Zimmertür schließt nichr richtig. Muss Vermieter reparieren?
Hallo,
ich bin kürzlich in eine Mietwohnung gezogen. Am ersten Tag fiel mir auf, dass eine Zimmertür nicht schließt. Ob das jetzt am Schloss liegt oder woran auch immer weiß ich nicht. Das is natürlich nicht so schön. Bei der Übergabe ist es mir nicht aufgefallen. Meine Frage ist jetzt, unabhängig davon, ob es im Übergabeprotokoll steht oder nicht, ob der Vermieter das reparieren lassen muss. Ich weiß, dass der Vermieter die Wohnung "in Stand halten" muss, aber ich bin zu Schönheitsreparaturen verpflichtet...
Kann ich meinen Vermieter anrufen und ihn zum reparieren der Tür auffordern?
Danke schonmal!
3 Antworten
Es ist richtig, dass der Vermieter für ein ordnungsgemäßess Wohnen zuständig ist, darum teile ihm das Mängel so schnell wie möglich mit.
Danke
Sie ist eigentlich ganz umgänglich. Aber ist sie denn dann auch verpflichtet sich darum zu kümmern? Ohne Kosten für mich?
Wenn Dein Vermieter ein umgänglicher Mensch ist, kannst Du ihn anrufen und bitten, sich darum zu kümmern.
Wenn nicht, musst Du den Mangel schriftlich anzeigen. Er kann auch auf die Idee kommen, dass dies eine Kleinreparatur ist, und Du die Kosten selbst zahlen musst.
Wenn es einen Hausmeister gibt, solltest Du Dich natürlich zuerst an ihn wenden.
Ja, bis zu einer gewissen Summe musst Du es leider selbst bezahlen.
Sprich also zunächst mit dem Vermieter und bitte um Instandsetzung, er ist dazu verpflichtet. Der Anspruch deinerseits ist unverjährbar. Die Kosten muss der Vermieter tragen. Keinesfalls wäre es eine sog. Kleinreparatur, anteilg darf auch nicht umgelegt werden. Voraussetzung überhaupt für definierte Kleinreparaturen ist eine wirksame mietvertragliche Vereinbarung.
Mh, muss ich die Kosten dann auch wirklich tragen?