kann man während der krankschreibung kündigen?

7 Antworten

Klar kannst Du kündigen, aber das bisherige Krankengeld fällt dann weg.Dann bekommst Du Arbeitslosengeld und das ist noch weniger, als das Krankengeld.

brigotte 
Beitragsersteller
 26.06.2016, 09:56

Und was ist, wenn das krankengeld schon von der krankenkasse gezahlt wird; gibt es das dann auch nach selbstkündigung weiter?

Chefelektriker  26.06.2016, 10:06
@brigotte

Nach der Kündigungsfrist, mußt Du dich arbeitslos melden.

Dann gibts vermutlich eine Sperre, weil Du selbst gekündigt hast.

Das Krankengeld ist sofort weg.Dann mußt Du Sozialhife während der Sperre beantragen.

Kündigen und weiter Krankengeld beziehen ist ein Wunschtraum von Dir, aber Träume sind Schäume. Auf Kosten der Allgemeinheit leben kannst Du dir abschminken.

Du hast ja noch eine Kündigungsfrist, in der das Arbeitsverhältnis (auch wenn du selbst kündigst und krankgeschrieben bist) weiter besteht. In dieser Zeit bekommst du auch dein Krankengeld vom AG.

Bedenke aber: wenn du nach der Kündigung keinen neuen Job hast, wird dir das Jobcenter sicherlich EINIGE Fragen stellen.

DerHans  26.06.2016, 10:10

Der Arbeitgeber zahlt Entgeltfortzahlung ( innerhalb von 6 Wochen) Krankengeld zahlt die Krankenkasse ab dem 43. Tag der AU

Chefelektriker  26.06.2016, 10:07

Krankengeld bekommt man von der Krankenkasse, nicht vom AG.

Lohnfortzahlung bei Krankheit ist kein Krankengeld.

Das ist das schlimmste was du machen kannst (selbst kündigen) wenn du krankengeld schon bekommst brauchst du nicht selbst kündigen (warte bis der arbeitgeber dich kündigt) denn hat er keinen richtigen grund dann ist die kündigung unwirksam und kann vor dem arbeitsgericht angefochten werden ( zb erhalt abfindung oder arbeitsplatz zurück) 

Klar kannst du kündigen. Wenn du schon Krankengeld bekommst ist die Frage ob das Arbeitsamt dann sofort eintritt. Meistens steht ja bei einer Kündigung erstmal ne sperre von der Arge an. Ich würde mal bei Krankenkasse anrufen und mich da genau erkundigen. Und bei der Arge auch

Wenn du noch arbeitsunfähig bist, ist es zum mindesten UNKLUG, zu kündigen. Hast du denn bereits eine Anschlussbeschäftigung?

Dein Anspruch aug Krankengeld bleibt davon allerdings unberührt.

brigotte 
Beitragsersteller
 26.06.2016, 10:30

Nein, kein neuer job vorhanden; würde aber auf KEINEN fall wegen vorangegangenem " mobbing " wieder in der alten firma arbeiten.

DerHans  26.06.2016, 11:35
@brigotte

Dann such dir in Ruhe was neues, und warte ab. Soll der Arbeitgeber dir doch kündigen