Darf mir mein Arbeitgeber mir vorschreiben in welchem Zeitraum ich meinen Tarifurlaub nehmen darf?
Hallo erstmal,
ich habe an der Arbeit ein Memo zum Thema Urlaubsplanung 2011 bekommen. Nun das wir bisher immer 2/3 unseres Urlaubs schon vor Beginn des Jahres verplanen müssen, ist nichts neues. Aber jetzt steht da drinne das wir mindestens 10 Tage im ersten Quartal nehmen müssen. Da ich mit Urlaub im ersten Quartal aber auch garnichts anfangen kann würde mich interessieren ob das so in der Form rechtens ist.
Ich danke im Vorraus schonmal für einen Antwort.
lg Manu
10 Antworten
So weit kann die Urlaubsplanung in einem Betrieb nicht gehen. Dass der Urlaub generell geplant werden muss steht außer Zweifel. Vielleicht will der eine oder andere Mitarbeiter aber auch im I. Quartal in Skiurlaub.
Deine Vorgesetzten verhalten sich rechtlich korrekt. Du kannst im ersten Quartal relativ frei 10 Tage Urlaub verplanen. Anders wäre es, wenn die 10 Tage konkret festgelegt worden wären. Im Bundesurlaubsgesetz findest Du das Gestaltungsrecht des Arbeitgebers. Allerdings kann der Chef nicht einseitig den Urlaub festlegen, dazu gibt es sehr viele arbeitnehmerfreundliche Urteile des Bundesarbeitsgerichts. Urlaubsplanung ist also ein Konsens zwischen betrieblichen Erfordernissen und der individuellen Freizeitplanung des Arbeitnehmers. Wenn ihr einen Betriebrat habt, hat der auch ein Wörtchen mitzureden (Betriebsurlaub/Streitigkeiten in der Urlaubsplanung). Selbstbeurlaubung ist jedoch ein Grund zu fristlosen Kündigung.
wenn er wichtige Gründe dafür hat ja.
bin mir ziemlich sicher, dass er das kann.
Ja, kann er. Er kann sogar einen Betriebsurlaub anordnen und Du mußt es leider auch dann hinnehmen.
Das schon, ein gewisser Teil steht zur freien Verfügung. Aber hier ging es ja wohl darum das, das Urlaub zu einem bestimmten Zeitraum vom Arbeitgeber vorgegeben wird.
Auch bei generellem Betriebsurlaub müssen dem AN noch Tage zur freien Verfügung bleiben. Er ist ja nicht Sklave.