Unbezahlte Arbeit nach Ladenschluss/Aushilfe

5 Antworten

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Leg Deiner Schichtleiterin einmal den Grundsatz des Bürgerlichen Gesetzbuches vor und lass sie dann einmal überlegen: Zitat BGB

BGB § 612 Vergütung

(1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.

(2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.

Und dann sagst Du ihr: "Das bedeutet für Dich: Nix Geld? nix Arbeiten! Alternativ: Solange gearbeitet wird, wird auch bezahlt!"

Gruß Uli

Zur Arbeitszeit zählt alles, was Du für den AG tust. Die Vor- und Nacharbeiten dienen der Firma und nicht dem Privatvergnügen, sind daher Arbeitszeit die zu bezahlen ist.

Arbeitszeit im Sinne des Gesetzes ist jede Tätigkeit, die der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient. Entscheidend für das Vorliegen von Arbeitszeit ist, dass AN ihrem AG zur Arbeitsleistung zur Verfügung stehen. Zur Arbeitszeit gehören auch Vor- und Abschlussarbeiten, Vor- und Nachbereitungen des Arbeitsplatzes oder andere Tätigkeiten, die durch die Organisation des AG veranlasst sind, wie etwa das abschließende Bedienen der am Arbeitsende noch in einem Geschäft anwesenden Kundschaft.......(Auszug aus dem Arbeitsrechtkommentar zum § 2 Arbeitszeitgesetz von Prof. Dr. Peter Wedde)

Die zwingend zu erledigen Arbeiten müssen selbstverständlich auch bezahlt werden. Es gilt grundsätzlich

"Keine Leistung ohne Gegenleistung"

Schreib deine Stunden genau auf und lass sie dir von einer Kollegin bestätigen. Das könnt ihr auch auf Gegenseitigkeit tun.

Dir steht ebenfalls bezahlter Urlaub (4 Wochen) und auch Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu. Wenn das dem "Unternehmen" zu teuer ist, solltest du sie ihren zwingenden wichtigen Arbeiten selbst erledigen lassen

BeatBarbie93 
Beitragsersteller
 18.12.2014, 22:29

Ansich sind die Beschäftigungsbedingungen dort für Aushilfen schon sehr fair. Ich bekomme 6 bezahlte Urlaubswochen (36 Tage) und 6 Wochen Lohnfortzahlung bei Krankheit.

Ich war auch immer sehr zufrieden und auch nie stinkig, wenns abends mal länger als 21:15 gedauert hat. Aber jetzt wo ich nichtmal diese Viertelstunde Mehrarbeit angerechnet bekomme, seh ich halt auch nicht mehr ein, früher zu kommen oder länger zu bleiben.

Familiengerd  19.12.2014, 11:53
@BeatBarbie93
6 Wochen Lohnfortzahlung bei Krankheit

Das hat mit "Fairness" des Arbeitgebers überhaupt nichts zu tun, sondern ist seine unabdingbare gesetzliche Verpflichtung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG!

" Aushilfen werden...nur noch bis Ladenschluss vergütet." Genau das ist es. Du solltest bis zur letzten Minute nach Arbeitszeitraster = Stundenzettel (Anfangszeit/Endzeit) bezahlt werden. Kollegin UND Schichtleiterin müssen unterschreiben. Überstunden, die sich summieren solltest Du abbummeln dürfen. Ab 4h30 min Beschäftigung hast Du sogar gesetzlich Anspruch auf 15 min Pause.

Was steht in Deinem Arbeitsvertrag? Wenn dort nichts Gegenteiliges steht, dann arbeitest Du genau die Zeit, die Du auch bezahlt bekommst. Ich war zum Glück immer bei einem Arbeitgeber, wo jede Minute bezahlt wurde. Es geht aber nicht, dass Du früher kommst und später gehst, ohne dass diese Zeit bezahlt wird.