Darf Zeitarbeitsfirma während Krankheit kündigen?

6 Antworten

Wegen Krankheit an sich, dürfen sie Dich nicht kündigen. Es kommt aber darauf an, ob Du dort noch in der Probezeit bist. Wenn ja, dann dürfen sie ohne Angabe von Gründen leider kündigen.

weserpirat  01.02.2013, 14:55

aber auch erst nach ablauf der krankschreibung!

Dabbes  01.02.2013, 15:27
@weserpirat

Ein gelber Zettel schützt vor Kündigung nicht, genau wie es helmutgerke beschrieben hat!

nein darf sie nicht. ob sie die krankheit anerkennen oder nicht spielt keine rolle. du hast eine arbeitsunfähigkeitbescheinigung vom arzt und gut ist. wenn die dabei bleiben, wirst du zu einen anwalt gehen müssen.

helmutgerke  01.02.2013, 15:00

nein darf sie nicht.

...und ob er darf!

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass einem Arbeitnehmer während seiner Arbeitsunfähigkeit nicht gekündigt werden kann. Dabei kann ein Arbeitgeber nicht nur während der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers kündigen, sondern sogar wegen der Arbeitsunfähigkeit/Krankheit. Es handelt sich hierbei um eine personenbedingte Kündigung.

Falls du noch in der Probezeit bist, darf dir ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Sollte schon ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vorliegen, kannst du gegen die Kündigung klagen. Geh dafür zum Arbeitsgericht. Dort brauchst du keinen Anwalt.

Du bist in der Probezeit, also können die Dir kündigen sogar ohne Bergündung. Aber auch nach der Probezeit dürfen die das,ganz einfach betriebsbedingt. Wenn Deine Probleme schwerwiegend sind hol Dir Rat beim Arzt , aber haben wir nicht alle irgend ein Problem,Arbeit kann auch ablenken. Den Gang zum Gericht kannste Dir sparen, Kündigungsschutz greift erstnach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit.

Eine der großen Legenden des Arbeitsrechts ist die Annahme, dass ein Arbeitnehmer während der Dauer einer Krankheit nicht gekündigt werden darf.

Diese Annahme ist allerdings grob falsch. Jeder Arbeitnehmer, der krank geschrieben ist darf natürlich ordentlich oder außerordentlich durch seinen Arbeitgeber gekündigt werden.