Zimmer im Pflegeheim schon geräumt Erbe damit automatisch angenommen?

9 Antworten

Hallo,

Deine Frau sollte bei Überschuldung auf jeden Fall die Ausschlagung der Erbschaft gegenüber dem Nachlassgericht erklären.

Streng genommen ist eine Ausschlagung zwar nicht mehr möglich, wenn die Erbbschaft - auch konkludent - angenommen wurde.

Wer soll aber von einer konkludenten Annahme in Eurem Fall etwas wissen?

Mehr zum Thema findest Du hier:

http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/annahme-einer-erbschaft.html

Gruß

K.

Hallo,

erstmal mein Beileid.

Nein, da ist noch gar nichts passiert.

Erstmal beerdigt man den Menschen und erst dann geht es mit Papierkram weiter.

Jemand muss das Zimmer ausräumen und am besten die Tochter als Fremde (wer weiß ob da nicht andenken sind) Mit einem Erbe hat das nichts zu tun. Dazu habt ihr noch Zeit zu entscheiden.

Kümmert euch erstmal um die Beisetzung, trauert. Alles andere hat noch Zeit.

bartcude 
Beitragsersteller
 02.05.2014, 21:30

Vielen Dank für die schnelle Antwort

Rechtlich gesehen war deiner Frau als gesetzlicher Erbe der Nachlass ihrer Mutter (ggf. in Erbengemeinschaft) gem. § 1922 BGB als Rechtsnachfolgerin automatisch zugefallen.

Demnach durfte sie als Erbschaftsbesitzerin den Heimplatz räumen und gleichwohl innerhalb der gesetzlichen Frist von 6 Wochen Erbausschlagung erklären.

Nur den Nachlass dann nicht einfach entsorgen, da er damit den nachfolgenden Erben zufiel.

Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass da Ansprüche gestellt werden, aber sie bestehen.

Auch einen Kostentrgungspflicht der Bestattung, wenn der Nachlass den nicht hergibt oder allseits Erbe ausgeschlagen würde.

G imager761

Man hat für die Ausschlagung eines Erbes 6 Wochen ab Bekanntwerden des Erbanspruchs Zeit. Da fällt einem nichts automatisch zu vor diesen 6 Wochen. Erst nach, wenn man das Erbe nich ausgeschlagen hat.

bartcude 
Beitragsersteller
 02.05.2014, 21:26

Vielen Dank für die schnelle Antwort

Das Testament wird soweit eins vorhanden ist erst nach 6 Wochen eröffnet und dann kann man sagen ob man die Erbschaft annimmt oder nicht. Wenn sie sie nicht annimmt muß sie alle Gegenstände die sie vom Heim erhalten hat dem Erben übergeben . Gibt es keine Erben dann geht es meines Wissens nach an Vater Staat. Der freut sich dann über die Sachen ;-)