Muss ich Wertminderung zahlen für kleine Beschädigungen in Zimmertüren bei Auszug?
Hallo Zusammen, wir hatten am 31.1.2016 die Wohnungsübergabe unserer alten Mietwohnung. Hierbei wurde an 3 Türen kleine Kratzer bzw. Dellen festgestellt.
Zusätzlich ist an der Kinderzimmertür bei Entfernung der Türdekoaufkleber an 3 Stellen etwas von der Beschichtung runtergekommen.
Nun haben wir von den Vermietern eine Mail bekommen, das wir für die 3 Türen mit den Kratzern jeweils eine Wertminderung über 25 EUR zahlen sollen und für die Reparatur der Kinderzimmertür 150 EUR.
Ich bin der festen Überzeugung, das die Zimmertüren, die billigen Türen sind, die es auch bei uns im Bauhaus für 37 EUR gibt (ich meine, wenn schon die Beschichtung runtergeht nur weil man nen Aufkleber abzieht :-/)
Wie sieht es da genau aus? Muss man für kleine Dellen oder Kratzer in Zimmertüren etwas zahlen? In unserer neuen Wohnung sind die Türen bzw. Türrahmen auch nicht mehr in einem Neuzustand (eher genau das Gegenteil). Da wurde aber im Übergabeprotokoll auch nichts festgehalten von Kratzern oder Ähnlichem.
Und 150 EUR für Türblatt austauschen, wenn ne neue Tür 37 EUR kostet finde ich sowieso die Höhe.
Falls die Frage aufkommt, warum ich nicht einfach vor Übergabe selbst ne neue Tür eingebaut habe...die Übergabe war wie gesagt am 31.1 und das war ein Sonntag. Hatte auch erst an dem Morgen die Aufkleber abgemacht und konnte daher keine Tür besorgen.
12 Antworten
Wenn du als Mieter die Tür beschädigt hast, wirst du auch für den Schaden aufkommen müssen.
Du könntest auch nochmal mit dem VM verhandeln und anbieten, alles sofort und nachträglich, vollständig zu entfernen u.o. selber zu erneuern.
Der Klageweg steht dir natürlich offen, wobei der dich sicher teurer kommt.
Die neuen Mieter werden diese Türen jetzt ganz sicher nicht bezahlen wollen. Egal, ob ihr die bisher als Nachbarn kanntet.
Wollen die ja auch nicht zahlen...die würden das grundsätzlich einfach so lassen.
Das ist ja absurd. Wenn die Wohnung bereits wieder vermietet ist, werden die Forderungen des Vermieters ja noch grotesker. Natürlich müssen Sie nichts bezahlen!
absurd? Was hat das damit zu tun, dass bereits ein Mieter eingezogen ist? Woher willst du, fragnet 2010 wissen, dass die Nachmieter nicht nur nach/wegen dem Versprechen der Türrenovierung/Erneuerung des VM eingezogen sind ...?
Natürlich müssen Sie nichts bezahlen!
Soso!? ...die/der FS kann ja zum VM sagen: "fragnet2010 hat gesagt: ich muss nichts bezahlen!" ? :D
Wenn die Wohnung bereits wieder vermietet ist, werden die Forderungen des Vermieters ja noch grotesker.
Wieso? Was hat es mit Nachvermietung zu tun, wenn ich etwas beschädige und schadensersatzpflichtig werde? Natürlich kann der VM die Schäden ersetzt verlangen und wenn er die Schadenssumme dem Nachmieter als Nachteilsausgleich überliesse oder davon zugesichterte Mängelbehebung erst dann vornähme, wenn der Nachmieter seine Möbel eingeräumt und er selbst renoviert hätte, damit sie keinen Schaden nehmen.
Wie schon in einem anderen Kommentar geschrieben...ja ich würde in eine Wohnung ziehen wo die Türen so aussehen. Unsere Türen sehen wesentlich schlimmer aus in der neuen Wohnung, aber es ist halt auch keine NEUE Wohnung. Und warum ist der Klageweg teurer? Hab ne Rechtsschutz
Du kannst nicht nur von dir auf andere schließen. Wie die Türen in deiner jetzigen WHG aussehen, kann dem VM auch egal sein...
