Verbraucherrecht durch Vero Moda verletzt!
Hallo Zusammen, am Samstag, den 16.05.15 war ích in der Vero Moda Filiale in den Köln Arcaden und habe mir ein Oberteil für 19,95 € ausgesucht. Die Schlange an der Umkleidekabine war zu lang und daher habe ich das Oberteil leider nicht anprobiert. An der Kasse fehlte das Etikett am Artikel, daher ging die Kassiererin ins Lager und druckte einen Aufkleber mit Barcode, Artikelnummer und Preis aus und klebte es an das innen Label des Oberteils und kassierte mich ab. Am Montag, den 18.05.15 ging ich in die Vero Moda Filiale in Troisdorf um das Oberteil umzutauschen. Dort wurde mir der Umtausch von der Kassiererin verweigert, weil das Etikett fehlte. Obwohl ich den Kassenbon dabei hatte und ich ihr erklärt habe, dass ich den Artikel ohne Etikett kaufte und daher die Kollegin extra den Aufkleber mit allen Infos, die auch auf einem Etikett drauf sind, rein geklebt hat, wollte Sie den Artikel nicht zurück nehmen. Letztendlich habe ich nach der Filialleitung gefragt und auch sie hat den Umtausch verweigert. Auf dem Kassenbon steht, dass der Käufer bundesweites, 30-tägiges Umtauschrecht hat, mit Kassenbon und Etikett oder Aufkleber. Ich habe alles eingehalten und auch der Artikel ist einwandfrei. Dennoch durfte ich von meinem Recht nicht Gebrauch machen. Wenn ich jetzt extra noch mal in die Köln Arcaden fahre, habe ich durch die Spritkosten keinen Vorteil, wenn die mir das Geld zurück zahlen, weil der Betrag sich fast ausgleicht. Ich habe mir die Namen der beiden aufgeschrieben und mich beim Verbraucherschutz gemeldet. Aber was könntet ihr mir noch an Tips geben was ich tun kann?? Danke und liebe Grüße
2 Antworten
Ich kaufe oft bei Vero Moda ein. Wenn bei uns in der Region kein Etikett an der Ware hängt, schreiben die Verkäufer immer auf den Kassenzettel, dass es ab ist und mein Umtauschrecht besteht. Auf dem Kassenzettel steht, dass man es nur in dem Originslzustand umtauschen kann, was beinhaltet, dass ein Etikett an dem Kleidungsstück hängen muss, um es zurückzugeben. Bei uns sind sie meistens so kulant und nehmen es in solchen Fällen zurück und geben mindestens einen Gutschein aus.
Das ist kein Verbraucherrecht da vom Gesetz her nur bei Fernabsatzvertraegen ein Widerrufsrecht besteht, nicht aber im stationären Handel. Wenn das Etikett fehlt musst du beweisen dass es schon gefehlt hat, was unmoeglich ist. Somit kannst du dich auch nicht auf die Vertragsklausel des Unternehmers stützen der ein freiwilliges Umtauschrecht einraeumt
Hallo, Danke für deine Antwort. Der Beweis ist doch der ausgedruckte Aufkleber? Den kann ich mir doch schlecht aus dem Finger ziehen..