Erst umziehen dann stempeln?

6 Antworten

Wenn ein AN zur Verrichtung seiner Tätigkeit bestimmte Kleidung anziehen muss, ist das selbstverständlich Arbeitszeit.

Keine Arbeitszeit wäre es, wenn MA z.B. dunkelblaute Shirts anziehen müssen und es kein Problem wäre, das daheim schon zu tun.

Muss allerdings bestimmte Schutzkleidung getragen werden, ist die Arbeitskleidung sehr auffällig und damit dem AN nicht zuzumuten, diese außerhalb des Betriebs zu tragen oder darf die Arbeitskleidung wegen hygienischen Bestimmungen erst im Betrieb angezogen werden, muss das als Arbeitszeit gewertet werden.

Nach Feierabend verhält es sich dann genau so. Verlässt der AN in seiner "normalen" Kleidung den Betrieb, ist die Arbeitszeit erst nach dem umziehen vorbei.

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/arbeitskleidung-umziehen-und-duschen-als-bezahlte-arbeitszeit_76_316644.html

Wenn das Tragen einer Berufskleidung Pflicht ist, dann gehört das Umziehen zur Arbeitszeit.

Kyros389 
Beitragsersteller
 08.05.2019, 10:42

Danke für die schnelle antwort.

Mit welchen worten kann ich meinen vorgesetzen sagen das er müll labbert ?

Zakalwe  08.05.2019, 10:44
@Kyros389

Andere haben hier was verlinkt, z.B. das BAG-Urteil. Lege ihm das einfach vor.

Schreibt der Arbeitgeber vor, dass

  1. eine bestimmte Kleidung zu tragen ist und
  2. das Umkleiden zudem im Betrieb erfolgen muss (sodass eine private Nutzung ohnehin ausgeschlossen ist),

gehören die Umziehzeiten immer zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit.

Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 19.09.2012, Az. 5 AZR 678/11) klargestellt.

Wenn du Arbeitskleidung trägst, dann gehört das Umziehen zur Arbeitszeit-

Zumindest zu den Umkleidezeiten hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) bereits entschieden. Demnach zählt Umziehen zur Arbeitszeit, wenn der Arbeitgeber eine bestimmte Arbeitskleidung vorschreibt, die privat nicht getragen werden darf, und die Angestellten sich direkt im Betrieb umziehen müssen (Urteil vom 19. September 2012, 5 AZR 678/11).

Wenn du dir zuhause schon die Arbeitskleidung anziehen könntest, du machst das aber von dir aus erst auf Arbeit, dann ist Umkleidezeit keine Arbeitszeit.

Gibt es aber eine Anweisung, dir erst auf Arbeit die Arbeitskleidung anzuziehen, z.b. wegen Hygienevorschriften, so ist das Arbeitszeit.

Kyros389 
Beitragsersteller
 08.05.2019, 10:44

Aus hygienischen gründen trifft zu.

Reicht es meinen vorgesetzen auf das (BAG) aufmerksam zu machen damit er endlich ruhe gibt ?