In der Mietwohnung fehlt der Wohnzimmerschlüssel und Vermieter will schlimmstenfalls ein neues Schloss?
Hallo zusammen,
folgendes Problem. Als wir vor 5 Jahren ein eine Mietwohnung eingezogen sind steckte In jeder Zimmertür ein Schlüssel. Jedoch hat man im Übergabeprotokoll nicht vermerkt, dass der Schlüssel der Wohnzimmertür zwar steckt, jedoch nicht passt. Er lässt sich also nicht drehen. Hier hat der Vormieter wohl getrickst.
Wir hatten die Türen auch nie abgeschlossen in den 5 Jahren.
Nun kam meine pingelige Vermieterin und prüfte jeden Schlüssel und da stellte sich eben heraus, dass einer zwar steckt, jedoch sich nicht drehen lässt. Nun will Sie Ersatz. Entweder den Schlüssel, oder das Schloss neu.
Muss ich das machen? Wenn ja, wo bekomme ich so einen Schlüssel her? Die Türen sind von 1972.
Danke für Hilfe und Info.
Liebe Grüße
8 Antworten
Neues Schloss auf keinen Fall. Neuer (passender) Schlüssel ja. Bekommst du bei jedem Schlüsseldienst für rel. wenig Geld (3 bis max. 5 EUR). Zeichne das Bild des Schlüsselloches auf um den passenden Schlüssel auszusuchen oder nimm das Schloss mit zum pprobieren.
Hab überlesen, dass der Schlüssel in's Schlüsselloch passt. Da liegt es nicht am nicht passenden Schlüssel (es sei denn der Bart ist geschlitzt) sondern vielmehr an einer Funktionsstörung des Schlosses. Diese wäre seitens des Vermieters auf seine Kosten zu beseitigen. Eine Anwendung der Kleinreparaturklausel (wenn eine wirksame überhaupt vereinbart wäre) sehe ich nicht als zulässig. Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand dem Mieter zu übergeben und während der Mietzeit zu erhalten. Das hat er aber nicht.
Ist der Mangel jetzt bei Wohnungsrückgabe erkannt worden oder wohnst du noch? Finde dazu keine Aussage. Wenn du noch wohnst, Mangelanzeige und Frist zur Abstellung festlegen. Bei Verzug Schloss reparieren lassen und Kosten von der Miete ab übernächstem Monat abziehen.
Ist die Wohnung gekündigt, wäre der Zustand im ÜP zu protokollieren als Zustand. Keinesfalls solltest du dich aber darin mit deiner Unterschrift bestätigt verpflichten, einen Ersatz oder die Reparatur auf deine Kosten zu übernehmen. Diesen Passus streichen oder das Protokoll nicht unterschreiben.
Innenraumtüren haben doch kein kompliziertes Schloss. Da kannst du dir ein paar Schlüssel nehmen und ausprobieren, welcher passt.
Sonst kaufst du im Baumarkt ein passendes Schloss für höchstens 20 €
Aus der Situation kannst du dich sehr einfach befreien.
Üblicherweise sind in Innentüren ganz normale Steckschlösser verbaut. Die kosten nicht die Welt und sind auch für einen Laien einfach zu wechseln. Du musst nur darauf achten, dass du genau das richtige Schloss besorgst. Die sind zwar genormt, aber es gibt doch Unterschiede.
Wäre ich an deiner Stelle, würde ich einfach ein neues Steckschloss mit Schlüssel besorgen, es einbauen und der mitgelieferte Schlüssel lässt sich wunderbar drehen.
Schau mal hier: http://www.zorotools.de/i/product/Z00032023/?gclid=CKix6Ljjg8sCFRIz0wodS-UIyg
Die Bartschlüssel haben normalerweise Standardformen, von denen gibt es glaub ich ca. 10 verschiedene. Guck am besten mal, welche Form das Loch hat oder mach ein Foto davon und geh dann zu einem Schlüssel-Nachmach-Service. Die haben normalerweise alle Bartschlüsselformen da.
Was mich allerdings an der Sache ein bisschen stutzig macht: Der Schlüssel passt zwar rein, aber lässt sich nicht drehen. Wahrscheinlich wird der Schlüssel also schon der richtige sein, aber am Schloss ist was kaputt. Wenn dein Vermieter wirklich drauf besteht und du dich deswegen nicht erst vor Gericht streiten willst, dann geh in einen Baumarkt und kaufe ein neues Einsteckschloss. Das kostet ca. 10-15€ und einbauen kann man es selber. Achte aber darauf, dass die Größe passt und dass du es richtigrum kaufst (jenachdem ob die Tür nach links oder nach rechts aufgeht).
Hallo,
ich würde sagen, das ist eine verdammt schwierige Situation. Ich hab gerade mal kurz paar Paragraphen durchgelesen.
Also:
Da Du, nach dem Einzug, die Schlüssel nicht geprüft hast (fünf Jahre lang), ist davon auszugehen, dass die Schlüssel, zu dem Zeitpunkt der Wohnungsübergabe, gepasst haben. (Das wollte der Vormieter sicher auch so - gemein!)
Nun bist du in der Beweispflicht. Natürlich kannst Du es nicht beweisen und musst somit die Kosten eines neuen Schlosses/Schlüssel bezahlen - das ist bitter!
Das wäre meine Einschätzung. Richtig beantworten könnte dies nur ein Jurist, der kostet aber natürlich.
LG
JoGy
Danke JoGy...wenn ich sehe, dass ein Einsteckschloss max 15 EUR kostet....der Frieden Willen mach ich das...Das Druckmittel ist ja nach wie vor dass meine Kaution kleiner ist bei der Rückzahlung :-)