Erst umziehen dann stempeln?
Guten Tag liebe Comunity,
Ich arbeite als koch in einem restaurant bei dem ich die arbeitskleidung selber mitnachause nehmen und auch waschen muss.
Seit einiger zeit geht mir mein vorgesetzter sehr auf den sack weil ich wie jeder andere auch mich erstmal 4-5 min vor schichtbeginn einstempel, komisch hierbei ist nur dass er anscheinend nur mich sieht und nicht meine kollegen und auch nie was zu denen sagt sondern nur zu mir dass ich mich erst umziehen und dann einstempeln soll.
(Würde ich und meine kollegen uns erst umziehem und dann einstempeln wären wir 5-10 min zu spät laut stempel).
Ich bin mir zu 99% sicher das er was gegen mich hat und mir auf den sack geht um nachts besser schlafen zu können.
Wie auch immer kommen wir zu meiner frage:
Muss man sich wirklich erstmal umziehen und dann einstempeln ?
Meine recherechen ergaben das gegenteil.
Möchte dennoch auf nummer sicher gehen :)
Ich mein es kann ja nicht sein das er nur mich ankackt jedesmal deswegen..
6 Antworten
Wenn ein AN zur Verrichtung seiner Tätigkeit bestimmte Kleidung anziehen muss, ist das selbstverständlich Arbeitszeit.
Keine Arbeitszeit wäre es, wenn MA z.B. dunkelblaute Shirts anziehen müssen und es kein Problem wäre, das daheim schon zu tun.
Muss allerdings bestimmte Schutzkleidung getragen werden, ist die Arbeitskleidung sehr auffällig und damit dem AN nicht zuzumuten, diese außerhalb des Betriebs zu tragen oder darf die Arbeitskleidung wegen hygienischen Bestimmungen erst im Betrieb angezogen werden, muss das als Arbeitszeit gewertet werden.
Nach Feierabend verhält es sich dann genau so. Verlässt der AN in seiner "normalen" Kleidung den Betrieb, ist die Arbeitszeit erst nach dem umziehen vorbei.
Wenn das Tragen einer Berufskleidung Pflicht ist, dann gehört das Umziehen zur Arbeitszeit.
Andere haben hier was verlinkt, z.B. das BAG-Urteil. Lege ihm das einfach vor.
Schreibt der Arbeitgeber vor, dass
- eine bestimmte Kleidung zu tragen ist und
- das Umkleiden zudem im Betrieb erfolgen muss (sodass eine private Nutzung ohnehin ausgeschlossen ist),
gehören die Umziehzeiten immer zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit.
Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 19.09.2012, Az. 5 AZR 678/11) klargestellt.
Wenn du Arbeitskleidung trägst, dann gehört das Umziehen zur Arbeitszeit-
Zumindest zu den Umkleidezeiten hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) bereits entschieden. Demnach zählt Umziehen zur Arbeitszeit, wenn der Arbeitgeber eine bestimmte Arbeitskleidung vorschreibt, die privat nicht getragen werden darf, und die Angestellten sich direkt im Betrieb umziehen müssen (Urteil vom 19. September 2012, 5 AZR 678/11).
Wenn du dir zuhause schon die Arbeitskleidung anziehen könntest, du machst das aber von dir aus erst auf Arbeit, dann ist Umkleidezeit keine Arbeitszeit.
Gibt es aber eine Anweisung, dir erst auf Arbeit die Arbeitskleidung anzuziehen, z.b. wegen Hygienevorschriften, so ist das Arbeitszeit.
Aus hygienischen gründen trifft zu.
Reicht es meinen vorgesetzen auf das (BAG) aufmerksam zu machen damit er endlich ruhe gibt ?
Danke für die schnelle antwort.
Mit welchen worten kann ich meinen vorgesetzen sagen das er müll labbert ?