Muss ich mein Grundstück einzäunen,damit der Nachbarhund nicht auf mein Grundstück läuft?
Hallo,ich wollte fragen,ob ich verpflichtet bin mein Grundstück einzäunen muss. Mein gegenüberligender Nachbar,und ich teilen uns ein 1000 Quadratmeter Grundstück,jedem gehört die Hälft vom Grundstück. Ein Zaun zwecks Unterteilung war nie auf das Gelände vorgesehen.Jetzt hat aber der gegenüberligende Nachbar einen Hund bekommen,wenn jetzt ein Zaun gezogen wird,so das der Hund nicht auf meine Hälfte laufen kann,müsste ich die Hälfte vom Zaun Zahlen?
6 Antworten
Da musst Du Dich mit Deinem Nachbarn einigen. Es gibt zwar im Landesnachbarrechtsgesetz und dem BGB dazu Vorschriften; die setzen aber immer zunächst den Versuch einer Einigung voraus. Und in Bebauungsplänen und Ortsgestaltungssatzungen können öffentlich-rechtliche Vorschriften zum Bau von Zäunen enthalten sein.
Darüberhinaus gibt es keine "Gewohnheitsrechte" oder "historischen Regelungen".
Das wird von den Kommunen unterschiedlich gehandhabt.
Grundsätzlich muß der Hundebesitzer seinen Hund daran hindern auf Dein Grundstuck zu laufen.. aber das funktioniert nicht. Du solltest Dich mit dem Nachbarn einigen und einen gemeinsamen Zaun an der Grenze verlegen, das heißt die Kosten teilen. Du wirst sicher auch die anderen Seiten einzäunen müssen, sonst kommt der Hund von der anderen Seite. Die Kosten für die anderen Grundstücksseiten müsstest Du selbst übernehmen.
das ist nachbarschaftsrecht, da gibt es örtliche regelungen
ich glaube, da wo ihr euch eine grenze teilt, müsst ihr euch die kosten teilen, für das stück
Der Eigentümer des Hundes muss geeignete Maßnahmen treffen, dass sein Hund das Grundstück nicht verlassen kann.
http://www.hunderecht.eu/hundegesetz/deutsches-hunderecht/17-die-haftung-des-tierhalters