Zaunhöhe INNERHALB des Grundstücks

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warum machst keine streben die schräg nach innen stehn seitdem schaffen es die bulldoggen von meinem neffen nicht mehr.der hat 1,8 m und die streben so 50cm nach innen nur normaler spanndraht mit 10cm abstand.nach ein paar anläufen nach oben mit der schnauze an den draht war ruhe.die nutzen ja den zaun als anlaufhilfe,dann kommt oben halber m quer,sie haben sich mit abgefunden

fulica 
Beitragsersteller
 30.04.2014, 14:33

Kannst du mir das nochmal anders erklären, ich kann es mir nicht so gut vorstellen :-) Meinst so so abschrägte Aufsätze auf die Pfosten? Macht den Zaun halt nochmal höher.

wollyuno  30.04.2014, 15:09
@fulica

einfach so seitliche pfosten auf den senkrechten befestigen,kann man mit verzinkten flacheisen machen.die stehen bei meinen neffen auf 1,8m fast wagrecht nach innen 50cm und sind alle 10cm mit draht bestückt das wenn er hochspringt mit dem kopf an den draht stösst.sieh die mal den stacheldraht an einem gefängnis an die haben auch so streben nach innen

Es kann höchstens so sein, dass du dafür eine Bauanzeige bei der Gemeinde einreichen musst...

Seehausen  30.04.2014, 12:20

Unsinn.

Zäune sind nur dann "Einfriedungen" im Sinne des Baurechts, wenn sie unmittelbar an der Grundstücksgrenze stehen. Dort sind sie bis zu einem in der Landesbauordnung vorgeschriebenen Mass (1,50m oder 1,80m) baugenehmigungsfrei. Höhere Einfriedungen bedürfen einer Baugenehmigung, die in der Regel nur mit Zustimmung der Nachbarschaft genehmigt wird.

Immer müssen aber Gestaltungsvorschriften eingehalten werden, die im Bebauungsplan oder einer Ortssatzung enthalten sind. Steht dort nichts können diese Einfriedungen beliebig, auch als Mauer, gestaltet werden.

Wenn der Zaun mit Abstand von der Grenze errichtet werden soll muss er die Abstandsfläche nach Landesbauordnung einhalten (2,50m oder 3,00m). Dann ist der Zaun aber eine "Nebenanlage", die nach Bebauungsplan unzulässig sein kann und nicht baugenehmigungsfrei ist.

Das Privatrecht aus BGB und dem Landesnachbarrechtsgesetz ist zusätzlich zu beachten.

In BW gilt meines Wissens die Regel, dass Du für jede 10 cm, die der Zaun höher werden soll, 10cm mehr Abstand von der Grundstücksgrenze gehalten werden muss. Also bei 2,50 m heißt das 70cm höher und somit 70cm Abstand zur Grenze.

fulica 
Beitragsersteller
 30.04.2014, 12:09

Weist du wo ich das finde, also was offizielles? Wir haben ca. 50cm Abstand von der Grenze im Moment, dann wäre ja zumindest mein 2m Zaun rechtens. Und für später wüsste ich auch wie ich bauen darf, wenn ich dann mal irgendwann ein Haus kaufe.

bmke2012  30.04.2014, 12:16
@fulica

Das im $11 Nachbarrechtsgesetz geregelt (Tote Einfriedungen = Zaun oder Mauer)!

Das steht dann folgendes:

(1) Mit toten Einfriedungen ist gegenüber Grundstücken, die landwirtschaftlich genutzt werden, ein Grenzabstand von 0,50m einzuhalten. Ist die tote Einfriedung höher als 1,50m, so vergrößert sich der Abstand entsprechend der Mehrhöhe, außer bei Drahtzäunen und Schranken.

(2) Gegenüber sonstigen Grundstücken ist mit toten Einfriedungen –außer Drahtzäunen und Schranken- ein Grenzabstand entsprechend der Mehrhöhe einzuhalten, die über 1,50m hinausgeht.

(3) Zäune, die von der Grenze nicht wenigstens 0,50m abstehen, müssen so eingerichtet sein, dass ihre Ausbesserung von der Seite des Eigentümers des Zauns aus möglich ist.

(4) Freistehende Mauern mit einem geringeren Abstand von der Grenze als 0,50m dürfen nicht gegen das Nachbargrundstück abgedacht werden.

Seehausen  30.04.2014, 12:19
@bmke2012

Das ist nur die halbe Wahrheit. Denn zusätzlich sind das öffentliche Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht zu beachten!!

Du kannst das obere Ende des ZAunes nach innen einknicken lassen., so dass der Hund sich nicht mehr am ZAun nach oben ziehen kann. Da kommt dann kein Hund mehr drüber.