Mein Hund wurde durch den Zaun gebissen, fremder Hundehalter war aggressiv und unsozial

TatortZaun - (Recht, Gesetz, Hund)

5 Antworten

Ob Zaun oder nicht - jeder Hundehalter trägt Verantwortung für seinen Hund. Zu sagen "Ja da war aber n Zaun, mehr kann ich nicht machen" reicht ja wohl nicht! In der Regel zahlt der jenige, der den Schaden verursacht hat. Dafür gibts ja die Hundehalterhaftpflicht. Dann dürfte das ja für die Leute eigentlich kein Problem sein. Ich würd denen ne Kopie von der Rechnung in den Briefkasten legen und sonst würde ich Anzeige erstatten. Ganz ehrlich, wenn der Hund da immer so unbeaufsichtigt am Zaun herum läuft und ohne Probleme zum Teil drunter durch schlüpfen kann , wird das mit Sicherheit schonmal jemand mitbekommen haben. Oder ich würde so ne Situation nochmal provozieren, diesmal mit nem Zeugen. Sein "Grundstück" - also ich bin ja wohl nicht gewungen nen Umweg über 5 Straßen zu nehmen, nur weil der Hund sich da durch den nichtsnützenden Zaun strecken und andere verletzen kann - also meint der allen Ernstes, weil das sein "Grundstück" ist, hat der euren Hund beißen dürfen? Nee bestimmt nicht. Ich hab ja wohl das Recht, da ungefährdet dran vorbei gehen zu dürfen!

Haglaz  19.01.2014, 19:21

und sonst würde ich Anzeige erstatten

Anzeige wegen was?

xxguit94  20.01.2014, 02:21
@Haglaz

äähm, Sachbeschädigung??? und fahrlässiges Handeln? Den bissigen Hund einfach unbeaufsichtigt zu lassen, obwohl er durch den Zaun schlüpfen kann!

Haglaz  28.01.2014, 21:04
@xxguit94

Fahrlässiges Handeln steht nicht unter Strafe, jeder kann so fahrlässig Handeln wie er will. Das fahrlässige Begehen mancher Taten steht unter Strafe, Sachbeschädigung gehört nicht dazu. Sachbeschädigung nach § 303 StGB ist ein Vorsatzdelikt und kann somit nicht fahrlässig begangen werden, vgl. § 13 StGB.

Ich finde die bisherigen Antworten nicht sonderlich hilfreich. Eine Anzeige wird nicht nur nichts bringen sondern kann auch eine Straftat (falsche Verdächtigung) darstellen, sofern du die Person wider besseren Wissens einer Straftat bezichtigst. Ein Straftatbestand ist nämlich nicht erfüllt, Sachbeschädigung am Hund, die hier in Frage käme, funktioniert nur, wenn der Besitzer den Hund auf den anderen Hund hetzen würde. Die fahrlässige Sachbeschädigung steht nicht unter Strafe.

Zivilrechtlich gesehen hat der Halter nicht nur Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten, sondern nach § 833 BGB haftet dieser für jegliche Schäden an Sachen, die durch das Tier entstanden sind (Tierhalterhaftung). Jedoch stellt sich im Zivilrecht meist die Frage, ob eine Klage überhaupt Aussicht auf Erfolg hat (besonders im Hinblick auf die Liquidität des Klagegegners).

YarlungTsangpo  19.01.2014, 19:32

Sachbeschädigung durch Fahrlässigkeit ist ebenso eine Sachbeschädigung wie durch Vorsatz. Vor allem wenn derjenige sich dann der Begleichung und Regelung eines Schadens entzieht.

Auf der Polizei wird das schon in die richtigen Tatbestände sortiert.

blackAPBT  19.01.2014, 20:04
@YarlungTsangpo

Haglaz hat völlig recht. Die Polizei wird sie nach Haus oder zum Ordnungsamt schicken, mehr wird da nicht passieren.

YarlungTsangpo  20.01.2014, 08:08
@Haglaz

Die Polizeidienststelle wird den geschädigten Hundehalter ganz genau über seine Möglichkeiten aufklären. Wenn Hunde gefahrdrohend werden und aktuell gebissen haben ist jedenfalls die Polizei zuständig.

Das gilt übrigens bei verletzten Hunden wie auch verletzten Menschen = der Weg geht bei bissigen Hunden immer über die Polizeidienststelle, welche das notwendige einleitet:

  • Überprüfung Hund und Halter

  • Ordnungsamt

  • Weitergabe der Daten an die Stellen welche Haltungseignung der Halter überprüfen, Vorstrafen der Halter des Hundes, sowie den Hund zum Wesenstest schicken

Der Amtweg zum Ordnungsamt welches das alles anordnet wird über die Polizeiliche Anzeige bei einem Beissvorfall ganz einfach verkürzt.

Drizzt1977  20.01.2014, 15:15
@YarlungTsangpo

Die Polizei schreitet hier nur bei Eilzuständigkeit ein. Was hier aber nicht der Fall ist. Zuständig für Hundeangelegenheiten ist und bleibt nun mal das Ordnungsamt.

Anzeigen kann man auch nur Straftaten. Wenn keine Straftatbestände vorliegen, kann man auch keine anzeigen.

