Was ist der Unterschied zwischen "Klient" und "Mandant" (juristisch)?
Was ist der Unterschied zwischen "Klient" und "Mandant" (juristisch)?
5 Antworten
Jede Berufsgruppe hat ihre eigene Bezeichnung für ihre Auftraggeber. Die Bezeichnung bei den Juristen lautet "Mandant", dort gibt es keine Klienten. Die gibt es beispielsweise bei der Sozialen Arbeit oder wohl auch bei Managern von Stars und Sportlern. Bei Bewährungshelfern und in der Forschung heißen sie interessanterweise Probanden. Und doch sind es am Ende trotzdem noch Menschen...^^
Hallo,
ich sage ohne Gewähr Klient ist jeder Kunde eines z.B. Advokaten und der Mandant ist nur der, der vertreten wird.
Danke.
Ein Klient ist der Schützling eines Notars oder Rechtsanwalts der dem Anwalt oder Notar kein Mandat erteilt hat. Wenn er dies tut wird er vom Klienten zum Mandanten.
Klient ist man, wenn nur eine juristische Frage beantwortet werden soll.
Mandant ist man wenn der Rechtsanwalt für jemand in Erscheinung tritt. Dann hat er vom Klient ein Mandat.
Korrekt.
Es gibt bei Rechtsanwälten grundsätzlich keine Klienten, sondern nur Mandanten! Ich rege mich auch immer auf, wenn Mandanten im TV als Klienten bezeichnet werden...
http://de.wikipedia.org/wiki/Klient
...kann ja mal vorkommen!
Ich bin bei einem RA. ein Klient, wenn der RA. nach außen für mich nicht tätig wird. D.h. er wird für mich nicht in Erscheinung treten. Hier sind es meistens nur Ratsuchende "Kunden". Denn sie erteilen dem RA. ein mandat. Dadurch wird der Klient kein Mandant.
Gleiches gilt für Beklagter und Angeklagter! Wiki läßt grüssen.
Éire Nu´a
Shit happens, ich habe mich wohl geirrt! Jetzt dürfen auch mal die User triumphieren, die sonst überhaupt nichts wissen, ihr gesamtes "Wissen" spontan bei Wiki abrufen oder generell nur Müll schreiben. Ich gönne Euch dieses seltene Vergnügen... ;-)
Da hat das Fernsehen unter Umständen mal Recht, kaum zu glauben.
Tja, soll man ja nicht für möglich halten.
Korrekt.