Neuer Arbeitgeber will Gehalt vom alten Arbeitgeber wissen (im Personalformular). Ist das zulässig?

5 Antworten

Die Frage ist zulässig.Eine Beantwortung empfiehlt sich nur dann,wenn Du ein Interesse hast,mindestens das Gleiche (hohe) Gehalt zu bekommen.Die Frage falsch zu beantworten empfiehlt sich nicht.Denn wenn Du nach oben schummelst,und das kann der AG leicht herausfinden,ist das Vertrauensverhältnis sofort angeknackst.Also ,schreibst Du nichts oder die Floskel Tarif,4 Berufsjahre (Beispiel) .Liebe Grüße.Die Frage nach einer Schwangerschaft hat eine Berechtigung.Dort im 4.Monat angefangen,würdest Du noch in der Einarbeitungszeit,der Probezeit in den Mutterschutz gehen.Da hat der AG ein berechtigtes Interesse,die Wahrheit zu erfahren.Denn dann ginge es auch sofort um die Vertretungskraft und die Frage,wie die Planung der Schwangeren hinsichtlich Elternzeit,Teilzeit dann ausfiele.LG

BrutalNormal  22.03.2017, 20:22

Glaub diesen Quatsch nicht!

Dein Gehalt geht den neuen Arbeitgeber nichts an. Darüber schweigst du genauso natürlich, wie du bei zukünftigen Arbeitgebern das jetzige verschweigst.

Und das mit der Schwangerschaft ist kompletter Schwachsinn. Natürlich hat der AG ein berechtigtes Interesse, ist ja sein Risiko. Es geht ihn aber schlichtweg nichts an! Und da sagt man immer nein.

Rutscherlebnis  23.03.2017, 07:41
@BrutalNormal

Ah ja,und wenn man es schon direkt sieht,lügt Sie mich im Vorstellungsgespräch frech an?

DarthMario72  24.03.2017, 08:29
@BrutalNormal

Glaub diesen Quatsch nicht!

Ganz so ein vollkommener Quatsch ist das nicht! Die Frage ist bspw. dann zulässig, wenn die Beantwortung Rückschlüsse auf die Eignung des Bewerbers zulässt.

Und das mit der Schwangerschaft ist kompletter Schwachsinn. 

Da hast du allerdings vollkommen recht. Die Frage nach einer Schwangerschaft ist meistens unzulässig (auch hier kann es Ausnahmen geben) und darf falsch beantwortet werden, ohne dass rechtliche Konsequenzen folgen dürfen. 

Rutscherlebnis  24.03.2017, 08:40
@DarthMario72

Das ist doch natürlich korrekt so.Aber dann darf man sich nicht wundern,warum Frauen im Arbeitsleben benachteiligt sind.

Eine solche Frage wird häufig gestellt, manchmal sogar schon im Vorstellungsgespräch.

Erlaubt ist die Frage nur dann, "wenn die Beantwortung dieser Frage Rückschlüsse auf seine Eignung, etwa durch eine besondere Eingruppierung, erlaubt. Zulässig ist diese Frage im Vorstellungsgespräch außerdem, wenn der Bewerber im Rahmen von Gehaltsvorstellungen sein bisheriges Gehalt als Mindestbedingung angibt."

(https://www.experto.de/kommunikation/bewerbungen/erlaubte-und-unerlaubte-fragen-im-vorstellungsgespraech.html)

So als kleiner Tipp:

meist kommen Arbeitgeber mit Sprüchen wie " sie sind neu in der Firma und bekommen erst mal einen Anfangsgehalt".

Die beste Antwort darauf:

"Ich bin neu in der Firma aber nicht neu im Beruf"

Man sollte von Anfang an klar machen, dass man eine qualifizierte Arbeitskraft ist und dementsprechend bezahlt werden möchte.

Die Frage würde ich auch offen lassen und genau diese Antwort bringen falls der Arbeitgeber mit dem oben genannten schlauen Spruch kommt.

Die Frage an einen Bewerber nach den bisherigen Einkommensverhältnissen gehört grundsätzlich zur geschützten Privatsphäre; zudem fallen in Deutschland Gehalts- und Vertragsangelegenheiten grundsätzlich unter das Betriebsgeheimnis.

Eine solche Frage kann falsch oder auch gar nicht beantwortet werden.

DarthMario72  23.03.2017, 09:34

Das ist nicht ganz richtig. Die Frage kann u. U. zulässig sein, nämlich dann, wenn daraus Rückschlüsse auf die Eignung des Bewerbers gezogen werden können.

grisu2101  24.03.2017, 15:25
@DarthMario72

Falsch sollte man sie nicht beantworten, aber verweigern sollte man es. Meiner Meinung nach zeigt man mit der Beantwortung solch einer Frage auch Unsicherheit und ein schlechtes Verhandlungsgeschick. Mehr dazu habe ich an anderer Stelle zu dieser Frage geschrieben.

Ich würde nichts angeben, denn das geht ihm nichts an..
Er soll dich gerecht bezahlen und fertig, was vorher war interessiert nicht.

Bei Schwangerschaft darf die Frau lügen, aber bei sowas könnte man es Dir evtl. als Täuschung auslegen.


DarthMario72  24.03.2017, 10:35

denn das geht ihm nichts an

Unter Umständen doch, nämlich z. B. dann, wenn sich darauf Rückschlüsse auf die Eignung des Bewerbers ziehen lassen.

grisu2101  24.03.2017, 15:23
@DarthMario72

Nein, es geht ihn NICHT das Geringste an.
Zudem kann der AN da lügern was das Zeug hält, was soll das bringen ? Das Gehalt in der vorherigen Firma sagt rein gar nichts über seine Eignung aus, sondern evtl. etwas über sein Verhandlungsgeschick.
Die Eignung kann der AG in der Probezeit letztendlich feststellen, dafür ist diese u. A. auch da.

Ich habe Leute mit hohem Gehalt gesehen die ich niemals fest übernommen hätte weil es die letzten Kriepen waren und Leute mit niedrigem Gehalt, welche wirklich super gebildet waren etc, aber dem Chef nicht passten und deshalb gehen mussten.