Muss ein Zaun einen Mindestabstand zur öffentlichen Straße einhalten?
Muss ein Zaun an Mindestabstand zur öffentlichen Straße einhalten?
Folgende Konstellation:
Durch unsere Wohnsiedlung führt eine relativ schmale Straße hindurch (Zone 30), nur etwa eine Spurbreite, dafür nur auf einer Seite ein Bürgersteig, welcher abgesenkt ist und das Niveau der Straße hat, bei Gegenverkehr wird hier drauf ausgewichen.
Auf Höhe unseres Grundstücks liegt der Bürgersteig auf der Gegenseite – also grenzt unser Grundstück (Garten/Grünstreifen) unmittelbar mit einem Bordstein an die Straße. Der bisherige, jetzt austauschwürdige Zaun liegt circa 1,5 Meter ins Grundstück hinein, da zu Zeiten des Hausbaus der vordere Grünstreifen von etwa einem guten Meter Breite an die Stadt/das Land abgetreten werden musste, für was auch immer, jedenfalls als Grünstreifen an der Straße entlang. Im Rahmen einer Straßenerneuerung bestand vor Jahren für uns die Möglichkeit diesen Grünstreifen zurück zu kaufen, was wir auch durchgeführt haben. Da immer wieder Fahrzeuge, gerne auch LKWs, unsere Grünpflanzen plattfahren und sich auch Hunde darin verewigen, was die Grünpflege unattraktiv erscheinen lässt, würde ich den neuen Zaun an und für sich gerne bündig am Bordstein entlang an der Straße entlang erstellen. Dies hieße, dass unser Zaun eine Bordsteinbreite, also vielleicht 20 cm Breite, von der Fahrbahn errichtet wäre. Wäre dies zulässig? Wenn theoretisch ein Fahrzeug mit großem/langem Außenspiegel unmittelbar bündig am Bordstein entlang fahren würde, wäre natürlich nicht ausgeschlossen, dass er mit dem Außenspiegel am Zaun hängen bleibt. Hier möchte ich natürlich vermeiden für so etwas haftbar gemacht zu werden.
In diesem guten Meter Grünstreifen liegen anteilig auch Versorgungsleitungen, die grundsätzlich zugänglich bleiben müssen, insofern darf hier zum Beispiel keine Mauer errichtet werden. Mir schwebt ein Drahtmattenzaun vor, welcher ja recht einfach wieder abzubauen ist (ist an den Pfosten verschraubt), wenn man dann wirklich jemand von der Stadt mal die Leitungen erneuern muss.
Falls hier niemand eine Antwort weiß, wo könnte ich das in Erfahrung bringen? Beim Bauamt?
Vielen Dank!
T3Fahrer
7 Antworten
Das ganze hat wohl eben mit der "Abtretung" und dem "Rückkauf" zu tun.
Hier kann tatsächlich geregelt sein, dass ihr das Grunstück wieder bekommt, es aber zur Nutzung freigeben müsst.
Frag da am besten direkt bei deiner Gemeinde (Rathaus) nach. Näheres dürfte aber auch beim Kaufvertrag nachzulesen sein.
Na ja, ich vermute die Gemeinde hat den Plan auf deiner Seite noch einen Gehweg auszubauen aus finanziellen Gründen gestrichen.
Die meisten Nachbarrechtsgesetze kennen zum öffentlichen Verkehrsraum keinen Grenzabstand.
Da du mit dem Streifen die Dienstbarkeit für die Leitungen übernommen hast: Wie lautet der exakte Text? Immer frei zugänglich oder dürfen nicht überbaut werden, ist ein Unterschied. Oder wurde dies in Form einer Baulast geregelt?.
Der Leitungsinhaber und das Bauamt können dir aber konkret Auskunft geben, was du machen kannst.
Vielleicht kannst du die Fläche auch selbst mit Verbundsteinen befestigen
Denk auch an die armen Menschen, die bei dir den Winterdienst fahren.
50 cm Unterhaltungsstreifen hinter Rinnenplatte ist ein gängiges Maß, darunter hätte ich dir den Streifen nicht verkauft oder hätte eine neue Straßengrenze bilden lassen.
oh weh, also Bewilligung anno da zumal. Ich würde folgende Reihenfolge einhalten: neue Katasterkarte (bevorzugt Kataster auf Luftbild), aktueller Grundbuchauszug, Leitungsplan von der Gemeinde bzw erkundigen welche Versorger hier noch sind, Baulastenverzeichnis einsehen.
Falls du die Unterlagen von den Leitungen nicht geerbt hast evtl noch die Bewilligung beim Grundbuch anfordern. ( wenn in Abteilung II deines Grundbuches etwas eingetragen ist)
Kostet zwar Gebühren, aber billiger wie mit dem Fundament für den Zaun aus Versehen eine Leitung zu treffen oder einen Zustand zu schaffen, den du wieder beseitigen musst.