Rechtschutzversicherung haben, heißt nicht: Recht bekommen ! und es kostet auf jeden viel Fall Zeit, in der die Whg evtl. nicht vermietbar ist...
Bei einem aussichtslosen Fall gibt dir deine RSV keine Deckungszusage.
genau deswegen gibt es in den meisten Verträgen auch eine SB von 150 €
..ja ich würde in eine Wohnung ziehen wo die Türen so aussehen.
Deine Sache, darauf kommte es nur nicht an: Dein Nachmieter mag für seinen Mietzins mämgelfreien und gepflegten, gar renovierten Zustand erwarten und der Eigentümer Sachbeschädigung seines Eigentums nicht aus eigener Tasche bezahlen wollen.
Ja musst du zahlen. Wir hatten das Problem auch. Da kosteten die 2 Kratzer im Rahmen 58€ , neuer Rahmen deutlich teurer. Es ist egal was die Tür im Baumarkt kostet. Die Vermietung hat ihre Leute und die haben ihre Preise.
Eine 37-Euro-Baumarkt-Tür passt auch nicht unbedingt in jeden Rahmen.
Wieso machen Sie so etwas mit? Es ist mir unerklärlich ...
Warum auch nicht? Wir haben den Schaden verursacht, da müssen wir den auch zahlen. Und die Kratzer waren sehr tief.
Hier mal die Beschädigungen an 2 Türen...aber gut, hat sich ja eigentlich schon geklärt, das wir dafür aufkommen müssen ;-)
Ohne Gewähr
Ich hab mal gehört, das dem Mieter bei Nachmängeln selbst die Gelegenheit zum Nachbessern gegeben werden muss.
Vlt bietest Du das an...?
Ja, in dem Protokoll steht drin das wir entweder selbst nachbessern können oder für die Reparatur aufkommen.
Zusätzlich ist an der Kinderzimmertür bei Entfernung der
Türdekoaufkleber an 3 Stellen etwas von der Beschichtung runtergekommen.
Natürlich liegt hier eine Sachbeschädigung der Kinderzimmertür vor: Wer folierte Türblätter mit Aufklebern verziert und sich nicht die Mühe macht, die durch Wärme oder Etikettenlöser derart schonend sachgerecht zu entfernen, dass die Folierung unbeschädigt bleibt, schuldet eine neue. Oder hättest du als Nachmieter dies hingenommen?
Und zwar zu den Gesamtkosten einschl. Anfahrt, Arbeitslohn und Entsorgung, wenn man das nicht selbst hinbekam.
Wie sieht es da genau aus? Muss man für kleine Dellen oder Kratzer in Zimmertüren etwas zahlen?
Ja. Abnutzungen "über das übliche Maß erwartbar pfleglicher Behandlung der Mietsache hinaus" fallen ebenso dem Mieter an. Der VM kann den vorzeitig zu erwartbarer Nutzungsdauer erforderlichen Austausch der Türblätter derart berechnen.
Wenn du einen Mietwagen mit frischen Kratzern am rechten Außenspiegel zurückgibst kannst du ja auch nicht argumentieren, er wäre schliesslich gebraucht und hätte schon an der Fahrertür eine Delle gehabt, das soll sich der Autovermieter mal nicht so anstellen :-)
In unserer neuen Wohnung sind die Türen bzw. Türrahmen auch nicht mehr in einem Neuzustand (eher genau das Gegenteil). Da wurde aber im
Übergabeprotokoll auch nichts festgehalten von Kratzern oder Ähnlichem.
Dann solltest du diese Mängelanzeige unverzüglich nachholen. Andernfalls fallen diese Schäden wiederum in deine Mietzeit und wären zu bezahlen, da du nachweislich eine mängelfreie Wohnung angemietet hast :-O
G imager761
Hab auch nicht gesagt das ich Recht bekomme, weil ich ne Rechtsschutz habe. Ging jetzt nur darum das es mich ja nicht teurer kommt, weil ich ja nichts dafür zahle. Aber wie erwähnt, wenn wir es ja anscheinend eh zahlen müssen, brauch ich mich mit denen ja auch nicht in Verbindung setzen ;-)
Und die Wohnung ist bereits wieder vermietet. Unsere direkten Nachbarn sind nämlich in die Wohnung eingezogen und hatten direkt mit uns zusammen Übergabe und Übernahme.