, aber nicht bezahlten.


Familiengerd  21.03.2016, 13:50

Es geht nur um eine rechtliche Einordnung!

Und danach ist ein solches Vorgehen des Arbeitgebers nicht rechtskonform!

Dass sich der Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber wegen dessen großzügigem Zugeständnis auf eine Regelung im neuen Kalenderjahr einigt, ist eine andere Frage.

Wolfgang57234 
Beitragsersteller
 21.03.2016, 12:49

Hallo? Du möchtest einerseits im letzten Jahr mehr Urlaub haben (Grund egal, auch wenn es ein Familiendrama war), aber dafür dieses Jahr bloß nichts geben?

Hallo? Wer sagt denn, dass ich "bloß nichts geben" will? Ich bin meinem AG durchaus dankbar für sein Entgegenkommen und will das vernünftig regeln. Fein, dass du was in meine Frage reininterpretierst, was ich überhaupt nicht gesagt habe. Ich bin alles andere als bockig, sondern wollte lediglich wissen, ob das rechtlich so zulässig ist.

Allexandra0809  21.03.2016, 13:48
@Wolfgang57234

Auf jeden Fall. Sieh es mal so, wenn Du von der Bank 100 Euro mehr holst, als auf Deinem Konto ist, so will die Bank das Geld auch wieder zurück, auch wenn es bis nächstes Jahr dauert.

Familiengerd  21.03.2016, 13:54
@Allexandra0809

@ Allexandra0809:

Auf jeden Fall.

Da bist Du völlig im Irrtum:

Der Arbeitgeber hat zusätzlichen Urlaub genehmigt, er muss dann auch das entsprechende Urlaubsentgelt zahlen und darf den zu viel genehmigten Urlaub nicht mit Folgeansprüchen verrechnen.

Im Falle von z.B. zu viel gezahltem Arbeitsentgelt sähe die Sache anders aus.

Auf die bezahlten, zusätzlich freien Tage hattest Du ja keinen Anspruch.

Also entweder werden die 8 Tage vom neuen Urlaub abgezogen oder sie werden als unbezahlt abgerechnet. Vielleicht einigt Ihr Euch auch auf einen Zeitraum, während dem dir die fehlenden Tage vom Gehalt abgezogen werden. (Zwei Tage im Monat evtl.) Sofern Dein AG da mitspielt.

Dann ist das für Dich nicht so heftig und Du kannst Deinen diesjährigen Urlaub komplett nehmen.

Familiengerd  21.03.2016, 13:47

Die Antwort ist schlicht falsch!

verreisterNutzer  21.03.2016, 19:10
@Familiengerd

Diese Antwort ist nur aus Deiner arbeitsrechtlichen Sicht falsch, @Familiengerd!

@Ini67 hat das vollkommen richtig erkannt - und wenn der Fragesteller ein gutes Verhältnis zu seinem Arbeitgeber behalten will, wird er den Lohnabzug zulassen - man versetze sich einmal in den Arbeitgeber.

Einen Mitarbeiter, der sich so "schwofelig" verhält, den würde ich über kurz oder lang ´rauswerfen - den Grund dafür wird er mir schon liefern...!

Familiengerd  21.03.2016, 19:38
@verreisterNutzer

Diese Antwort ist nur aus Deiner arbeitsrechtlichen Sicht falsch

Sie ist nicht nur aus MEINER arbeitsrechtlichen Sicht falsch.

Hier wurde danach gefragt, was der Arbeitgeber darf; die "moralische" Wertung oder das, worauf man sich um des guten, einvernehmlichen Miteinander willen einigt, ist eine ganz andere Frage (das habe ich auch in meiner eigenen Antwort angedeutet).

Einen Mitarbeiter, der sich so "schwofelig" verhält [...]

Es geht hier lediglich um eine rechtliche Frage, nicht um ein konkret geplantes Verhalten des Fragestellers; darauf hat er in einem Kommentar unten selbst schon hingewiesen.

Und Fragen wird ja wohl noch erlaubt sein, ohne dass gleich "unmoralisches" oder "schofeliges" Verhalten unterstellt wird!!

Ini67  21.03.2016, 20:01
@Familiengerd

@Familiengerd - Vielen Dank für die arbeitsrechtliche Aufklärung.

Dennoch halte ich meinen Vorschlag zumindest für eine Überlegung wert, um das Arbeitsverhältnis  auf einer einvernehmlichen Basis zu erhalten. Das Entgegenkommen des AG ist ihm ja positiv anzurechnen. Er hätte im letzten Jahr auch abblocken können und würde das wohl im Wiederholungsfall vermutlich auch tun. 

Geben und Nehmen. Wie so oft.

Familiengerd  21.03.2016, 20:04
@Ini67

Geben und Nehmen. Wie so oft.

Dagegen ist ja auch nichts einzuwenden (und das habe ich auch in Antwort und Kommentaren nicht getan) - oder deutlicher: Eigentlich ist so etwas selbstverständlich.

Ich gehe nur auf die rechtliche Seite ein (und enthalte mich damit einer "moralischen" bewertung des Problems):

Ist das zulässig?

Schlicht und einfach: Nein!

Wenn der Arbeitgeber Dir in einem laufenden Kalenderjahr mehr Urlaub genehmigt, als Dir zusteht, dann das ist das "sein Problem".

Dein Urlaubsanspruch im folgenden Kalenderjahr wird dadurch nicht berührt, d.h. konkret:

Der Arbeitgeber darf (wenn Du nicht zustimmst) den im Vorjahr zu viel genommenen Urlaub nicht mit dem Urlaubsanspruch im neuen Kalenderjahr verrechnen!

Siehe dazu beispielhaft ( http://arbeitsrecht123.de/Rechtsanwalt-Falkensee-Potsdam-Teltow-Velten-Berlin/zuviel-lohn-ist-kein-geschenk-zu-viel-urlaub-schon/ ):

Der Arbeitgeber hat den Urlaub bewilligt und muss deshalb auch das
Urlaubsentgelt für den gesamten Urlaub bezahlen; hätte nämlich der
Arbeitgeber nicht zu viel Urlaub bewilligt, dann hätte der Arbeitnehmer
in dieser Zeit gearbeitet und dadurch sein normales Gehalt erhalten. Der Arbeitgeber kann den zu viel gewährten Urlaub auch nicht im nächsten Urlaubsjahr vom Urlaub abziehen [Anmerk.: Hervorhebung durch mich], da der Urlaubsanspruch mit jedem Jahr neu entsteht und jeweils unabhängig voneinander zu betrachten sind.

Ein Ausgleich kann und muss vorgenommen werden. Die zuviel gewährten Urlaubstage sollten aber nicht unbedingt mit dem diesjährigen Urlaub verrechnet werden, der Urlaub soll der Erholung dienen und nicht so einfach gekürzt werden. Aber ein finanzieller Ausgleich der Fehltage reduziert einmal oder bei Ratenzahlung mehrere Monate deinen Lohn. Eine einvernehmliche Lösung könnte erreicht werden, wenn mehrere Alternativen von deinem Arbeitgeber angeboten werden. 

Hast Du Urlaub über den gesetzlichen Anspruch von vier Wochen hinaus? Dafür herrscht Vertragsfreiheit und es kann(!) durchaus rechtlich Ok sein, wobei der Arbeitgeber dir diese Bedingung hätte bei der Urlaubs Gewährung mitteilen müssen. Mit den gesetzlichen Anspruch ist das nicht möglich.