Wenn gerufener Notarzt bei Anruf über Drogeneinnahme informiert wird keine Schweigepflicht?
Um es gleich vorne weg zu sagen, ich nehme keine Drogen und habe es nicht vor. Meine Halbschwester allerdings ist des öfteren unter Drogeneinfluß stehend. Einmal war ich bzw. mein Partner der sie mal in einem desolaten Zustand vorfand, kurz davor gewesen einen Notarzt anzurufen, bis es sich von selbst legte damals.
Wie dem auch sei. Ich habe mir mal einige Infos dazu angesehen und stieß auf den Satz
Wenn Notarzt am Telefon in Kenntnis gesetzt wird, dass es um einen Drogennottfall ginge, dass dieser evtl. die Polizei verständigen könne. Erfährt er es erst bei Eintreffen am Unfallort über Drogeneinnahme steht er unter Schweigepflicht.
Ist das korrekt so?
Wieso entbindet ihn die Kenntnisnahme am Telefon von der Schweigepflicht?
8 Antworten
ich könnte mir vorstellen, dass das so ist, da viele menschen unter drogeneinfluss aggressiv werden und die polizei erst einmal nur zur sicherheit aller beteiligten verständigt wird. drogenkonsum ist nicht strafbar, deswegen ist es unwahrscheinlich, dass die polizei zur bekämpfung/sicherstellung einer straftat verständigt wird.
Aber der Besitz und in diesem Fall geht man davon aus das dir, sobald du den StoffAhnung dir nimmst das er dir gehört unbeantwortet gibt's keine Lücken
Wo hast du den Absatz denn her?
Auf Wikipedia steht zur Schweigepflicht Folgendes:
Was fällt unter die Schweigepflicht?
Regelmäßig besteht eine Verschwiegenheitspflicht hinsichtlich dessen, was dem Verpflichteten gerade in seiner beruflichen Eigenschaft anvertraut oder auf andere Weise bekannt wurde.
Das betrifft bspw. im medizinischen Bereich alle personenbezogenen Daten und Tatsachen wie z. B.:
die Tatsache, dass überhaupt ein Behandlungsverhältnis zu einer bestimmten Person bestanden hat,
die Art der Verletzung oder Erkrankung,
der Unfallhergang, Krankheitsverlauf etc.,
die Ergebnisse der Untersuchung, die Diagnostik und (Verdachts-)Diagnose,
die durchgeführten Maßnahmen sowie
alle übrigen Informationen, die dem Helfer während des Behandlungsverhältnisses bekannt wurden (z. B. Wohn- und Lebenssituation, Sucht, sexuelle Vorlieben, Vermögenslage, körperliche Hygiene).
Dies gilt, soweit die Einzelheiten Rückschluss auf eine bestimmte, damit identifizierbare Person zulassen, und auch über den Tod des Patienten/Klienten hinaus.
Auf der Uni haben wir gelernt, dass wir immer dann "zu schweigen haben", wenn uns ein Patient in unserer Funktion als Arzt etwas anvertraut. Das muss also nicht an bestimmte Arbeitszeiten oder Kommunikationswege gebunden sein, das gilt auch wenn uns z.B. der Nachbar beim Nachhausekommen schnell fragt, was er denn gegen Tripper machen kann ;)
Hallo,
wegen 2. wahrscheinlich deswegen, dass vorab bekanntgegebener Drogenkonsum auch auf Straftaten schließen lassen könnte.
Dann muss er als außenstehender Bürger dieses der Polizei melden.
Seine Schweigepflicht beginnt erst ab der ersten Handlung der direkten Patientenbehandlung für den medizinischen Teil.
( Soweit mein Wissen )
mfg
Parhalia
Doch, wenn man ihm das vorher anvertraut.
"Hey Notruf, wir rauchen hier gerade POT...eine Freundin hat jetzt einen Absturz."...hat der Arzt dann bis jetzt persönliche Betreuung vorgenommen ?
Bisweilen ist der Notruf nur in der Zentrale...
"Wieso entbindet ihn die Kenntnisnahme am Telefon von der Schweigepflicht?"
er ist nicht ihr arzt
Ich frag mich gerade wie er es erfahren soll?
Man telefoniert doch nicht selbst mit dem Arzt, sondern mit der Notrufzentrale, d.h. wenn dann hat der Anrufende dort schon was von Drogen gesagt und das muss zumindest der Arzt auf jeden Fall für die Behandlung erfahren.
Ob die Mitarbeiter der Notrufzentrale eine Schweigepflicht haben ist noch ein anderes Thema.
Tut mir leid, ich wollte nicht absichtlich 4 Kommentare schreiben ;)
Wenn die Mitarbeiter der Notrufzentrale als Mitarbeiter des Rettungsdienstes gelten (wovon ich ausgehe), dann unterliegen sie auch der Schweigepflicht.
Wenn die Mitarbeiter der Notrufzentrale als Mitarbeiter des Rettungsdienstes gelten (wovon ich ausgehe), dann unterliegen sie auch der Schweigepflicht.
Wenn die Mitarbeiter der Notrufzentrale als Mitarbeiter des Rettungsdienstes gelten (wovon ich ausgehe), dann unterliegen sie auch der Schweigepflicht.
Wenn die Mitarbeiter der Notrufzentrale als Mitarbeiter des Rettungsdienstes gelten (wovon ich ausgehe), dann unterliegen sie auch der Schweigepflicht.
Aber ein Arzt, dem eben genau in seiner Funktion als Arzt sowas anvertraut wird, kann doch nicht wirklich als "außenstehender Bürger" betrachtet werden, oder?