zu arbeit zu spät wegen unfall

15 Antworten

Gegen die Abmahnung kann Widerspruch eingelegt werden. Als Begründung für den Widerspruch kannst Du die gesetzlich vorgeschriebene Hilfeleistung erwähnen (Ersthelfer am Unfallort). Sollte die Abmahnung danach nicht zurückgenommen werden kannst Du dagegen Klagen. Mach Dir keine Sorgen wegen den Kosten die übernimmt Dein Arbeitgeber also such Dir den besten und teuersten Anwalt den Du finden kannst. Weil es ja auf den Streitwert ankommt würde ich bei einer Abmahnung die Höhe eines Jahresgehalt als Streitwert ansetzen.

MikeFFM  12.03.2009, 10:43

Das stimmt so nicht! § 12 ArbGG sagt aus, dass in der ersten Instanz die Kosten geteilt werden. Und die Sache ist so offensichtlich, dass es keine weitere Instanzen geben dürfte. Um Streitwerte geht es eher im Zivilrecht.

Mietnormade  12.03.2009, 10:54
@MikeFFM

Gilt aber nicht wenn Du eine Regressforderung wegen der Abmahnung einklagst und dann an das Arbeitsgericht verwiesen wirst.

MikeFFM  12.03.2009, 11:03
@Mietnormade

Dann ist es immer noch die erste Instanz beim AG... Zivilrechtliche Regresse sind andere Baustelle.

Mietnormade  12.03.2009, 11:11
@MikeFFM

Dann lies Dir nochmal die Ausnahmen bei der Kostenteilung durch. Verweis an das AG ist eine davon.

Absolute Sauerei! Solche Arbeitgeber braucht das Land so nötig wie Zahnweh! Diese Firma gehört in fetten Lettern in der BILD angeprangert, obwohl ich normalerweise gegen so etwas bin! Da brauchen wir vom Rettungsdienst uns nicht wundern, wenn reihenweise Autofahrer an Unfallstellen vorbeifahren und nicht helfen!

deepunder 
Beitragsersteller
 12.03.2009, 10:33

nunja, ganz ehrlich..selbst wenn ich diese abmahnung behalte (ich versuch natürlich mein bestes dass dem nicht so ist ;)) würd ich an der stelle trotzdem wieder anhalten, weil mir ein menschenleben einfach mehr wert ist, als so ne doofe abmahnung....natürlich hat die abmahnung auf den job auswirkungen...aber trtotzdem steht das in keiner rellation zueinander

MikeFFM  12.03.2009, 10:36
@deepunder

Du hast jedenfalls das Recht, eine Gegendarstellung zu schreiben, vielleicht sogar mit einer Bestätigung der Polizei oder des Rettungsdienstes. Die muss der Arbeitgeber an die Abmahnung anhängen! Noch besser wäre es, auf Löschung der Abmahnung zu bestehen! Ich persönlich würde das auf keinen Fall so stehen lassen!

deepunder 
Beitragsersteller
 12.03.2009, 10:38
@MikeFFM

werd ich auch nicht..und so wie es aussieht geht das auch gut. die bestätigung der polizei kann ich gleich abholen (mach ich direkt vor der arbeit) und ich hab den chefs der chefs in die arbeit bestellt, der kommt nachher, wenn meine schicht beginnt zeitgleich mit mir an:)

MikeFFM  12.03.2009, 10:45
@deepunder

Eigentlich müsste dann Dein Chef von seinem Chef eine Abmahnung wegen grober Dummheit bekommen! ;-)

deepunder 
Beitragsersteller
 12.03.2009, 11:17
@MikeFFM

ich kann das heute ja mal beantragen..red ja wie gesasgt mit ihm ^^

nein, sowas darf nicht sein! Du bist nämlich verpflichtet Hilfe zu leisten und hast Dich sehr vorbildlich verhalten!

Das darf eigentlich nicht sein, das du eine Abmahnung bekommst nur weil du Hilfe leistest.

Leg deinem AG eine Bescheinigung von der Polizei vor.

Da jeder zur Hilfeleistung verpflichtet ist,hast du genau richtig gehandelt und dich ja auch noch bei deinem Arbeitgeber gemeldet.

Die Abmahnung ist vollkommen daneben.

Die schon in den anderen Antworten vermerkt,solltest du,falls vorhanden,umgehend mit einem Betriebsratsmitglied deines Vertrauens sprechen.

Unter Vorlage einer Bescheinigung der Polizei bzw.der anderen Rettungskräfte muss beim Arbeitgeber Einspruch gegen die Abmahnung erhoben und eine umgehende Entfernung aus der Personalakte beantragt werden.

Dies ist auch über einen Antrag beim Arbeitsgericht möglich.Das sollte aber nur der letzte Schritt sein.