Unbezahlte Arbeit nach Ladenschluss/Aushilfe
Hallo, ich arbeite seit nun über 2 Jahren bei einem Supermarktdiscounter auf 400€-Basis. Da ich studiere, arbeite ich meist abends bis Ladenschluss (21 Uhr)
Nun gibt es in einem Supermarkt aber nach Ladenschluss eben zwingend zu erledigende Dinge wie Kassenabrechnungen, Säuberung der Brotregale, Kaltstellen von gewissen Obst/Gemüseartikeln, Verlusterfassung (übrig gebliebene Brötchen etc), Tresorzählung, Tagesabschluss,...
Meine heutige Schichtleiterin hat mir von einer Anweisung der Bezirksleitung berichtet, die da lautet: Aushilfen werden (im Gegensatz zu Teil-/Vollzeitkräften, die bis 21:15 bezahlt werden) nur noch bis Ladenschluss vergütet. Angeblich, weil der Stundenlohn höher ist (Spätzuschläge, Urlaubs-/Weihnachtsgeld sind im Stundenlohn der Aushilfen verrechnet), jedoch geht diese Rechnung für mich nicht auf, da die Festangestellten diese Boni ja auch bekommen. Nur eben nicht centweise pro Stunde, sondern in der klassischen Form.
Ansonsten wird von uns erwartet, dass wir 15 Minuten vor Schichtbeginn im Markt eintreffen, um z.B. die Kasse einzuzählen, damit der Abzulösende pünktlich nach Hause gehen kann. (Das war bis heute nie ein Problem für mich)
Jetzt meine Frage: Ist das überhaupt rechtens, von Aushilfen zu erwarten, dass sie bleiben bis die Abschlussarbeiten nach Ladenschluss erledigt sind, ohne dafür bezahlt zu werden, während die Festangestellten, mit denen man gegen 21:20-21:30 zur Türe hinausgeht. zumindest bis 21:15 bezahlt werden?
Denn meiner Ansicht nach ist Arbeit jede Minute, die ich zu Gunsten des Arbeitgebers in Arbeitsbereitschaft im Markt verbringe, und muss damit auch bezahlt werden. (?)
5 Antworten
Leg Deiner Schichtleiterin einmal den Grundsatz des Bürgerlichen Gesetzbuches vor und lass sie dann einmal überlegen: Zitat BGB
BGB § 612 Vergütung
(1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.
(2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.
Und dann sagst Du ihr: "Das bedeutet für Dich: Nix Geld? nix Arbeiten! Alternativ: Solange gearbeitet wird, wird auch bezahlt!"
Gruß Uli
Zur Arbeitszeit zählt alles, was Du für den AG tust. Die Vor- und Nacharbeiten dienen der Firma und nicht dem Privatvergnügen, sind daher Arbeitszeit die zu bezahlen ist.
Arbeitszeit im Sinne des Gesetzes ist jede Tätigkeit, die der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient. Entscheidend für das Vorliegen von Arbeitszeit ist, dass AN ihrem AG zur Arbeitsleistung zur Verfügung stehen. Zur Arbeitszeit gehören auch Vor- und Abschlussarbeiten, Vor- und Nachbereitungen des Arbeitsplatzes oder andere Tätigkeiten, die durch die Organisation des AG veranlasst sind, wie etwa das abschließende Bedienen der am Arbeitsende noch in einem Geschäft anwesenden Kundschaft.......(Auszug aus dem Arbeitsrechtkommentar zum § 2 Arbeitszeitgesetz von Prof. Dr. Peter Wedde)
Die zwingend zu erledigen Arbeiten müssen selbstverständlich auch bezahlt werden. Es gilt grundsätzlich
"Keine Leistung ohne Gegenleistung"
Schreib deine Stunden genau auf und lass sie dir von einer Kollegin bestätigen. Das könnt ihr auch auf Gegenseitigkeit tun.
Dir steht ebenfalls bezahlter Urlaub (4 Wochen) und auch Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu. Wenn das dem "Unternehmen" zu teuer ist, solltest du sie ihren zwingenden wichtigen Arbeiten selbst erledigen lassen
6 Wochen Lohnfortzahlung bei Krankheit
Das hat mit "Fairness" des Arbeitgebers überhaupt nichts zu tun, sondern ist seine unabdingbare gesetzliche Verpflichtung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG!
" Aushilfen werden...nur noch bis Ladenschluss vergütet." Genau das ist es. Du solltest bis zur letzten Minute nach Arbeitszeitraster = Stundenzettel (Anfangszeit/Endzeit) bezahlt werden. Kollegin UND Schichtleiterin müssen unterschreiben. Überstunden, die sich summieren solltest Du abbummeln dürfen. Ab 4h30 min Beschäftigung hast Du sogar gesetzlich Anspruch auf 15 min Pause.
Was steht in Deinem Arbeitsvertrag? Wenn dort nichts Gegenteiliges steht, dann arbeitest Du genau die Zeit, die Du auch bezahlt bekommst. Ich war zum Glück immer bei einem Arbeitgeber, wo jede Minute bezahlt wurde. Es geht aber nicht, dass Du früher kommst und später gehst, ohne dass diese Zeit bezahlt wird.
Ansich sind die Beschäftigungsbedingungen dort für Aushilfen schon sehr fair. Ich bekomme 6 bezahlte Urlaubswochen (36 Tage) und 6 Wochen Lohnfortzahlung bei Krankheit.
Ich war auch immer sehr zufrieden und auch nie stinkig, wenns abends mal länger als 21:15 gedauert hat. Aber jetzt wo ich nichtmal diese Viertelstunde Mehrarbeit angerechnet bekomme, seh ich halt auch nicht mehr ein, früher zu kommen oder länger zu bleiben.