Umtausch bzw. Reklamation bei C&A...welche Rechte habe ich?
hallo habe mir am 13.11. eine jacke bei c&a gekauft. nun habe ich gestern festgestellt, das da unterm arm und im kragen jeweils schon so 8cm lange risse drin sind. leider habe ich den bon auch nicht mehr. bin dann heute dahin gefahren und wollte reklamieren, bzw umtauschen. die überaus unfreundliche frau an der kasse meinte aber dann, umtauschen würden sie nicht ohne bon, da die ware ja schon getragen wäre und das einzige was sie mir anbieten könnte, wäre als reklamation die jacke in den hauseigenen nähservice zu geben, dann müsste ich sie aber vorher waschen. nun meine frage: was haltet ihr davon, bzw was würdet ihr tun und wie sieht die rechtslage aus? ich bin normalerweise nicht so kleinlich, aber ich fand´s doch irgendwie sehr unverschämt, wie ich behandelt wurde und hab mich sehr geärgert.
4 Antworten
Keine Chance. Ladenkauf ist immer ohne Rückgaberecht; der Umtausch erfolgt also ggfs. stets auf Kulanz des Verkäufers. Beschädigte Ware jedoch ist vom Umtausch/Rückgabe ausgeschlossen. Schon das Angebot des Nähservices ist kulant; anderswo würde man Dich sofort abweisen mit Verweis auf die beschädigte und getragene Ware.
genau so siehts aus
Also ich mach eine Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau.Und aus meinem Wissen ist es so.Das man innerhalb von 14 Tagen ein Rückgabrecht hat und auch das Geld zurückbekommt,allerdings eben nur mit Kassenbeleg! Jedoch bieten wir dem Kunden an zu überlegen wann er genau die Ware(Datum ca.Uhrzeit/bei Kartenzahlung den Kontoauszug)gekauft hat und dann versucht man den Beleg zu finden,meistens gelingt dies auch. -->Das kannst du mal versuchen. ansonsten hat die Dame mit dem Angebot die Jacke zur Näherei zu geben recht,aber auch dies geht eben nur mit Beleg. Aus Buchaltungsgründen geht meistens eben nix ohne Beleg,soweit ich weiss.
Allerdings war es kein guter Schachzug von der Dame unfreundlich zu sein,denn schliesslich sind zwar Reklamationen eine unangenehme Sache aber es gibts und wenn man dem Kunden dann gut bedient kommt er auch gerne wieder(meistens).
Ansonsten bitte mal mit dem Chef zu sprechen und sei freundlich aber bestimmend.Mit Freundlichkeit kommt man meist weiter.Denn vieles wird aus Kolanz zurückgenommen!
Schöne Antwort - nur: Ein Recht auf Rückgabe gibt es im Ladenverkauf nicht. Es handelt sich bei der von Dir geschilderten Praxis um eine im Einzelhandel übliche Kulanz. Einen Rechtsanspruch hat der Kunde dadurch aber nicht.
Da hast du keine Chance das Rückgaberecht ist ein endgegenkommen der Verkäufer
lol? also bei mir auch wenn ich den kassenbon nicht habe tauschen die es sofort um. normaler weise gehe ich in die abteilung und lasse da ein preisschild ausdrucken, dann wieder an die kasse, geld zurück und fertig
Schon richtig (Kulanz eben) - aber ganz sicher nicht, wenn die Ware offensichtlich beschädigt wurde (durch den Käufer).