Urlaub nehmen für Betriebsausflüge?

5 Antworten

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Wenn der Betriebsausflug eine Pflichtveranstaltung ist, ist das Arbeitszeit.

Urlaub muss man nehmen wenn man selbstbestimmt über die Zeit verfügen will. Wenn ein AN z.B. nicht am Betriebsausflug teilnehmen möchte, der Betrieb aber in dieser Zeit geschlossen ist, ist gegen Urlaub an diesem Tag nichts einzuwenden (falls dieser Tag früh genug angekündigt war).

Muss ein AN aber teilnehmen bestimmt der AG die Zeit und Tätigkeit und kann somit keinen Urlaub bei den MA abziehen.

Außerdem darf ein AG den Urlaub seiner Mitarbeiter nur bis zu 3/5 verplanen. Jeder AN darf auch selbst noch seine eigenen Urlaubswünsche bestimmen.

Was diesen "Virus" betrifft: Hier darf der AG ganz bestimmt keinen Urlaub abziehen wenn er wegen Krankheit den Betrieb schließt. Das Betriebsrisiko trägt der AG und nicht der AN.

Wenn AN arbeiten wollen aber nicht können/dürfen weil der AG ihnen keine Arbeit gibt (hier die Schließung), befindet sich der AG nach § 615 BGB in Annahmeverzug. Da können keine Minusstunden entstehen und es muss auch nicht nachgearbeitet werden. Mit dem Urlaub hat das schon überhaupt nichts zu tun, ein Urlaubsabzug ist nicht rechtmäßig.

Daniel079 
Beitragsersteller
 01.09.2016, 09:55

Okay danke für diese ausführliche Antwort!

Und mit Virus war die Frucht der Arbeit eines Hackers gemeint :))

LG

Hexle2  01.09.2016, 10:02
@Daniel079

Auch wenn es sich um einen Computer-Virus gehandelt hat, ist das das Betriebsrisiko des AG. Wenn der dann beschließt den "Laden" zu schließen ist das seine Sache. Urlaubsabzug geht da auch nicht (egal ob die MA oder die EDV "krank" waren ;-))

Hexle2  02.09.2016, 09:23
@Hexle2

Danke fürs Sternchen

wir sollen uns nach einem Betriebsausflug den Tag als Urlaub eintragen 

So wie ich das verstehe, ist der Betriebsausflug eine dienstliche Veranstaltung und auch Arbeitszeit aber der darauf folgende Tag wäre ein Arbeitstag. An dem Tag NACH dem Betriebsausflug ordnet er Betriebsferien an, für den ihr einen Urlaubstag einplanen sollt.

Prinzipiell geht das ohne Probleme. Aber diese Anweisung sollte frühzeitig kommen, so dass die Mitarbeitenden ihren Jahresurlaub so planen, dass sie noch Urlaubstage für die angeordneten Betriebsferien aufheben.

Viele Betriebe machen so etwas. Z. B. wenn an Brückentagen das Büro geschlossen bleibt, die Mitarbeiter aber für den Brückentag einen Urlaubstag oder Überzeit nehmen müssen.

Daniel079 
Beitragsersteller
 01.09.2016, 08:58

Nein, der Tag an dem der BA stattfindet ist ein Werktag und für den müssen wir uns Urlaub nehmen. Habs etwas falsch formuliert ^^. Urlaub ist bei uns Mangelware, da wir 2x im Jahr 2 Wochen Betriebsurlaub haben.

Quatsch, für einen Betriebsausflug wird man normalerweise vom Arbeitgeber freigestellt bzw. man bekommt die Sollarbeitszeit gutgeschrieben. Hab noch nie gehört, dass man dafür Urlaub nehmen muss...

Daniel079 
Beitragsersteller
 01.09.2016, 08:53

Das war auch mein Gedanke, spiele mit dem Gedanken, bei der Arbeiterkammer anzurufen, aber da wir ein kleines Büro sind und ich noch im 4. LJ bin, habe ich etwas Schiss, dass er drauf kommt, wer angerufen hat.

WhoozzleBoo  01.09.2016, 08:54
@Daniel079

Was sagen denn die anderen Kollegen dazu? Machen die das anstandslos mit und nehmen für den Tag Urlaub?

Daniel079 
Beitragsersteller
 01.09.2016, 08:56
@WhoozzleBoo

Anstandslos kann man nicht sagen. Sind meiner Meinung, soweit ich das bereits aufgefasst habe. Aber bei uns ist das Arbeitsklima sowieso beschissen, man redet ja nicht miteinander.

der Arbeitgeber kann schon bestimmen, an welchen Tagen Betriebsruhe ist und damit Urlaub genommen werden muss.

lillsister  01.09.2016, 08:52

Betriebsausflug ist aber eine betriebl. Veranstaltung und keine Betriebsruhe ;)

Wird der Betriebsausflug denn an einem Arbeitstag gemacht?

Daniel079 
Beitragsersteller
 01.09.2016, 08:46

Ja

lillsister  01.09.2016, 08:51
@Daniel079

Er kann euch ja nicht zwingen daran teilzunehmen. Meiner Meinung nach ist das eine betriebliche Veranstaltung und somit kein Urlaubstag. Kann mich aber auch täuschen. Dort gibt es aber sicher auch schon Gerichtsurteile zu. Schau mal bei google :)

Daniel079 
Beitragsersteller
 01.09.2016, 08:56
@lillsister

Naja der BA wird immer an einem Werktag festgelegt, da kann man ja nicht "absagen"

lillsister  01.09.2016, 08:59
@Daniel079

Kann man schon, dann müsstest du halt arbeiten. Wie früher in der Schule, die Schüler die beim Ausflug nicht mitfuhren waren dann in einer anderen Klasse.

Daniel079 
Beitragsersteller
 01.09.2016, 09:01
@lillsister

Das würde er vermutlich nicht zulassen, bin zwar schon im 4. LJ aber dann müsste man mir einen Arbeitsauftrag für einen Tag vorbereiten. So weit ich meinen Chef kenne, würde er sich die Mühe nicht antun.

lillsister  01.09.2016, 09:02
@Daniel079

Muss er aber dann wohl ;) Aber wenn das Betriebsklima bei euch eh beschissen ist, bringen die Ausflüge auch nichts mehr :D

Daniel079 
Beitragsersteller
 01.09.2016, 09:04
@lillsister

Haha bin ganz deiner Meinung :,) Aber naja mein Chef meint wohl, das fördert das Klima. Bin ja schon so froh, wenn ich im Februar endlich von diesem Affenzirkus wegkomme.