Vielleicht wurden im Zuge der Straßenerneuerung auch die Leitungen verlegt.
Wenn du Glück hast, kannst du alles ( bis auf die Bewilligungsurkunde) bei der Gemeinde erhalten.
Vielen Dank für die Anleitung! Gebaut wurde das Haus Anfang der 60er, zu dem Zeitpunkt auch die Abtretung des Grünstreifens. Straßenumbau mit Rückkauf des Streifens so vor vielleicht knapp 15 Jahren. Leitungen liegen wohl noch/wieder und ein sehr kleiner Schaltkasten steht.
Wir haben einen riesigen alten Ordner mit allen wichtigen (und unwichtigen) Unterlagen zum Haus geerbt, den werde ich mal versuchen zu sichten und hoffe, dass was zum Rückkauf und den Bedingungen drin steht...
Beim Bauamt der Gemeinde nachfragen, jede Gemeinde handhabt das unterschiedlich.
Sind mit dem Rückkauf grunddienstbarkeiten im Grundbuch eingetragen? Lies dort mal nach. Ansonsten könntest du an deiner Grenze einen Zaun errichten. Ich habe 20 cm Granitsockel und dann 80 cm Doppelstabmatte draufgestellt. Du solltest überlegen ob genau an der Straße der Zaun stehen sollte. Die Gefahr der Beschädigung ist hoch. Ist nur so, je mehr Raum zum fahren da ist, um näher kommen sie immer wieder an deinen Zaun. Nachlesen kannst du Nachbarschaftsrecht der einzelnen Bundesländer. Eine Nachfrage beim Bauamt der Kommune ist immer hilfreich.
An die Gefahr der Beschädigung hab ich auch schon gedacht, allerdings steht bündig zur Straße auch eine Hecke, so dass die Möglichkeit den Zaun nach innen zu schieben begrenzt ist...
Den genauen Wortlaut im Vertrag zum Rückkauf muss ich nochmal raussuchen, hab da nur die mündliche Überlieferung meines Vaters...
Es gibt festgeschriebene Abstände bei Hecken zur Grenze, glaube es sind 0,5 Meter. Dann lass doch die Hecke. Da hast du Sichtschutz und Lärmschutz. Gegen befahren helfen große Steine.
Ja, die Hecke soll auch bleiben. Aber es gibt diverse Gründe für einen Zaun: es sind leider immer wieder diverse Hunde frei unterwegs, die zum einen den Garten verunreinigen, zum anderen einen auch bisweilen im eigenen Garten bedrohen. Dann diverse Wildtiere, die alles anknabbern. Und nicht zuletzt leider in der Gegend auch regelmäßig ungebetene menschliche „Besucher“...
Hochspannung und Selbstschussanlagen. Ich habe alles ringsum eingezäunt. Von der Straße bis zum Zaun sind es auch ca. 1 Meter, die aber der Straße gehören. Da ich es wegen dem Aussehen mit pflege ärgert es uns schon wenn die Hunde ihre Haufen hinterlassen und Radfahrer denken es ist ein Radweg und Fußgänger sich das auch aneignen. Da haben wir nachdem die Hundebesitzer angesprochen wurden, deren Hundekot bei denen an die Türklinke im Beutel gehangen. Seitdem laufen sie mit dem köter auf der anderen seite. Stacheldraht ist eine Lösung aber nicht statthaft. Den ganzen Tag dastehen und aufpassen und schimpfen macht einen unbeliebt. Versuch es mal mit Schildern und Hindernissen. Auch hundeschreck soll es geben.
Ich könnte mir vorstellen, dass derartige Vorschriften von Kommune zu Kommune unterschiedlich gehandhabt werden. Deshalb solltest du dich auf keinen Fall auf Antworten von Fremden im Internet verlassen.
Rufe das Bauamt an und frage dich bis zur zuständigen Stelle durch!
Das ist hier alles sehr ungleich im Wohngebiet, die Grundstücke zur Straße hin sehr versetzt gegeneinander. Dadurch, dass das Gebiet vor 50 Jahren noch völlig unbebaut war und sich dann nur ganz vereinzelt hier und da Häuser gebildet haben, sind die Grundstücke ziemlich gegeneinander versetzt, der Bürgersteig wechselt mal von einer Straßenseite auf die andere, die Begrenzung der Grundstücke zur Straße sehr unterschiedlich. Auch die Breite des Grünstreifens ist sehr variabel. Unser Grundstück ist vielleicht 30-40 m lang zur Straße, an der einen Seite sind es vielleicht knapp 50 cm die der Grünstreifen misst, auf der anderen Seite sind es bestimmt locker 1,20 m oder 1,30.
Die exakte Formulierung der Nutzungs-/Bebauungseinschränkung des Grünstreifens muss ich dann nochmal raussuchen. Haus und Grundstück sind von meinen Großeltern über meinen Vater an mich gegangen, deshalb ist das sozusagen nur die mündliche Überlieferung meines Vaters...