Hm die Lage ist da etwas schwierig fürchte ich. Das einzigste was man den Herren ankreiden könnte, das nirgends ein Schild auf die Gefahr "Hund" hinweist. Denn wenn der Hund nicht komplett durchkommt, ist der Hof genügend gesichert für das Ordnungsamt. Und es tut mir leid wenn ich das so sage, aber wenn ich auf einen fremden Grundstück am Zaun ein fremden bellenden Hund auf mich und mein Hund zurennen sehe, lasse ich meinen Hund nicht die Chance sich näher zum Zaun zu bewegen, da ist leider auch Eigeninitiative gefragt, da du ja genauso in der Pflicht bist dein Hund zu sichern. Denke mal da wird nicht viel bei rumkommen, im Besten Falle muss der Herr ein Schild anbringen, wo er vor den Hund warnt, ansonsten ist es sein Zaun und sein Grundstück wo ja im Grunde auch niemand was zu suchen hat, außer er.

blackAPBT  19.01.2014, 19:25

Ein Schild würde nichts ändern, ein Hund darf nicht beißen, egal ob Einbrecher/Passanten oder deren Hunde. Lt. Gesetz müssen Hunde halt so gehalten werden das sie niemanden gefährden. Der Hund hat sein Grundstück verlassen und wenn es nur zur Hälfte war. Der Weg zum Ordnungsamt und zum Anwalt sollte auf jedenfall gemacht werden. Wer nichts tut kann auch nichts ändern.

magicmeister 
Beitragsersteller
 19.01.2014, 18:31

Aber wozu dann überhaupt einen Zaun? Ich habe gehört, das es nicht ausreicht einfach nur einen Zaun hin zu stellen, sonder es muss gewährleistet sein, das nichts passieren kann. Und ich glaube nicht das der Gehweg zu seinem Grundstück gehört. Und selbst wenn, es ist einfach die Art und Weise.

jww28  19.01.2014, 18:40
@magicmeister

war der nun auf den Gehtsteig oder hat er nur sein Kopf rausgestreckt?? Wenn der Hund auf den Gehsteig war, dann klar ab zum Anwalt. Aber so wie ich das verstehe kam der Hund ja nicht da raus. Dementsprechend ist das Gelände ja gesichert.

Haglaz  19.01.2014, 18:59
@jww28

Wo der Hund war ist völlig irrelevant, der Hund "darf" weder auf den Grundstück noch davor auf Rechte eines anderen Einwirken.

xxguit94  19.01.2014, 19:08
@jww28

Der Hund hat da seinen Kopf aber auch nicht rauszustrecken, vorallem nicht wenn er doch offensichtlich andere beißt !! Ich hab ja wohl das Recht, unversehrt diesen Zaun auf diesem Borgstein!! passieren zu dürfen!

Bitte morgen gleich zum Ordnungsamt und dann zum Anwalt lass dich beraten. Anzeige bei der Polizei bringt nichts. Nur das Ordnungsamt kann helfen, bezieh dich darauf, das Hunde so verwahrt werden müssen das sie niemanden belästigen oder sogar schädigen (was ja passiert ist). Hast du noch mehr Zeugen außer deine Tochter? Aus welchem Bundesland seit ihr?

magicmeister 
Beitragsersteller
 19.01.2014, 17:09

Hallo, nein ich habe leider keine weiteren Zeugen, wobei meine Tochter ganz genau verstanden hatte was da gerade geschehen ist. Da sie zu jedem den wir unterwegs getroffen haben eindeutig gesagt hat: "Joda beisst worden".

Der andere Hundehalter war auf dem Hof mit einer weiteren Person an einem Auto zu Gange und ich glaube jemanden über mir am Fenster im Nachbarhaus war genommen zu haben... Ach und eine weitere Person kam aus dem Haus um den hund rein zu bringen.

blackAPBT  19.01.2014, 17:15
@magicmeister

Frag die Person im Nachbarhaus ob sie was gesehen hat, deine Tochter wird nicht reichen als Zeugen. Wenn da so viele Leute auf dem Hof waren, werden die sicher alle gegen dich sein. Aber versuch es auf jedenfall, geh auf jeden Fall zum Ordnungsamt.

Spare Dir Kosten beim Anwalt und auch Zeit beim Ordnungsamt.

Bitte geh zur Polizeidiensstelle und mache eine Strafanzeige!

Gib deine Schilderung des Vorfalles ab, so wie eshier auch steht, nimm ein Attest vom Tierarzt mit, nimm deine Frau als zeugin für das Vorgehen nach dem Beissvorfall mit. Auch das Foto vom Zaun legst du bitte vor.

Alles weitere macht dann der Staatsanwalt. Die Adresse notierst Du Dir bitte und schickst via Einschreiben die Tierarztrechnung dort hin.

Bitte beachte die Reihenfolge, erst TA Rechnung schicken wenn die Anzeige aufgenommen ist und die Polizei die Stelle angesehen hat.

Sollte der Herr & Hundehalter die Rechnung nicht begleichen:

  • 2 Mahnungen

  • 1 davon mit Terminstellunh, via Einschreiben

  • dann gehst Du zum Amtsgericht und erwirkst Zahlungsbefehl, das kostet ca. 15 € die Beamten dort helfen dir beim Ausfüllen.

Erst wenn dann immer noch kein Geld eingeht solltest Du einen Rechtsanwalt aufsuchen. Hier nur um Deine Forderungen einzutreiben.

Du kannst auch Kosten eines guten Hundeverhaltensexperten geltend machen, wenn du Traumatisierungen deines Hundes durch diesen Vorfall (Angst & Aggressionen an der Leine) wieder fachlich abarbeiten musst.

blackAPBT  19.01.2014, 20:01

Die Erstberatung ist kostenlos ;)

YarlungTsangpo  19.01.2014, 20:18
@blackAPBT

Du meinst den Anwalt ?

Jo, aber es wird ein Zivilverfahren....ist der seltsame Hundehalter finanziell blank, zahlste, auch wenn du Recht bekommst trotzdem dann alles ;)