Hund getreten. Folgen?
Wir sind in einem Kurzurlaub in einem Ferienpark. Im Nachbarhaus sind zwei Jack Russell Terrier. Diese laufen auf dem Grundstück frei herum, umgeben von einem niedrigem Zaun. Jetzt sind die Hunde schon zum zweiten Mal über den Zaun gesprungen und wild bellend auf unseren kleinen (1,5 Jahre) losgegangen. Meine Kinder waren nicht mal in der Nähe der Hunde. Meine Frau ist hin und hat erfolglos versucht die Hunde zu verscheuchen. Als einer der beiden wieder auf sie losrannte hat sie zugetreten und den Hund am Bauch erwischt.
Der Besitzer will jetzt meine Frau anzeigen, hat unser Kennzeichen notiert.
Müssen wir was befürchten?
11 Antworten
Nein, wenn der Hund einen Menschen angreift, darf dieser sich natürlich wehren! Ich glaube sogar, ihr könntet ihn anzeigen... Seine Hunde sind schließlich nicht richtig „gesichert“ aber scheinbar aggressiv...
Die Betonung liegt hier auf dem Begriff "scheinbar" ! ;)
Reichlich späte Erkenntnis eurerseits...;)
Nein. Notwehr / Nothilfe. Und selbst wenn, im schlimmsten Fall, kann er euch wegen Sachbeschädigung belangen. Aber da die Hunde auf EUREM Grundstück waren, euer Kind bedroht und ganz konkret deine Frau angefallen haben, habt ihr nichts zu befürchten. Im Gegenteil, der Typ ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass seine Hunde keine Gefahr für andere darstellen. Der kann froh sein, dass IHR ihn nicht anzeigt!
Ganz "konkret" ??
Schade, dass man Trolle nicht anzeigen kann...:(
Hm? Care to elaborate?
Siehe diesbezüglich die anderen Fragen - bzw. Probleme - des FS:
Ach ja: Immer waren "ES" nur die anderen...;);)
In so einem falls wäre mir die Anzeige egal. Deine Frau hat alles richtig gemacht. Solchen Besitzer sollte man die Hunde weg nehmen.
Wir alle waren nicht dabei - schau dir mal die anderen Fragen des FS an...
Soviele Zufälle gibt es gar nicht - und nicht immer sind die andern schuld !
Hi, ihr hab nix verbotenes getan. Allerdings solltet ihr den Vorfall schon den Behörden melden. Hier wird der Hundehalter wohl verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, dass Der Hund nicht mehr auf Euer Grundstück kommt.
Jedenfalls sind die Behörden schon alarmiert, wenn ein Hund Kinder angreift.
Theoretisch ja.
Aber ich glaube ich kann sie beruhigen denn "Zitat" Im Falle eines offensichtlichen Angriffs auf Personen oder Tiere ist man befugt sich angemessen zu wehren.
Sie haben da nichts anderes getan.
Ihr Kind hätte ja verletzt werden können oder schlimmeres...
Und da niemand von ihnen den Besitzer oder den Hund angegriffen hat,sondern ohne jeglichen Grund angegriffen wurde,können Sie den Besitzer anzeigen.
Ich hoffe ich konnte helfen und ich hoffe es geht ihnen (ihrem Kind) und dem Hund gut.
LG
Klar geht es dem "FS" gut - schließlich hat er den Shitstorm erreicht, den er sich durch diese "Frage" erhoffte...:(
Aggressiv auf jeden Fall. Wir werden uns an die Rezepzion wenden.