Unfallgeschädigter meldet sich nicht. Was tun?
Also was bisher geschah:
Vor 3 Tagen waren eine Freundin und ich in einem Parkunfall verwickelt, meine Freundin (die Fahterin) hat beim ausparken einen anderen Wagen gestreift. Wir haben sofort kontrolliert wie groß der Schaden ist (an ihrem Auto eigentlich nichts aber ein leger Kratzer am anderen Auto)
Also haben wir zuerst ihre Mutter angerufen und sie gebeiten die Versicherungsunterlagen mitzubringen, wir haben uns dann wieder ins Auto gesetzt und gewartet ob der Besitzer des anderen Wagens kommt.
Nach ca 30 Minuten haben wir dann die örtliche Polizeidienststellen angerufen um den Unfall zu melden und Angaben wie Kennzeichen, Unfallort etc angegeben
Nach dem eintreffen der Mutter mit allen wichtigen Unterlagen kam dann ein Rückruf der Polizei, dass sie den Besitzer nicht kontaktieren konnten und eine Streife vorbeikommen würden, diese traf dann ca 60 Minuten nach dem Unfall ein und hat alles aufgenommen und den Besitzer eine Nachricht hinterlassen er solle sich bei der Polizeistation melden.
Der Versicherung meiner Freundin wurde der Unfall noch am selben Tag gemeldet und seitdem wartet sie auf den Anruf des Geschädigten.
Gibt es eine Frist, nach der ihre Versicherung den Schaden nicht mahr zahlen muss, oder sie sich wieder bei der Polizei melden muss? Die Polizisten vor Ort meinten sie müsse nur auf den Anruf warten und die Sache dann mit ihrer Versicherung klären.
11 Antworten
Hallo,
weil ihr alles richtig und Vorbildlich gemacht hat, lehnt euch zurück und vergesst das ganze.
Der Geschägigte muß sich bei der Polizei oder eurer Versicherung melden. Wenn er es erst in 20 Jahren macht nicht euer Problem.
Also streicht es in eurem Gedächtnis. Auch die Versicherung kann nicht ewig mit Selbstbeteiligung kommen, wenn ihr so was habt. Also vergesst es wen sich im nächsten Halben Jahr sich die Versicherung nicht bei euch meldet. Ihr müßt gar nichts mehr machen.
Würden sich doch alle Unfallverursacher so vorbildlich wie ihr verhalten!
Der "Geschädigte" wird sich schon noch melden. Wahrscheinlich läuft es dann aber direkt über eure Versicherung. Vielleicht ist er im Urlaub, zur Kur, auf Geschäftsreise... Also kein Grund zur Panik :-).
Macht Euch mal locker. 😉
Ihr habt vorbildlich gehandelt und alles richtig gemacht.
Mehr musstet und konntet Ihr nicht tun.
Vielleicht ist der Geschädigte weiterhin nicht erreichbar, im Urlaub, er meldet sich in ein paar Tagen oder sieht den Schaden nicht einmal als Problem an.
Die Ansprüche verjähren m.M.n. erst nach 3 Jahren, das solltet Ihr aber ruhigen Gewissens der Versicherung überlassen, die machen das schon.
Danke für die Ergänzung.
Gibt es eine Frist, nach der ihre Versicherung den Schaden nicht mahr zahlen muss
Ja, in diesem Fall der 31.12.2022.
Ihr habt alles richtig gemacht, um mehr müsst ihr euch nicht kümmern.
Ihr habt im Moment alles getan, was nötig war. Jetzt muss der Geschädigte sich eben melden.
Verjähren würde seine Forderung erst Ende Des Jahres 2022
Es gilt die gesetzliche Verjährungsfrist zum Ablauf des dritten Kalenderjahr nach dem Anspruch... Bedeutet in diesem Fall ziemlich genau 3 Jahre und 11 Monate. Allerdings muß der Anspruch kurzfristig durch Aufnahme und Dokumentation des Schadens geregelt werden sonst entsteht nicht mal ein Anspruch der verjähren könnte. Die Versicherung muss auch noch regulieren, wenn der Anspruchsteller den Schaden kurzfristig dokumentieren lässt aber vorerst keine Ansprüche stellt, sie muß aber nicht regulieren wenn der Schaden erst in einem halben Jahr dokumentiert wird, denn dann ist überhaupt nicht mehr feststellbar was aus dem Unfall stammt oder vielleicht später entstanden ist.
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