Kann der Hauskauf ungültig sein?
Schönen guten Abend. Ich hatte vor mir ein Haus zu kaufen von jemandem der Geerbt hat da dieser die anderen Erben auszahlen muss die nur ihr Pflichtteil bekommen. Problem ist das einer der Personen eine Behinderung hat und in einem Heim wohnt. kann es also daher sein das, das Sozialamt oder ähnliches sagen kann der Kauf ist ungültig? Zur Wiederholung ich würde das Haus vom Haupterben abkaufen der auch Testamentarisch festgelegt wurde.
8 Antworten
Der Verkauf von Gründstücken muß notariell erfolgen. Wenn der Notar nicht riesen Mist baut, ist der Kaufvertrag dann gültig. Sofern aufgrund der Umstände ein wirksamer Verkauft nicht möglich ist, sollte der Notar das vorab klären.
jemandem der Geerbt hat da dieser die anderen Erben auszahlen muss die nur ihr Pflichtteil bekommen.
Pflichtteilberechtigte sind KEINE Erben, sondern haben einen Anspruch auf den Pflichtteil in Geld. Die Höhe richtet sich dabei nach den Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls. Ob das Haus verkauft wird oder nicht, hat auf den Pflichtteil keine Auswirkungen. Umgekehrt hat der Berechtigte keinen Einfluss darauf, ob, an wen und zu welchen Preis das Haus verkauft wird.
Haupterbe oder Alleinerbe? Sollte der Behinderte Miterbe sein und womöglich unter Betreuung stehen, so wäre der Verkauf durch das zuständige Gericht zu genehmigen
Wenn der Verkäufer tatsächlich Alleinerbe ist, dann ist es egal, ob ein Enterbter unter Betreuung steht.
Der Verkäufer ist der Haupterbe die anderen bekommen nur den pflichtteil. Die Person steht unter Betreuung in einem Wohnheim
Nein! Denn zum einen steht in der Frage etwas von Pflichtteil, zum andern aber auch von einem Haupterben! Das widerspricht sich!
Wenn der Verkäufer die anderen auszahlen muss dann sollte die Erbfolge doch klar sein.
Nein. Wenn dein Verkäufer als Erbe bereits im Grundbuch als alleiniger Eigentümer eingetragen wurde, ohne einschränkende Belastung in Abteilung II. Dies prüft aber auch der Notar. Alles andere braucht dich dann nicht zu interessieren. Theoretisch könnte es noch zu einem Geldverteilungsstreit zwischen deinem Verkäufer, den Pflichtteilsberechtigten und evtl. dem Betreuer der behinderten Person führen. Für dich zählt aber das, was in deinem Kaufvertrag vereinbart wurde. Als auszahlungspflichtiger Erbe würde ich nur sicher stellen, dass die Berechtigten mit meinem vereinbarten Kaufpreis einverstanden sind, das kann dir aber egal sein.
Nein, das Sozialamt kann einen Kauf nicht rückgängig machen. Warum sollten sie auch. Letztendlich wollen die ja auch nur "Bares" haben. Also werden sie das Geld aus dem Kaufpreis teilweise beanspruchen und evtl. prüfen, ob das Haus zu einem Marktüblichen Wert verkauft wurde.
Alles andere ist nicht dein Problem.
Hallo. Es muss sowieso von einem Notar gemacht werde. Also lasst von ihm Prüfen, ob alles o.K. ist. Abt. II. III. Grundbuch. I = Name.