Festanstallung nach Kündigung Zeitarbeit

6 Antworten

Es kommt darauf an, wie der ertrag zwischen Dir und der ZA-Firma aussieht. Wenn da was von Ablösegebühr steht und der Mitarbeiter keine 6 Monate bei Dir war, kann es sein, dass die ZA-Firma auf irgendwelche Kosten besteht. Da der Mitarbeiter aber entlassen wurde, darfst Du ihn einstellen - ohne Gebühr.Ist nur komisch, Du meldest ihn ab, weil Du keine Arbeit mehr für ihn hattest, und nun überlegst Du, ihn selbst einzustellen. :)

Natürlich darfst Du ihn einstellen. Die Zeitarbeitsfirma hat ihn ja gekündigt.

quinti  27.11.2013, 14:05

und das ohne Vermittlungsgebühren

Diese wären erst dann entstanden -wenn du ihn von der Zeitarbeitsfirma in die Firma Übernommen hättest -so aber nicht !

Ginger1970  27.11.2013, 17:21
@quinti

So ist es!

TheFame87  08.01.2015, 18:02
@Ginger1970

Des dachte ich und auch mein ehmaliger Vorgesetzter. Aber glingt blöd aber das ist Deutschland in dem Firmen die anderen eh ausnützten Schlüpflöcher gegeben werden um Narrenfreiheit zu bekommen. Als ich angefangen habe dachte ich könnte ein Sprungbrett sein, aber wie ichs schon von vielen gehört habe bist ein Mensch zweiter Klasse und wirst fast nur ausgenützt. Anders ausgedrückt moderne Sklaverei.

Da er kekündigt wurde..... nein!

Was steht in dem Vermittlungsvertrag, ist eine Zeit angegenben?

transwelta66 
Beitragsersteller
 27.11.2013, 14:07

Hallo, die übliche Klausel. Aber die Frage ist, gilt diese auch wenn er durch die Zeitarbeitsfirma gekündigt wurde?

Moin,

lt mehrerer Urteile ist die Provision nur dann fällig, wenn die Leihbude den Kontakt DIREKT hergestellt hat.

D.h. das Arbeitsverhältnis muss die ZAF DIREKT aus dem Verleihauftrag angebahnt haben.

Da die Leihbude den Malocher aber gekündigt hat, entfällt das Argument der Vermittlung bzw Anbahnung für die Leihbude.

Die Leihbude kann logischerweise nur ne Provision verlangen für einen Mitarbeiter, der noch bei denen im Arbeitsverhältnis steht.

Wenn die nämlich nachträglich ne Provision verlangen, würde die ZAF dadurch das berufl Fortkommen des ehemaliogen Mitarbeiters verhindern, weil die Provision für viele Unternehmen ein Einstellungshemmnis darstellt.

Man stelle sich vor, der Leiharbeiter war an 10 Firmen verliehen.

Der könnte sich ja bei keiner dieser 10 Firmen ernsthaft bewerben, weil er Nachteile gegenüber den anderen Bewerbern mitbringt. - Das Unternehmen soll ja erstmal was zahlen.

Wenn der Leiharbeiter aus dem Arbeitsvertrag bei der ZAF raus ist, ist die Rechtssprechung beinahe einheitlich.

Sonnenklar ist das, wenn der Bewerber zwischendurch kurz n anderes Arbeitsverhältnis hatte.

Ich rate zu folgender Vorgehensweise:

Dein neuer Mitarbeiter wird pro Forma kurz woanders angemeldet.

Das kann ja dein Bekannter sein, völlig egal.

Du, als neuer Arbeitgeber schaltest pro Forma ne Stellenanzeige, auf die sich dein neuer Mitarbeiter, auch pro Forma bewirbt.

Aus der kurzen "Zwischnbeschäftigung" heraus fängt der Mitarbeiter dann ganz normal bei dir an.

Selbstverständich musst du der Leihbude NICHT mitteilen, wen du eingestellt hast.

Das wäre aber auch egal.

Dadurch, dass das Arbeitsverhältnis mit der Leihbude nicht mehr bestand und danach noch ne Zwischenbeschäftigung war, gibts definitiv keine Möglichkeit für die ZAF irgend ne Provision einzufordern.

Auch wenn in deren AGBs irgendwelche Fristen stehen, sind die unbeachtlich, wenn, wie schon geschrieben, das Arbeitsverhältnis nicht DIREKT durch die Leihbude angebahnt wurde.