Narkosegespräch Urlaub?
Muss man für ein Narkosegespräch vor einer OP Urlaub nehmen,oder wird man vom Arbeitgeber freigestellt?
6 Antworten
der arbeitgeber ist nicht verpflichtet, dich für einen arztbesuch frei zu stellen. man kann termine auch ausserhalb der arbeitszeiten vereinbaren. wie das jetzt in eurer firma gehandhabt wird, müsstest du am besten wissen.
Gibt es im Betrieb/Arbeitsvertrag eine Regelung für Arztbesuche während der Arbeitszeit?
Üblicherweise macht man Termine die außerhalb der persönlichen Arbeitszeit liegen. Ist das nicht möglich, kann man auch während der Arbeitszeit zum Arzt gehen und sich dafür eine Bescheinigung ausstellen lassen.
Gibt es keine Regelung dazu, greift der § 616 BGB. Der AG muss, wenn der Termin nicht anders möglich ist, den AN für die erforderliche Zeit freistellen.
Ob der AG die Zeit des Arztbesuchs dann bezahlen muss oder nicht hängt davon ab was im Arbeitsvertrag, anwendbaren Tarifvertrag oder auch einer Betriebsvereinbarung geregelt ist.
Hat der AG den § 616 BGB "abgedungen", muss er zwar freistellen aber nicht bezahlen.
Lies auch:
http://www.fachanwalt.de/ratgeber/arztbesuch-waehrend-der-arbeitszeit
Stimmt. Nun könnte man allerdings noch anmerken, dass eine tarifvertragliche Regelung streng genommen nur für die gewerkschaftlich organisierten Mitarbeiter gilt. Es sei denn, in Deinem Arbeitsvertrag ist die Tarifbindung festgelegt.
Der Arbeitsvertrag kann nämlich auch andere Regelungen enthalten als der Tarifvertrag. So kann z.B. eine sachgrundlose Befristung nach § 14 (2) TzBefrG vereinbart worden sein, obwohl laut Tarifvertrag diese nicht zulässig ist. Im Arbeitsvertrag steht dann, dass "im Übrigen" der Tarifvertrag gilt. Dann profitieren von der tarifvertraglich besseren Regelung nur Gewerkschaftsmitglieder. Das könne theoretisch beim bezahlten Arztbesuch ähnlich sein. Ein Blick in Arbeits- und Tarifvertrag beantwortet Deine Frage für Dich.
Solche Gespräche kann man eigentlich so verabreden, das man es vor oder nach der Arbeit erledigen kann.
du wirst nicht freigestellt.. du kannst urlaub oder mehrarbeit einreichen oder den termin ausserhalb deiner arbeitszeit legen.
Bring ein Attest mit,dann bist du wohl freigestellt.