Zimmer im Pflegeheim schon geräumt Erbe damit automatisch angenommen?
Hallo, ich habe leider im Internet nichts gefunden, dass auf meinen Fall zutrifft und hoffe mir kann hier jemand helfen. Folgender Sachverhalt: Die Mutter meiner Frau ist am 30.04.14 gestorben und sie war im Pflegeheim. Jetzt wurde ihr vom Heim gesagt sie müsse das Zimmer räumen da es benötigt wird. Daraufhin haben sie Übergabeprotokoll gemacht und das Zimmer geräumt. Es waren keine Wertgegenstände dabei folgendes war dabei: Prothesen für Zähne oben und unten, Kleidung, Kissen, Wolldecke, Schuhe, Handtasche, Dekorationsartikel, Bilder, 2 Teppiche, 1 Telefon, Buch, 1 Hocker. So steht es im Protokoll. Sie hat der Heimleitung gegenüber auch gesagt, dass sie das Erbe ausschlagen möchte. Und die sagten zu ihr, dass das nichts macht. Jetzt meine Frage ist das wirklich so oder hat sie jetzt automatisch das Erbe angenommen? Achso man sollte noch erwähnen, dass die Sachen auch gleich entsorgt wurden.
Vielen Dank schon mal für die Antworten.
9 Antworten
Hallo,
Deine Frau sollte bei Überschuldung auf jeden Fall die Ausschlagung der Erbschaft gegenüber dem Nachlassgericht erklären.
Streng genommen ist eine Ausschlagung zwar nicht mehr möglich, wenn die Erbbschaft - auch konkludent - angenommen wurde.
Wer soll aber von einer konkludenten Annahme in Eurem Fall etwas wissen?
Mehr zum Thema findest Du hier:
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/annahme-einer-erbschaft.html
Gruß
K.
Hallo,
erstmal mein Beileid.
Nein, da ist noch gar nichts passiert.
Erstmal beerdigt man den Menschen und erst dann geht es mit Papierkram weiter.
Jemand muss das Zimmer ausräumen und am besten die Tochter als Fremde (wer weiß ob da nicht andenken sind) Mit einem Erbe hat das nichts zu tun. Dazu habt ihr noch Zeit zu entscheiden.
Kümmert euch erstmal um die Beisetzung, trauert. Alles andere hat noch Zeit.
Vielen Dank für die schnelle Antwort
Rechtlich gesehen war deiner Frau als gesetzlicher Erbe der Nachlass ihrer Mutter (ggf. in Erbengemeinschaft) gem. § 1922 BGB als Rechtsnachfolgerin automatisch zugefallen.
Demnach durfte sie als Erbschaftsbesitzerin den Heimplatz räumen und gleichwohl innerhalb der gesetzlichen Frist von 6 Wochen Erbausschlagung erklären.
Nur den Nachlass dann nicht einfach entsorgen, da er damit den nachfolgenden Erben zufiel.
Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass da Ansprüche gestellt werden, aber sie bestehen.
Auch einen Kostentrgungspflicht der Bestattung, wenn der Nachlass den nicht hergibt oder allseits Erbe ausgeschlagen würde.
G imager761
Man hat für die Ausschlagung eines Erbes 6 Wochen ab Bekanntwerden des Erbanspruchs Zeit. Da fällt einem nichts automatisch zu vor diesen 6 Wochen. Erst nach, wenn man das Erbe nich ausgeschlagen hat.
Vielen Dank für die schnelle Antwort
Das Testament wird soweit eins vorhanden ist erst nach 6 Wochen eröffnet und dann kann man sagen ob man die Erbschaft annimmt oder nicht. Wenn sie sie nicht annimmt muß sie alle Gegenstände die sie vom Heim erhalten hat dem Erben übergeben . Gibt es keine Erben dann geht es meines Wissens nach an Vater Staat. Der freut sich dann über die Sachen ;-)