Ablösezahlung bei Wechsel von Zeitarbeitsfirma
Hallo liebe Leute, vielleicht könnt Ihr mir ja ein wenig weiterhelfen. Ich bin seit dem 01.08.2010 bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt. Nun hatte ich schon mehrere Einsätze in verschiedenen Einrichtungen. Nun habe ich die Möglichkeit in einer dieser Einrichtungen, nahcdem ich mich dort schriftlich beworben habe, anzufangen. Ich bin bei meiner Zeitarbeitsfirma noch in der Probezeit, in dieser Zeit ahbe ich ja bekanntlich die Möglichkeit fristlos zu kündigen. Meine Frage ist nun on die Zeitarbeitsfirma trotzdem Geld von der Einrichtung verlangen kann wenn ich dort, nach meiner Kündigung bei der zeitarbeitsfirma anfange??? Bin euch echt über jede Antwort sehr sehr dankbar. Grüße Sandra
5 Antworten
Im Regelfall wird zwischen dem Auftraggeber und der Zeitarbeitsfirma ein Vertrag geschlossen, in dem auch die kostenfreie Übernahme eines Mitarbeiters der Zeitarbeitsfirma in die Auftraggeberfirma bereits geregelt ist. Frag doch einfach mal bei deiner Auftraggeberfirma nach.
Moin, diese Ablösezahlungen hätten die Zuhälter gerne.
Der Zuhälter kann dem Arbeitnehmer nicht verbieten, später bei nem entleibetrieb anzufangen.
Dadurch, dass die ne Ablöse vom Entleihbetrieb fordern, wird genau das scheunargument, was die Zuhälter immer vorgeben widerlegt.
Die behaupten nämlich, Zeitarbeit sei n Sprungbrett in eine Festanstellung usw.
Die asoziale Partei, um Schröder, Clement Steinmeier u. Hartz hat ja immer den so genannten Klebeffekt der Zeitarbeit hervorgehoben.
Das ist aber nachweislich nicht so, wie auch dein Fall zeigt.
Du solltest mit dem Entleiher einfach vereinbaren, dass du z.B. erst noch n Einsatz woanders machst für den Zuhälter.
Dann kündigst du irgendwann ganz normal und fängst bei der richtigen Firma an.
Dir kann eh nix passieren.
Der neue Chef hätte dich dann, wegen der Unterbrechung NICHT aus dem Leihvertrag heraus eingestellt.
Im Übrigen ist das mit dem fristlos kündigen nicht rechtens.
Mal § 622 BGB lesen.
Da können die in ihren Neppertarifen schreiben was se wollen.
Viele Zeitarbeitsunternehmen haben mit den Firmen Verträge, in denen vereinbart ist, dass eine kostenfreie Übernahme entweder nach 3 oder nach 6 Monaten möglich ist. Tritt solch ein Fall ein, hält sich der Kunde oft nicht daran, da er klipp und klar dem Zeitarbeitsunternehmen sagt, dass es auf diese Vereinbarung bestehen könne, aber ihn dann in Zukunft als Kunde verliert. Für Dich ist es eigentlich unerheblich. Bist Du noch keine 4 Wochen in dem ZA-Unternehmen, hast Du in der Regel eine Kündigungsfrist von 1 Tag. Danach bis zu einer Betriebszugehörigkeit von 3 Monaten eine Kündigungsfrist von 1 Woche. Versuche es doch mit einem Aufhebungsvertrag. Du musst dem ZA-Unternehmen ja nicht angeben, was Du in Zukunft machen wirst. Wenn dieses dann im Nachhinein feststellt, wo Du angefangen hast, ist und bleibt das eine Angelegenheit zwischen Deinem neuen Abeitgeber und Deinem alten.
Oftmals hilft ein Gespräch - es kommt allerdings darauf an, ob überhaupt so etwas wie ein Vertrauensverhältnis zwischen Dir und dem Arbeitgeber vorhanden ist...
Normalerweise will es sich ein Personaldienstleister nicht mit einem Kunden verscherzen und verzichtet daher auch mal auf Ablösungen - auch wenn sie in den AGB stehen.
Normalerweise nicht wenn du bei der Zeitarbeitsfirma kündigst kaufen Sie dich ja nicht aus dem Vertrag raus
Hallo, danke für deine schenlle Antwort. Das gleiche denke ich mir ja auch. Ich werde ja erst bei der Zeitarbeitsfirma kündigen und mich dann auf die neue Einrichtung einlassen. Normalerweise dürfte dies nicht das größte Problem darstellen. Aber was ist heutzutage noch NORMAL??? Danke nochmal
Auch wenn du nach der Kündigung direkt bei der Firma anfängst, kann das Zeitarbeitsunternehmen eine sogenannte Vermittlungsgebühr von deinem neuen Arbeitgeber verlangen. Du bist ja nur durch die ZA in diese Firma gekommen. Es kommt aber auch auf deinen Disponenten an. Wenn die Firmen gut zusammenarbeiten ist das in der Regel eigentlich kein Problem.