Zeitarbeit : Kündigung bei Krankheit?

8 Antworten

Eine Kündigung ist generell innerhalb der festgelegten Kündigungsfristen möglich, also auch nach der Probezeit, und es werden selten wirklich Gründe angegeben.

Ich war selbst 5 Jahre lang als Sekretärin in der Zeitarbeit tätig. Später habe ich eine Weiterbildung im Bereich Personaldienstleistungen bei der IHK gemacht und dadurch dann Einblick in die "Gegenseite" bekommen. War für mich hoch interessant, zum Teil aber auch erschreckend, wie locker Personaler in Zeitarbeitsfirmen mit diesen Themen umgehen.

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass jemand während einer Erkrankung nicht gekündigt werden dürfe. Es darf. Die Krankheit darf aber nicht als Kündigungsgrund genannt werden.

Das Thema Kündigung und Kündigungsgrund nennen oder nicht nennen ist aber nicht nur in der Zeitarbeit ein heiß diskutiertes Thema, sondern auch in anderen Firmen. Immer dann, wenn einem Arbeitnehmer gekündigt werden soll, schauen Personaler darauf, dass sie so kündigen, dass daraus kein Prozess vom Arbeitsgericht wird.

Nur, mein persönlicher Eindruck ist: Personaler in Zeitarbeitsfirmen gehen mit diesem Thema relaxter um. Für sie sind Neueinstellungen und Kündigungen tägliche Routine.

Ich habe während meiner Zeitarbeit auch einmal gleich zu Beginn einer länger andauernden Erkrankung die Kündigung bekommen. Das war 1994, also schon ein Weilchen her und ich fand das extrem ungerecht, vor allem auch, weil ich wusste: Es wird Monate dauern, bis ich wieder gesund bin. Das ist echt schwer zu verkraften. Gesundheit weg, Job weg ... Krass!

Ein Jahr später fand ich dann genauso schnell wie ich zuvor meinen Job verloren hatte, wieder einen neuen Job bei einer anderen Zeitarbeitsfirma. Und das war für mich dann super gut. - Aber ich weiß: Die Situation ist für den Betroffenen erst einmal sehr belastend. Also am besten direkt zur Arbeitsagentur gehen und sich informieren und beraten lassen.

Alles Gute und lass den Kopf nicht hängen!

Wenn Sie noch in der Probezeit sind was bei dem kurzen angestelltenverhältnis denkbar ist können sie ohne Angabe von Gründen gekündigt werdne.

Also in der Probezeit ist eine Kündigung ohne Angabe von Gründen Rechtskräftig. Für die bisherige Arbeit, hast du jedoch noch einen Vergütungsanspruch.

Das heißt, sollten die dich wirklich Kündigen hast du auf jeden Fall für die bisher getätigte Arbeit einen Anspruch auf Bezahlung. Aber vielleicht hat dein Arbeitgeber ja doch Verständnis für deine Erkrankung, denn mit einer Mandelentzüngung ist nun wirklich nicht zu spaßen.

Und vielleicht kann ja die ZAF einen Ersatz stellen für die Krankheitszeit.

Ansonsten wünsche ich dir alles gute, und hoffe, dass du schnell wieder gesund wirst :-)

Gruß

Jimmy

Undestroyable93 
Beitragsersteller
 09.07.2013, 18:09

Dankeschön ((:

Hallo,

für Dich wichtig ist zunächst laut Deiner Anfrage der Arbeitgeber. Dieser ist der Personaldienstleister.

Der Kundenbetrieb ( das Büro ) kann Dich bei Deinem Arbeitgeber aber abbestellen. ( Aussage des Kunden: " Diesen Mitarbeiter möchte ich hier nicht mehr wiedersehen" )

Dann kann Dein Arbeitgeber ( die Leihfirma ) Dich dort nicht mehr in Arbeit bringen.

Deine Leihfirma kann Dich aber auch ohne Grund in der Probezeit locker kündigen, selbst grundlos.

Dann schicken die eine schriftliche Kündigung raus mit dem ungefähren Inhalt:

"...Hiermit kündigen wir Sie / Ihnen fristgemäß zum..."

Und das geht problemlos, solange die Form und Frist gewahrt bleibt.

Was die Bezahlung angeht, so steht Dir ohnersatzleistung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber zu, wenn Dein Arbeitsverhältnis bereits 4 Wochen oder länger betrug vor dem Krankheitsfall. Dann muss die Leihbude ir zumindest das Grundgehalt weiterzahlen, welches im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.

Aber wiegeagt, in der Probezeit kann der AG Dich ohne Angabe von Gründen selbst ohne eigenverschulden Problemlos und fristgemäß kündigen. Das kann er auch während Deiner AU, wenn er nachweisen kann, das seine wirtschaftlichen Interessen z.B. durch die Einstellung einer Vertretungskraft finanziell an Deinen Ausfall gebunden sind. ( Mehrkosten )

Gegen ein berechtigte Kündigung kannst Du nichts machen, sofern sie Form und fristgerecht in Schriftform ausgegeben wurde. Kannst Dann nur sofort zur Arbitsagentur oder zum Jobcenter hin, damit Du Dich unmittelbar arbeitssuchend melden kannst.

( einfach machen, nicht fragen...beiden Instanzen ist wichtig, wann Du von der KÜ erfuhrst....kam es plötzlich, wollen die schnell Deine Meldung )

mfg

Parhalia

Du bekommst dein Geld von der Zeitarbeitsfirma und dort bist du auch angestellt. Nicht beim Kunden der dich entliehen hat.

Die ZAF muss dir dein Geld weiter zahlen.

Wenn du noch Probezeit hast, kann dir die ZAF kündigen. Unter Einhaltung der Kündigungsfrist die es auch in der Probezeit gibt.

Und wenn du krank bist, musst du erst die ZAF informieren, dann den Kunden.

Die ZAF muss dann für dich Ersatz ranschaffen, der dich beim Kunden vertritt.