ZARA verweigert Reklamation!?

3 Antworten

Es gibt kein Rückgaberecht bei Käufen im Laden, dass die Jacke zu eng ist hättest du vorher feststellen können. Zum Thema Reißverschluss: Hier ist fraglich inwieweit dass tatsächlich schon ein Sachmangel ist oder nicht, hängen bleiben tun ja die meisten Reißverschlüsse alle Nase lange, das würde ich noch nicht als Mangel deklarieren :///

Kneipenterror 
Beitragsersteller
 15.10.2015, 18:58

Es gibt doch, aber das 14 tägige Rückgabe recht ?

RobertLiebling  15.10.2015, 19:05
@Kneipenterror

Nur bei Fernabsatzverträgen. Sonst nicht.

annarellaxoxo  11.11.2018, 00:35
@Kneipenterror

Nur wenn die Ware im Originalzustand ist, das heißt mit Etikett.

Kneipenterror 
Beitragsersteller
 15.10.2015, 18:51

Wenn ich sie runterzieh bleibt sie oft in der Mitte hängen muss dann 5-6 mal wieder hoch ziehen und runter 

Kirschkerze  15.10.2015, 18:53
@Kneipenterror

Hast du das denen im Laden so gesagt und gezeigt? Nochmal hingehen und es als Sachmangel deklarieren und nicht als "Umtausch" ;)

Jup!!

Ein Recht auf Umtausch wegen Nichtgefallen oder zu klein hat du bei Käufen im Geschäft nicht, ein RECHT auf Umtausch gibt es nur bei Online- oder Haustür-Geschäften.

Bei Ladenkäufen ist es alleine am Verkäufer, ob er das umtauscht!

Kneipenterror 
Beitragsersteller
 15.10.2015, 19:11

In der linken Tasche sind auch paar Nähte geöffnet entsteht ein Loch. Ist das ein Grund ?

"Zu eng" ist kein Sachmangel. Der schwergängige Reißverschluss hängt möglicherweise damit zusammen.