Brückentage allgemeine Schließtage ?

4 Antworten

Dazu gibt es normalerweise eine Betriebsvereinbarung, solange ein Betriebsrat existiert.

Ansonsten kann der Chef das schon selber bestimmen. Idealerweise tut er dies aber nicht ohne Rücksprache mit der Belegschaft. Da Du für diese Zeit keinen Urlaub opfern musst und die Stunden durch Mehrarbeit ausgleichen kannst, sollte alles legitim sein - auch wenn es Dir nicht gefällt.

Aber generell ist es natürlich vorteilhaft für alle, wenn man schon früh genug darüber gesprochen hat.

Skischneehase 
Beitragsersteller
 19.10.2017, 21:15

Betriebsvereinbarung gibt es genauso wenig wie einen Betriebsrat, obwohl wir anhand der Zahl der Mitarbeiter einen haben müssten.

Gesprochen wird da nur in der Versammlung über solche Tage. Da sind nicht alle Mitarbeiter anwesend. Wenn entschieden wird, dass frei ist gibt es einen Aushang und fertig ist.

Den Tag durch Mehrarbeit ausgleichen würde funktionieren, wenn ich kein Ausbildungsverhältnis hätte. Ich darf, obwohl Ü18, eigentlich keine Überstunden machen.

Ja, das ist erlaubt, wenn es mit dem Personalrat vereinbart wurde, oder wenn es sich nicht lohnt, den Betrieb anlaufen zu lassen für einen Tag.

Mit Gruß

Bley 1914

Ja es ist erlaubt. Bei größeren Unternehmen wird das bereits vorab in Abstimmung mit dem Betriebsrat geregelt.

Du musst auch die Sicht deines Arbeitgebers sehen. Dienstag und Mittwoch sind arbeitsfrei aufgrund der Feiertage. Somit ist nur Montag ein Arbeitstag. Da sich viele ein langes Wochenende genehmigen lassen, regelt es der AG allgemein und erklärt für den Tag Betriebsschließung. 

Bei uns wird hier im System automatisch Gleitzeit hinterlegt.

Ja, das ist vollkommen normal und üblich. Große Firmen machen Betriebsferien, kleine Betriebe eben Brückentage und über Weihnachten zu. Wer mit Schülern zu tun hat beruflich, der muss den Urlaub in den Ferien nehmen. 

Nur muss das ganze auch rechtzeitig bekannt gegeben werden, damit die Angestellten am Jahresanfang ihren Urlaub entsprechend einteilen können.